Ich habe meine Unterlagen im Moment nicht zur Hand. Aber im Wesentlichen ist es das, was Du aufgezaehlt hast. Ich habe anstelle der tatsaechlichen Wohungsmiete den Pauschbetrag fuer Uebernachtungskosten angesetzt. Fuer Boston waren das EUR 120/Uebernachtung. Darueber hinaus habe ich die Pauschbetraege fuer Verpflegungsmehraufwendungen (24h) angesetzt. Der lag fuer Boston bei EUR 54/24h. Schau mal hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/D ... onFile.pdf Alle Reisekosten nach Deutschland und innerhalb der USA fuer Vorstellungsgespraeche oder Essen mit Kanzleien (hier die Einladungen aufbewahren). Darueber hinaus waren Lehrmaterialien noch ein Posten. Gerade in den Staaten kommt da leicht was zusammen.
Nachtrag: Impfungen, Wege Universitaet/Wohnung, Bewerbungspauschale, fuer die Bewerbungen an den Unis: Gebuehren Visa, TOEFL, Versendungskosten
12345678 hat geschrieben:Doppelte Haushaltsführung im Ausland
Bislang konnten Arbeitnehmer in den ersten drei Monaten anstelle der tatsächlichen Übernachtungskosten die länderspezifischen Übernachtungspauschalen als Werbungskosten abziehen (ab dem 4. Monat dann noch 40 Prozent). Ab 2008 ist der Werbungskostenabzug nur noch in Höhe der tatsächlichen nachgewiesenen Übernachtungskosten möglich (Abschnitt R 9.11 Absatz 8 LStR 2008).
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Schade. Bei mir wären das über 10.000 Euro mehr gewesen ...
Hmmm, also wie gesagt, bei mir wurde fuer die Einkommenssteuererklaerung 2009 die volle Pauschlae fuer Boston anerkannt?!
12345678 hat geschrieben:Doppelte Haushaltsführung im Ausland
Bislang konnten Arbeitnehmer in den ersten drei Monaten anstelle der tatsächlichen Übernachtungskosten die länderspezifischen Übernachtungspauschalen als Werbungskosten abziehen (ab dem 4. Monat dann noch 40 Prozent). Ab 2008 ist der Werbungskostenabzug nur noch in Höhe der tatsächlichen nachgewiesenen Übernachtungskosten möglich (Abschnitt R 9.11 Absatz 8 LStR 2008).
Hmmmmm... Hatte ich ja auch so in Erinnerung. Ist die Aussage von showbee auf Seite 2 damit vollständig überholt?
showbee hat geschrieben:
Für das Ausland bleibt es weiterhin bei den Pauschalen, hier besteht allerdings die "Einschränkung", dass der Abzug der Pauschalen nicht zu einer "offensichtlich unzutreffenden Besteuerung" führen darf. Vgl. http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1990/XX900777.HTM
Leitsatz BFH hat geschrieben:
Die Anwendung der in den LStR für Auslandsdienstreisen vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtung (Auslandsübernachtungsgelder) kann zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen, wenn die besondere, vom Normaltypus abweichende Art der Dienstreise (hier: Klassenfahrt) die Annahme nahelegt, daß die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschritten haben könnten und sich diese Annahme infolge Bekanntwerdens der aufgewendeten Kosten bestätigt.
Meine Situation: Ich habe von Februar 2010 bis November 2010 einen LLM im Ausland gemacht und fange Mitte Februar 2011 an zu arbeiten. Also ähnliches Szenario, das hier im Forum bereits diskutiert wurde. Meine, für mich alles entscheidende, Frage: Hätte ich bereits 2010, genauer: bis zum 31.12., irgendwas beim Finanzamt erklären müssen (ich habe hier irgendwas vonner sog. Verlustfeststellung bis zum 31.12. und Veranlagungszeitraum gelesen).
Über ne kurze Antwort würde ich mich sehr freuen!!!
Soweit ich es richtig verstanden habe, fallen also die Kosten unter Werbungskosten (zumindest dann wenn man schon Volljurist ist ?). Was benötige ich dann alles für die freiwillige Erklärung ?
den Mantelbogen
Anlage N ? (unter welchem Punkt trage ich die LL.M. Kosten ein - unter Punkt 45 (Fortbildungskosten) ? Wenn ja trage ich dort nur die Studiengebühren oder auch weitere Kosten wie Miete, Verpflegung usw. ein ?
Muss ich außer dem Mantelbogen und Anlage N an weitere Formulare denken ?
Kadet hat geschrieben:Soweit ich es richtig verstanden habe, fallen also die Kosten unter Werbungskosten (zumindest dann wenn man schon Volljurist ist ?). Was benötige ich dann alles für die freiwillige Erklärung ?
Was du brauchst?
alle Belege in Kopie, ggf Kontoauszüge, Excel-Tabelle zum aufaddieren und ELSTER Online.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
Danke, sehr hilfreich ! Da ich keinen doppelten Haushalt geführt habe, folgere ich mal, dass ich die Unterhaltskosten und auch die Verpflegungskosten nicht absetzen kann als Werbungskosten.
Dann bleiben lediglich die Tuition Fees (Fortbildungskosten) + Kosten für Bücher (sind das Arbeitsmittel?), Flugtickets. Wie ist es mit einem Notebook, das für das Studium gekauft wurde und dann zu 50% privat und 50% fürs Studium genutzt wurde - gibt es dort eine Vermutung hinsichtlich der Anrechenbarkeit, ich kann die tatsächlich Nutzung ja schlecht nachweisen.
Doch für die Reise solltest du für die ersten 3 Monate die Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen können. Bei Übernachtungskosten sollte tatsächlich kein Ansatz möglich sein, aber das ist nicht my cup of tea. Wurdest du nicht ggf. verschmolzen und hast deinen Sitz verlegt oder etwas ausgeschüttet? Bei diesen Steuerfragen bin ich eher Ansprechpartner Ansonsten klar alles ansetzen, also auch 50% der Abschreibung des Laptops (also im Jahr = 1/6tel der Anschaffungskosten). Dazu jeden anderen nachweisbaren Kram: Bücher, Material, Flugkosten, Gebühren ... Natürlich nicht vergessen irgendwelche Zuschüsse (Stipendien, Uni etc) abzuziehen, falls es was gab.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
seid Ihr Euch mit den Verpflegungsmehraufwendungen sicher, dass ich diese ohne doppelte Haushaltsführung anführen kann ? Google spuckt mir Verpflegungsmehraufwenudngen lediglich für den Fall der d. Haushaltsüfhrung aus...