LL.M. und Steuern

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corpusiuris
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LL.M. und Steuern

Beitrag von corpusiuris »

Mal ne Praxisfrage:

1. Hat hier jemand schon mal seine LL.M. koplett (!) von der Steuer aals Werbungskosten abgesetzt, wenn er vor Antritt des LL.M. schon eine Weile berufstätig war?

Problem: Als Weiterbildungskosten kann man nur 4000,- € absetzen, was bei US-LL.M. ja nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

2. Falls Antwort zu 1=ja, dann: Welche Kosten genau habt Ihr alle abgesetzt?
Hat es z.B. jemand geschafft, die Auslandspauschalen (Tagessätze) für ein komplettes Jahr anzusetzen?

Danke und greetz!
Gelöschter Nutzer

Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der LLM ist grundsätzlich vollständig von der Steuer absetzbar, da gibt es bereits hinreichend BFH-Rechtsprechung zu. Ob ein Verlustrücktrag möglich ist, weiss ich nicht genau, könnte mir das aber gut vorstellen. Auf jeden Fall kannst Du einen Verlustvortrag (vorgezogene Werbungskosten) auf späteres steuerpflichtiges Einkommen beantragen (glaube das geht bis zu drei Jahren). Absetzbar sind meines Wissens alle Studiengebühren (also der dickste Happen) und sonstige Kosten, die Dir speziell im Zusammenhang mit dem LLM entstehen, z.B. An- und Abreise, Bücher, TOEFL, etc. Wenn es Dir gelingt, eine doppelte Haushaltsführung hinzubekommen (sicher schwierig), dann geht natürlich noch viel mehr (Miete etc.). Ein vertrauelsvolles Gespräch mit Deinem Finanzbeamten hilft sicher weiter. Mir hat es jedenfalls geholfen... Ich habe dazu auch eine Broschüre von der DAJV als pdf - wenn Interesse besteht schick ich sie Dir gerne mal.
StEw
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von StEw »

Hallo,

nach BFH 6. Senat, Urteil vom 22. Juli 2003, Az: VI R 4/02 kann der LL.M. im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden.

Darunter fallen die gesamten Studiengebühren und alle direkt mit dem Studium in Verbindung stehenden Kosten (IELTS etc.).
Hin- und Rückflug werden berücksichtigt.
Verpflegungsmehraufwendungen werden nur für die ersten drei Monate gewährt. Tagessatz ist hier 39 EUR (=3.510 EUR).
Die tatsächlichen Übernachtungskosten werden berücksichtigt (keine Pauschale).
Telefon- und sonstige Kosten werden mit Einzelnachweisen zu 20 % berücksichtigt. Höchstens aber 20 EUR.

Gruss
Exocomp
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

Stelle mir aktuell die gleichen Fragen.

Die Studiengebühren sind auch meinen Recherchen zufolge voll absetzbar. Ich frage mich insoweit, ob es gut ist, dass meine Uni auch fürs zweite Semester die Kohle noch in diesem Jahr (Dezember) sehen will. Denn nachdem die Geb. fürs erste Semester plus die Pauschalen bereits in dieses Jahr fallen, werde ich bereits das meiste von meinem Einkommen dieses Jahres vernichtet haben. Und je größer der absetzbare Betrag, desto kleiner ist auf die letzten Euros der Effekt - Steuerprogression. Da kann es sinnvoll sein, die Kosten möglichst gleichmäßig auf die beiden Jahre zu verteilen, insb. die Studiengebühren. Das allerdings ist auch nur dann günstig, wenn man im Folgejahr, also nach der Rückkehr, wieder reichlich arbeitet. Und ob das bei mir der Fall sein wird, weiß ich nicht so genau. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, eine Weile drüben zu bleiben.

Verpflegungsmehraufwendungen: Tagessätze variieren je nach Land und teils nach Stadt. Die Sätze können weit über EUR 39 liegen. Allerdings habe ich gehört, dass Finanzämter in Anbetracht der hohen Kostenpauschalen für die USA auch schon mal den Nachweis der tatsächlichen Kosten verlangen, was sie zur Vermeidung der Steuerungerechtigkeit dürfen. Also: Belege sammeln.

Habe auch irgendwo aufgeschnappt, dass die Pauschalen auch über drei Monate hinaus gewährt werden, allerdings auf 40 % gekürzt.

Was ich noch nicht ganz raus habe ist auch, ob Übernachtung und Verpflegung auch dann zählen, wenn man in Deutschland in der Zwischenzeit keine Wohnung unterhält.

Gibt es vom DAJV eigentlich eine spezielle Brochure zum Steuerthema, oder war der allgemeine LL.M.-guide für die USA (2008) gemeint?
Gelöschter Nutzer

Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Exocomp hat geschrieben:Stelle mir aktuell die gleichen Fragen.

Die Studiengebühren sind auch meinen Recherchen zufolge voll absetzbar. Ich frage mich insoweit, ob es gut ist, dass meine Uni auch fürs zweite Semester die Kohle noch in diesem Jahr (Dezember) sehen will. Denn nachdem die Geb. fürs erste Semester plus die Pauschalen bereits in dieses Jahr fallen, werde ich bereits das meiste von meinem Einkommen dieses Jahres vernichtet haben. Und je größer der absetzbare Betrag, desto kleiner ist auf die letzten Euros der Effekt - Steuerprogression. Da kann es sinnvoll sein, die Kosten möglichst gleichmäßig auf die beiden Jahre zu verteilen, insb. die Studiengebühren. Das allerdings ist auch nur dann günstig, wenn man im Folgejahr, also nach der Rückkehr, wieder reichlich arbeitet. Und ob das bei mir der Fall sein wird, weiß ich nicht so genau. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, eine Weile drüben zu bleiben.

