JulezLaw hat geschrieben:Zu behaupten, dass Benotung und Themenauswahl und mithin letztlich auch die Gesamtnote nicht auch wesentlich von Glück abhängt, ist mE realitätsfern.
+1
6-11 durchschnittliche Klausuren wird es nie geben, dementsprechend wird der Klausurschnitt auch immer nur ein Näherungswert an die Fähigkeiten sein, mit dem entsprechenden Risiko für ggf. deutliche, verzerrende Ausschläge nach oben oder nach unten.
JulezLaw hat geschrieben:Das Examen mag einen guten Überblick über die Fähigkeiten geben, ich würde es auch nicht ändern wollen. Die Unterschiede zwischen 9 Punkten und 8 Punkten sind mE aber längst nicht so gravierend, wie sie regelmäßig dargestellt werden.
Wenn es um die späteren Berufschancen in der freien Wirtschaft geht, sicherlich nicht (wohl aber ggf. in der Justiz). Aber ich hielte es gleichwohl für sinnvoll, genauer differenzieren zu können, ob jemand mit viel Glück in den Bereich um die 8 Punkte gekommen ist (man nehme nur die Arbeitsrechtsklausur im Examen beim SPB Arbeitsrecht - ist das wirklich nur "Können" oder nicht auch sehr viel Glück, dass es kein Gesellschaftsrecht geworden ist?) oder ob er irgendwo sehr böse unter die Räder gekommen ist. Das ist eine Differenzierung, die man sich m. E. durchaus leisten könnte, wenn man schon so erpicht darauf ist, bis in die 2. Nachkommastelle festzustellen, ob jetzt jemand 13, 14 oder gar 15 Punkte verdient hat, und man die Sphäre oberhalb von 16 Punkten in der Gesamtnote für einige vereinzelte Genies freihält.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)