Zitation nicht-juristischer Literatur

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mea parvitas
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Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von mea parvitas »

Ich möchte in meiner Diss u.a. auf Hegel zurückgreifen. Allerdings nicht direkt, sondern auf eine Kommentierung. Wie gebe ich das elegant in der FN an?

Meine Variante (auch recht nahe an der juristischen Zitation von Kommentaren):
Bearbeiter, in: Hrsg, Hegel: Titel des Werks, Überschrift des Kapitels, Seite

Im LitV wird dann die entsprechende Zitationsweise kenntlich gemacht. Mein Problem ist, dass sich der Titel der Kommentierung nicht vom Titel von Hegels Werk unterscheidet. Sonst könnte ich ja einfach nach der üblichen Zitationsweise verfahren und Autor, Titel usw. in der FN angeben.
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von Praxiskommentar »

Ich bin mir nicht sicher, ob ich dein Problem ganz durchdrungen habe. Was spricht gegen die übliche Zitationsweise? Mit "Bearbeiter, in: Hrsg., Titel des Werks, S. xy" ist doch hinreichend gekennzeichnet, dass du nicht Hegel direkt zitierst.

Als Beispiel:
Wenn das Werk von Autor "A" "Pfannkuchen" heißt und der Kommentar von Herausgeber "X" lautet "A: Eine Aufarbeitung seiner Pfannkuchentheorie. Kommentar zu "Pfannkuchen"", dann würde ich in der FN zitieren als: "Bearbeiter, in: X, A: Eine Aufarbeitung seiner Pfannkuchentheorie, S. XY".
Natürlich mit entsprechendem Langtitel im LitVZ.
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Tibor
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von Tibor »

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mea parvitas
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von mea parvitas »

Das Problem ist, dass Titel von Hegels Werk und Titel des Kommentars genau übereinstimmen. Der Kommentar ist also augenscheinlich gar nicht als solcher gekennzeichnet. Deshalb die Frage, ob meine Variante "Bearbeiter, in: ..." ausreichend kennzeichnet, dass es sich um eine Kommentierung zu Hegels Werk XY handelt.

Des Weiteren: gerade bei älteren Werken scheint es wohl nicht unüblich (oder einfach veraltete Zitierweise?), noch das Unterkapitel samt Überschrift anzugeben. Es gibt nämlich viele Kommentierungen zu dem Werk, so dass jemand der jetzt nicht gerade Zugriff auf den von mir angegebenen Kommentar hat, die Stelle auch in einer anderen Kommentierung schnell finden könnte. Oder sollte ich mich einfach an den Grundsatz halten, dass man bei der Zitation doch recht freie Hand hat, die gewählte Art und Weise aber konsequent verfolgen muss?
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von Praxiskommentar »

Zwei Gedanken zur ersten Frage:

Die Angabe eines anderen Autors kennzeichnet mE eindeutig, dass du nicht Hegel selbst zitierst, sondern Bearbeiter X.
Außerdem hatte ich dich so verstanden, dass der Titel des Kommentars "Hegel. (weiterer Titel)" lautet, also das "Hegel" Teil des Titels des zu zitierenden Werks ist, sodass die Titel von Hegels Werk und dem Kommentar wohl kaum übereinstimmen?

Oder möchtest du Hegel selbst zitieren, aber über eine andere Quelle (wenn du sagst, man kann es auch anderweitig nachschlagen)? Kann man die Quelle in diesem Fall nicht direkt zitieren?

Und zum zweiten Absatz:

In einem Sammelwerk mit unterschiedlichen Autoren habe ich folgendermaßen zitiert: Bearbeiter, (Titel des Beitrags), in: Herausgeber, (Titel des Sammelwerks), S. xx.

Die Angabe von Unterkapiteln in Werken, die keine Sammelwerke sind, kenne ich nicht. mE ist es aber deswegen kein No-Go, wenn es gute Gründe gibt, vom Usus abzuweichen. In jedem Fall würde ich aber auf die Konsistenz der Zitierweise achten.
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von Tikka »

Ich kenne mich mit Dissertationen ja mangels Eigenerfahrung nicht so genau aus. Aber die Diss hat doch ein Literaturverzeichnis. Und in selbigem ist das zitierte Werk dann doch eindeutig erfasst.