Verpflegungsmehraufwendungen: Tagessätze variieren je nach Land und teils nach Stadt. Die Sätze können weit über EUR 39 liegen. Allerdings habe ich gehört, dass Finanzämter in Anbetracht der hohen Kostenpauschalen für die USA auch schon mal den Nachweis der tatsächlichen Kosten verlangen, was sie zur Vermeidung der Steuerungerechtigkeit dürfen. Also: Belege sammeln.

Habe auch irgendwo aufgeschnappt, dass die Pauschalen auch über drei Monate hinaus gewährt werden, allerdings auf 40 % gekürzt.

Was ich noch nicht ganz raus habe ist auch, ob Übernachtung und Verpflegung auch dann zählen, wenn man in Deutschland in der Zwischenzeit keine Wohnung unterhält.

Gibt es vom DAJV eigentlich eine spezielle Brochure zum Steuerthema, oder war der allgemeine LL.M.-guide für die USA (2008) gemeint?
Die Broschüre enthält eigentlich einen Aufsatz zum Thema Steuern und LLM. Allerdings ist der nicht mehr ganz brandfrisch, sondern von 2006. Berücksichtigt also nicht die kleinen Änderungen zur doppelten Haushaltsführung (eigener Hausstand nötig) und deren dauer (unbegrenzt). Belegesammler ist mittlerweile mein zweiter Vorname ;-)
Exocomp
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

jbsinger hat geschrieben:Berücksichtigt also nicht die kleinen Änderungen zur doppelten Haushaltsführung (eigener Hausstand nötig) und deren dauer (unbegrenzt). Belegesammler ist mittlerweile mein zweiter Vorname ;-)
Könntest Du bitte einen Beleg zur doppelten Haushaltsführung hier nennen? Ich frage mich nämlich, wie ich die doch erheblichen Mietkosten möglichst weitgehend ansetzen kann.
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Ostriker »

Hallo,

ich nutze mal gleich diesen Beitrag hier für meine Frage. Mich würde interessieren, ob hier jemand Erfahrungen mit Bankkrediten zur LLM Finanzierung gemacht hat. Ich bin in der glücklichen Situation einen Studienplatz an einer guten Uni in den USA ergattert zu haben. Allerdings stellt sich ohne tuition waiver die Frage nach der Finanzierung um so dringlicher.

Gerne auch per PM.

Viele Grüße
Ost
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dionysos
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von dionysos »

Ostriker hat geschrieben:ich nutze mal gleich diesen Beitrag hier für meine Frage. Mich würde interessieren, ob hier jemand Erfahrungen mit Bankkrediten zur LLM Finanzierung gemacht hat. Ich bin in der glücklichen Situation einen Studienplatz an einer guten Uni in den USA ergattert zu haben. Allerdings stellt sich ohne tuition waiver die Frage nach der Finanzierung um so dringlicher.
Ich dachte, wer gut genug für eine US-Top-Uni ist, ist auch gut genug für die diversen Stipendien vom DAAD und ähnlichem? Lag ich mit dieser Vermutung komplett falsch?? :-k
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Gelöschter Nutzer

Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nein, nur weil man an einer Top5-Uni ist, heisst das noch lange nichts in Sachen Stipendium. Leider musste ich diese Erfahrung auch machen. Bankkredit funktioniert, allerdings nur wenn Du bzw. die Eltern entsprechende Sicherheiten, d.h. eine Grundschuld anbieten kannst. Alles andere akzeptiert meiner Erfahrung nach keine Bank. Funktioniert aber so grundsätzlich, habs auch so gemacht. Mehr gerne per pm.
Exocomp
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

Hmm,
die LStR 2005 R 34 gilt wohl nicht mehr, oder?
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von showbee »

Exocomp hat geschrieben:Hmm,
die LStR 2005 R 34 gilt wohl nicht mehr, oder?
Neue Zählung seit 2008, heisst nun LStR 2008 R 9.2
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008/r9.2.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von TaxMan »

wieso sollte die nicht mehr gelten? ist nun LStR 2008 R 9.2
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

Aha, vielen Dank.
Wenn ich die richtig lese, werden nach wie vor die Verpflegungsmehraufwendungen über den Verweis auf R 9.6 Abs. 4 für drei Monate gewährt, was - wenn die Finanzverwaltung nicht bockig ist - bei einem Tagessatz von rund EUR 50 für NY oder L.A. 90x50=4500 EUR bedeutet.
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von showbee »

Exocomp hat geschrieben:Aha, vielen Dank.
Wenn ich die richtig lese, werden nach wie vor die Verpflegungsmehraufwendungen über den Verweis auf R 9.6 Abs. 4 für drei Monate gewährt, was - wenn die Finanzverwaltung nicht bockig ist - bei einem Tagessatz von rund EUR 50 für NY oder L.A. 90x50=4500 EUR bedeutet.
Argument der FinVerw: Der Ansatz der Tagessätze könnte eine unzutreffende Besteuerung zur Folge haben, deswegen fragt man nach den tatsächlichen Aufwendungen, aber idR wird die Begrenzung auf 90 Tage genügen. 4.500 Euro sind zwar eine schöne Summe, aber mE noch zutreffend, da 1.500 Euro Mehraufwand p.a. gegenüber durchschnittlicher Heimatversorgung zu Hause angemessen erscheint für NYC.
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

Ich frage mich, wann die FinVerw von einer unzutreffenden Besteuerung ausgeht. Genau genommen führt ja eine Pauschalierung fast immer zu einer unzutreffenden Best. Die Frage ist nur, wann ist sie so unzutreffend, dass eine Pauschalierung nicht mehr hinnehmbar ist.
Wie kommst Du auf EUR 1.500?
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