LL.M. und Steuern
Moderator: Verwaltung
- Kiesela
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Re: LL.M. und Steuern
Nach dem LLM habe ich zwei Jahre lang einen Verlustvortrag mitgezogen, das geht also grundsätzlich.
Nur noch Schnösel und Spießer.
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Re: LL.M. und Steuern
müsste ich dann, in dem Jahr des LL.M. eine freiwillige Einkommessteuererklärung erstellen um den Verlustvortrag zu bekommen ?
- showbee
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Re: LL.M. und Steuern
Jep, muss sein. Die LLM Ausgaben (Gebühren, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Materialkosten etc.) müssen dann aber als Werbungskosten bzw Betriebsausgaben anerkannt werden, weil nur diese zu negativen Einkünften führen. Es muss also ein Zusammenhang (Veranlassung) zum künftigen Beruf, nicht zum vorherigem Studium; dann sind's nur Ausbildungskosten (Sonderausgaben, nicht vor- oder rücktragsfähig).
Was allerdings beachtet werden muss, das lohnt sich nur richtig, wenn im folgen Jahr richtig Einkommen generiert wird. Folgt danach das Ref, verpufft die Wirkung bei nahe Null; das Refgehalt ist nämlich 2 Jahre lang nur minimal über Existenzminimum, weshal ohnehin kaum Steuerbelastung anfällt. Der Verlustvortrag wird aber auch mit den Einkommensbestandteilen verrechnet, die nicht steuerbelastet sind.
Was allerdings beachtet werden muss, das lohnt sich nur richtig, wenn im folgen Jahr richtig Einkommen generiert wird. Folgt danach das Ref, verpufft die Wirkung bei nahe Null; das Refgehalt ist nämlich 2 Jahre lang nur minimal über Existenzminimum, weshal ohnehin kaum Steuerbelastung anfällt. Der Verlustvortrag wird aber auch mit den Einkommensbestandteilen verrechnet, die nicht steuerbelastet sind.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: LL.M. und Steuern
Danke, sehr gut !
Ich fange nach dem LL.M. direkt an zu arbeiten, daher würde sich das für mich lohnen. Wie schwer ist die freiwillige Einkommensteuererklärung ? Lohnt es sich dafür einen Steuerberater zu beauftragen ?
Welche Belege müsste ich alle sammeln ?
Ich fange nach dem LL.M. direkt an zu arbeiten, daher würde sich das für mich lohnen. Wie schwer ist die freiwillige Einkommensteuererklärung ? Lohnt es sich dafür einen Steuerberater zu beauftragen ?
Welche Belege müsste ich alle sammeln ?
- showbee
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Re: LL.M. und Steuern
Alles was du kannst! Angefangen bei Flugtickets und Mietvertrag bis hin zu sonstigen Belegen und Kontoauszügen. Ein gescheites Programm aus dem Handel sollte genügen, wenn du deine Belege gut vorsortiert hast (nach Ausgabeposten).
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Re: LL.M. und Steuern
wenn du sonst keine einkünfte hast, kannst du dir den StB idR sparen.
kurze recherche zu werbungs-/fortbildungskosten sollte ausreichen
kurze recherche zu werbungs-/fortbildungskosten sollte ausreichen
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: LL.M. und Steuern
Kannst Du ein Programm empfehlen ?
Muss ich eine Art Einnahmen- Überschussrechung führen oder einfach nur alle Ausgaben mit Belegen sammeln ?
Muss ich eine Art Einnahmen- Überschussrechung führen oder einfach nur alle Ausgaben mit Belegen sammeln ?
- TaxMan
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Re: LL.M. und Steuern
musst mal anfang des kommenden jahres bei den discountern schauen, die programme sind meist für den privatgebrauch brauchbar und führen einen mit fragen durch den formulardschungel.
