LL.M. und Steuern

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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showbee
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von showbee »

Sorry, 1.500 mtl. meinte ich, also 4.500 für 90 Tage = 1.500 für 30 Tage = 1.500 für 1 Monat...
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
Exocomp
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

Exocomp hat geschrieben:Aha, vielen Dank.
Wenn ich die richtig lese, werden nach wie vor die Verpflegungsmehraufwendungen über den Verweis auf R 9.6 Abs. 4 für drei Monate gewährt,
Bekomme gerade ernsthafte Zweifel, ob R 9.6 Abs. 4 überhaupt für LL.M.-Studenten praktisch relevant wird. Denn dort kommt man nur über R 9.2 Abs. 2 hin, dieser gilt aber nur, wenn [im Rahmen seines Ausbildungsdienstverhältnisses] oder [als Ausfluss seines Dienstverhältnisses]. Beides wird praktisch bei LL.M.-Studenten kaum vorkommen. Daher bleibt R 9.2 Abs. 3 - der Verweis auf die doppelte Haushaltsführung.
Exocomp
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

Noch mal zum Thema doppelte Haushaltsführung:

Könnte jemand zu rein praktischen Erfahrungen mit Finanzämtern berichten?
- Welche Nachweise werden für den eigenen Hausstand in Deutschland verlangt?
- Inwieweit werden die (insbesondere für NY und LA sehr großzügigen) Pauschalen noch akzeptiert?
Ostriker
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Ostriker »

Wie ist das eigentlich, wenn man aus der Familie ein Darlehen bekommt - der Darlehensgeber hat die Zinseinkünfte doch dann seinerseits zu versteuern, oder? Sind diese bis zu den 8?? Eur frei? Ich bin leider in Sachen Steuern nicht gerade ein Fux - das Thema wird jedoch auch bei mir relevant!
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Kasimir »

Ich oute mich mal als Steuerlegastheniker ;-)

Wie habe ich mir das genau vorzustellen, was man unterm Strich von Vater Staat zurückbekommt.

Nehmen wir ein LL.M. Programm, das im September startet.
Der Kandidat (ledig und - soweit er weiß - keine Kinder) arbeitet also von Januar bis August zu einem typischen GK-Gehalt, sagen wir 8000 € brutto/Monat. Zu versteuerndes Einkommen also 64000 Euronen. Dann bricht er im September zum LL.M. auf und zahlt vorher noch die Studiengebühren (zahlt man die üblicherweise im schon komplett vorher) von sagen wir 10 000 Euro)

Folgende Rechnung
64 000
- 7664 (Grundfreibetrag)
- 10 000
ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 46 336

Die gezahlte Einkommenssteuer aus dem ersten Jahr für die acht Monate liegt bei 19 316 (2414,50 pro Monat bei LK1)

Wenn ich nun die Lohnsteuer für 46 336 ausrechne, dann spuckt mir der Brutto-Netto-Rechner 8 850 also zu zahlende Lohnsteuer aus. Heißt das nun, dass der Kandidat von Vater Staat 10466 zurückbekommt? Nicht wirklich oder? Oder wird bei diesem Spiegelrechner der Grundfreibetrag schon eingerechnet und ich muss auf der Basis von 54 000 Euro rechnen? Dann blieben immer noch fast 8000 Euro an Rückerstattung, was mir schon erheblich hoch vorkommt...
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

Versuche es doch mal mit dem folgenden Ansatz:
Jage das Brutto-Gehalt für das betr. Jahr durch den Steuerrechner und schau', wieviel Steuer (X) anfällt.
Nun jage das um die 10.000 EUR reduzierte Brutto-Gehalt durch den Rechner. Jahressteuer=Y
X-Y=Steuerersparnis.
Da sowohl die 64k als auch die 54k im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 % liegen, dürfte die Streuerersparnis bei ca. 4200 liegen.
Erklärung: Wenn Du zu einem Zeitpunkt im Jahr bereits 54000 verdient hast, wird jeder weitere EUR mit 42 besteuert (von der Reichensteuer mal abgesehen, die nur Partner und voll-zombierte US-Kanzlei-Senior-Associates betrifft). Also musst Du quasi die letzten 10.000 mit 42 % versteuern, also 4200 darauf zahlen. Du entgehst diesem Effekt aber, indem Du diese letzten 10k quasi als nicht vorhanden stellst, da Du die LL.M.-Gebühren in dieser Höhe als Werbungskosten abziehst.
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showbee
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von showbee »

