Dilemma

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Dilemma

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Also ich habe folgendes "Problem". Also ich bin jetzt (ab April) im 8ten Semester. Ich studiere polnisches und deutsches Recht. Im deutschen Studium bin ich scheinfrei und im polnischen schreibe ich zur zeit an meiner Abschlussarbeit (magister des polnischen Rechts, der mir im deutschen Studium als meine SPB-Prüfung anerkannt wird), die ich ende 8tes semester verteidigen werde. Ab dann bereite ich mich aufs Staatsexamen vor (was ich im 11ten schreiben will).

Jetzt hab ich eine Frage: Die bestandene Magisterarbeit erlaubt es mir an der Uni eine Dr. Arbeit zu schreiben. Soll ich damit also schon nachm 8ten Semester anfangen oder warten bis ich mein 1 Examen geschrieben hab und dann anfangen mit der Promotion erst anfangen?

Was denkt ihr?

LG
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Erst Pflicht dann Kür! Der Doktortitel ist was schönes (ich will ja selber einen), aber ein gelungenes Examen ist allemal wichtiger. Und beim Ersten examen zählt mE auch immer noch, dass man sich den Startblock fürs Referendariat so hoch wie möglich legen sollte. Im ref nochmal wirklich große Lücken aufholen ist nur schwer möglich. Die Diss läuft dir nicht davon.
Erst Pflicht dann Kür!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kritschgau hat geschrieben:Erst Pflicht dann Kür!
:D
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