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/servi ... 09_bmf.pdf
Seite 2 Zeile 45
eine kurze excel tabelle dazu und gut ist
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/servi ... 09_bmf.pdf
Seite 2 Zeile 45
eine kurze excel tabelle dazu und gut ist
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: LL.M. und Steuern
Mal ne Frage zur Übernachtungspauschale: Gibt es da eine Praxis der Finanzämter? Kann man das für den LLM mit einkalkulieren und die 90 Tage pro Jahr komplett als steuermindernd gelten machen? Konkret wären das bei mir bei einem Tagessatz von 60 Euronen insgesamt 5400 Euro. Dazu könnte ich dann noch die Studiengebühren vom zu versteuernden Einkommen abziehen (knapp 14 000 Euro). Wenn ich nun mein Jahresgehalt 2011 durch den Steuerrechner jage und dann mein Gehalt um die ca. 19 000 Euro verringert durchjage, komme ich auf ca. 8000 Euro. Ist da ein Denkfehler drin oder kommt das so hin?
Gibt es eigentlich (außer dem Spiegel Brutto-Netto-Rechner) irgendwelche Programme mit denen man das verlässlich ausrechnen kann? Mir ist immer etwas mulmig im Bauch, da man ja das Geld schon mit in die Finanzierung einkalkulieren möchte.
Gibt es eigentlich (außer dem Spiegel Brutto-Netto-Rechner) irgendwelche Programme mit denen man das verlässlich ausrechnen kann? Mir ist immer etwas mulmig im Bauch, da man ja das Geld schon mit in die Finanzierung einkalkulieren möchte.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: LL.M. und Steuern
Kannst Du die 90 Tage Regelung kurz mal erläutern ? mir war das bislang noch nicht bekannt.
- showbee
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Re: LL.M. und Steuern
Die Begrenzung von drei Monaten gilt nur bei Verpflegungsmehraufwendungen. Bei Übernachtungspauschalen gibt es keine starre Grenze, da ist die schwammige Grenze: "voller Ansatz führt zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung"; also Daumenpeilung! I.E. sollte der Ansatz der Pauschale nicht über 150-200% einer Miete für möbliertes Appartement liegen, dann hakt der Finanzbeamte leichtgläubig ab...
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Re: LL.M. und Steuern
als Übernachtungskosten würde ich die Mietkosten für Wohnungen ansehen. Sind diese in voller Höhe ersatzfähig ?
Re: LL.M. und Steuern
ich bestreite, dass Übernachtungskosten (gleich, ob tatsächlich oder pauschaliert) sowie Verpflegungsmehraufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten zum Abzug gebracht werden können, wenn nicht die Voraussetzungen für deine doppelte Haushaltsführung vorliegen.
Ohne doppelte Haushaltsführung müssten nämlich die Reisekostengrundsätze anwendbar sein und das ist in der Regel im Rahmen eines LL.M nicht der Fall. Es mangelt an einem bestehenden Dienstverhältnis (vgl. hierzu auch die R 9.4 Abs. 1 und Abs. 2 LStR 2008)
Ohne doppelte Haushaltsführung müssten nämlich die Reisekostengrundsätze anwendbar sein und das ist in der Regel im Rahmen eines LL.M nicht der Fall. Es mangelt an einem bestehenden Dienstverhältnis (vgl. hierzu auch die R 9.4 Abs. 1 und Abs. 2 LStR 2008)
- showbee
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Re: LL.M. und Steuern
Zumindest der letzte Fragesteller geht aus einem Anstellungsverhältnis raus zum LLM.
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Re: LL.M. und Steuern
Ist das neu? War das nicht so, dass nach drei Monaten vermutet wurde, dass dann keine auswaertige Taetigkeit mehr vorliegt? Ich meine, mich wuerde es freuen, da ich fuer das zweite Halbjahr LLM USA noch einmal voll Uebernachtungspauschale ansetzen koennte. Bei der letzten Erklaerung wurde die Pauschale fuer Boston ohne Probleme anerkannt.showbee hat geschrieben:Die Begrenzung von drei Monaten gilt nur bei Verpflegungsmehraufwendungen. Bei Übernachtungspauschalen gibt es keine starre Grenze, ...