Das liegt daran, dass die mtl LSt davon ausgeht, dass das Gehalt weiterhin in der Höhe bis zum 31.12. erzielt wird! Tatsächlich bricht aber das Einkommen weg und zugleich gibt's hohe Ausgaben, also sind die Zahlen schon nicht von der Hand zu weisen...
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Hari-Bert »

Schlau ist es daher, Mitte des Jahres mit einer Tätigkeit anzufangen. Schlau ist es auch, den LLM aus der Berufsätigkeit zu machen, da man wegen des Beginns im Herbst in der Regel zwei Veranlagungszeiträume nutzt und zudem den Abfluss direkt geltend machen kann. Schlau kann es auch sein, sich die Gebühren für einen absolvierten LL.M. stunden zu lassen. Es gibt da ein BFH Urteil, dass auch eine Stundung gegen Zinsen keine Novation darstellt, solange die Stundung im überwiegenden Interesse des Schuldners erfolgt ist. Das dürfte in den Fällen des armen Studenten leicht zu beweisen sein.
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

Ich hatte bis einschl. Juli gearbeitet und ab August den LL.M. gemacht (USA, für die üblichen Paar-und-Vierzig-Tausend Dollar). Habe es geschafft, mein marktübliches GK-Gehalt mit den LL.M.-Kosten komplett zu zerschießen und damit rund EUR 20.000 EUR an Steuern zu sparen. Gebühr komplett im ersten Veranlagungszeitraum gezahlt, die Mietpauschale hat zudem erheblich nachgeholfen. Und das darauffolgende Jahr ist auch nicht übel - wenige Monate gearbeitet und v.a. noch ein wenig Miete abgesetzt. Alles in allem fast 25.000 an Steuern zurück.
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corpusiuris
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von corpusiuris »

Exocomp hat geschrieben:Ich hatte bis einschl. Juli gearbeitet und ab August den LL.M. gemacht (USA, für die üblichen Paar-und-Vierzig-Tausend Dollar). Habe es geschafft, mein marktübliches GK-Gehalt mit den LL.M.-Kosten komplett zu zerschießen und damit rund EUR 20.000 EUR an Steuern zu sparen. Gebühr komplett im ersten Veranlagungszeitraum gezahlt, die Mietpauschale hat zudem erheblich nachgeholfen. Und das darauffolgende Jahr ist auch nicht übel - wenige Monate gearbeitet und v.a. noch ein wenig Miete abgesetzt. Alles in allem fast 25.000 an Steuern zurück.
Hi Exocomp,

wäre es nicht besser, einen Teil der Gebühren (nicht notwenidgerweise die Hälfte, falls Verhandlungsspielraum besteht) in den 2. VZR zu schieben, um die Steuerprogression maximal zu berücksichtigen? Btzgl. Mietpauschale: ich dachte die Übernachtungspauschalen seien abgeschafft, es gibt nur noch die Verpflegungspauschalen. Oder hat sich Dein Studium auf einen VZR bezogen, für den die Neuregelung noch nicht galt?
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

corpusiuris hat geschrieben:
Exocomp hat geschrieben:Ich hatte bis einschl. Juli gearbeitet und ab August den LL.M. gemacht (USA, für die üblichen Paar-und-Vierzig-Tausend Dollar). Habe es geschafft, mein marktübliches GK-Gehalt mit den LL.M.-Kosten komplett zu zerschießen und damit rund EUR 20.000 EUR an Steuern zu sparen. Gebühr komplett im ersten Veranlagungszeitraum gezahlt, die Mietpauschale hat zudem erheblich nachgeholfen. Und das darauffolgende Jahr ist auch nicht übel - wenige Monate gearbeitet und v.a. noch ein wenig Miete abgesetzt. Alles in allem fast 25.000 an Steuern zurück.
Hi Exocomp,

wäre es nicht besser, einen Teil der Gebühren (nicht notwenidgerweise die Hälfte, falls Verhandlungsspielraum besteht) in den 2. VZR zu schieben, um die Steuerprogression maximal zu berücksichtigen? Btzgl. Mietpauschale: ich dachte die Übernachtungspauschalen seien abgeschafft, es gibt nur noch die Verpflegungspauschalen. Oder hat sich Dein Studium auf einen VZR bezogen, für den die Neuregelung noch nicht galt?
Hi Corpusiuris,
es wäre "besser" gewesen im Hinblick auf rein "bilanzielle Betrachtung". Mir ging es aber darum, möglichst schnell cash zu haben, nicht zuletzt um den Kredit zurückzuführen. Der Unterschied bei den Tuition-Spielereien schien voraussichtlich etwa EUR 500 auszumachen. Es ist ja im LL.M. im Dezember eher schwer zu sagen, ob man schon im Juli, oder eher im September mit'm neuen Job anfängt und wie das Gehalt genau sein wird. Meinen Berechnungen nach würden sich die Unterschiede je nach Anfangszeitpunkt und Gehalt vorauss. zwischen 0 und 1000 EUR liegen, also habe ich zugunsten der Liquidität auf die Spielerei verzichtet. So muss ich mich nicht um die Refinanzierung kümmern.
Wieso soll die Übernachtungspauschale abgeschafft sein? S. hier für 2010: http://www.bundesfinanzministerium.de/D ... onFile.pdf
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corpusiuris
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von corpusiuris »

Hi Exocomp,

danke für die Antwort. Meine Gedanken dazu waren ganz ähnlich. Aber das mit der Übernachtungspauschale wundert mich jetzt doch: Ich habe definitiv im Kopf, dass diesbezüglich im letzten Jahr die Anwendung von Pauschalen abgeschafft wurde. Leider kann ich mich nicht mehr an die Details erinnern; evtl. verwechsle ich hier etwas.

Vielleicht kann ein Steuerrechtler hierzu was beitragen?
Exocomp
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Exocomp »

Ich glaube, die Abschaffung gilt nur für Inlandsreisen. Vermutlich weil die Finanzbeamten insoweit meinen, jede Rechnung "entziffern" zu können.
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showbee
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von showbee »

Hi,

Übernachtungspauschalen im Inland hat der BFH defacto abgeschafft. Vgl. http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2001/XX010775.HTM
Leitsatz BFH hat geschrieben:Unbeschadet der für den Arbeitgeber bestehenden Möglichkeit, Übernachtungskosten des Arbeitnehmers bei einer doppelten Haushaltsführung pauschal ohne Lohnsteuerabzug zu erstatten (Abschn. 43 Abs. 10 LStR 1993, nunmehr R 43 Abs. 11 LStR 2000), kann der Arbeitnehmer grundsätzlich nur nachgewiesene Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend machen.
Vgl. dazu auch die neuen LStR: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008/r9.7.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Für das Ausland bleibt es weiterhin bei den Pauschalen, hier besteht allerdings die "Einschränkung", dass der Abzug der Pauschalen nicht zu einer "offensichtlich unzutreffenden Besteuerung" führen darf. Vgl. http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1990/XX900777.HTM
Leitsatz BFH hat geschrieben: Die Anwendung der in den LStR für Auslandsdienstreisen vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtung (Auslandsübernachtungsgelder) kann zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen, wenn die besondere, vom Normaltypus abweichende Art der Dienstreise (hier: Klassenfahrt) die Annahme nahelegt, daß die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschritten haben könnten und sich diese Annahme infolge Bekanntwerdens der aufgewendeten Kosten bestätigt.

MfG

showbee
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Re: LL.M. und Steuern

Beitrag von Cardican »

Ich habe dazu auch eine Frage, weil bei mir der LLM vor der Tür steht, aber ich bisher noch nicht richtig gearbeitet habe (außer Ref Gehalt).

LL.M. Beginn: 01/2011
LL.M. Ende: 1/2012
Einkommensbeginn: 02/2012 ff.

Erstmals arbeiten werde ich daher 2012. 2011 werde ich überhaupt kein Einkommen haben. Kann ich trotzdem irgendwas von meinen LL.M. Kosten für mein künftiges Einkommen nutzbar machen, z.B. bei der Einkommenssteuererklärung 2012 ? Habe von einigen den Hinweis bekommen, das dies wohl nicht möglich ist und ich es nur im gleichen Jahr absetzen könnte - ist das zutreffend ?
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