Dann kannst Du im Text als Fußnote Schmidt-Müller in Meier-Huber, Hegel: Eine Seefahrt die ist lustig, S.497 zitieren

Und im Lieraturverzeichnis dann ausführlicher:

Meier-Huber, "Hegel: Eine Seefahrt die ist lustig", Großkommentar, 2. Auflage 1997 (Oder wie auch immer man das heutzutage macht ist über ein Jahrzehnt her das ich das letzte Mal Literaturverzeichnisse erstellt habe)

Vielleicht habe ich aber das Problem ebenfalls noch nicht ganz erfasst.
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von thh »

mea parvitas hat geschrieben: Donnerstag 13. September 2018, 10:00Das Problem ist, dass Titel von Hegels Werk und Titel des Kommentars genau übereinstimmen. Der Kommentar ist also augenscheinlich gar nicht als solcher gekennzeichnet.
Das ist im juristischen Bereich aber doch eigentlich der Regelfall - Fischer, StGB, vielzuhäufige Auflage 2018 ist ja auch der Kommentar und nicht das Gesetzbuch.
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von mea parvitas »

Aber dass das Gesetzbuch keinen Autor im engeren Sinne hat, ist ja offenkundig. Ich danke euch jedenfalls für die Anregungen. Was haltet ihr von einem "bei" oder "kommentiert von Autor, in:"?
Bei juristischen Kommentaren verfahre ich wie folgt: "Bearbeiter, in:". Insofern wäre es ja am konsistentesten, wenn ich auch bei nicht rein juristischer Literatur so verfahre. Um deutlich zu machen, dass der Autor selbst nicht in Hegels Werk, sondern eben in einem anderen Werk, das eine Kommentierung zu Hegels Werk ist, kommentiert, könnte man Hegel als Autor des "Ursprungwerks" noch nennen.
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von Praxiskommentar »

Ok, jetzt verstehe ich - dein Gedanke ist, dass das "Hegel" im Titel bei der Zitierung so verstanden werden könnte, dass IN Hegels Werk kommentiert wird.
Ich schätze die Gefahr nicht so hoch ein. Die Leser deiner Diss werden mit üblicher Zitierweise ja durchaus vertraut sein und auch ein Literaturverzeichnis lesen können.
Wenn du dir wirklich große Gedanken machst, dann setze doch einfach auch in Fußnoten hinter den Herausgeber das "(Hrsg.)". So ist ganz klar, dass niemand in Hegels Werk selbst kommentiert.

Bearbeiter, in: X (Hrsg.), Hegel: Eine Aufarbeitung seiner Pfannkuchentheorie, S. xy.
Oder auch nur: Bearbeiter, in: X (Hrsg.), Hegel, S. xy.

Dass im Titel von Büchern nunmal auch der Name von diversen Persönlichkeiten auftauchen kann, die selbst Autoren sind, ist jedem bewusst, der schon mal eine wissenschaftliche Arbeit gelesen hat.
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von mea parvitas »

Praxiskommentar hat geschrieben: Freitag 14. September 2018, 10:20 Dass im Titel von Büchern nunmal auch der Name von diversen Persönlichkeiten auftauchen kann, die selbst Autoren sind, ist jedem bewusst, der schon mal eine wissenschaftliche Arbeit gelesen hat.
Hegel selbst kommt aber nicht in dem Titel vor. Die Kommentierung heißt genau so (Wort für Wort ohne irgendeine Kenntlichmachung der Kommentierung) wie Hegels Werk. Warum überhaupt?
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Re: Zitation nicht-juristischer Literatur

Beitrag von Praxiskommentar »

Dann hast du aus meiner Sicht kein Problem, weil du den Autor kennzeichnest und damit für jeden, der nicht zum ersten Mal ein wissenschaftliches Werk in den Händen hält, klar ersichtlich ist, dass du NICHT Hegel zitierst.
Ich würde da vom durchschnittlich begabten Leser und nicht von einem besonders stark zu übermäßiger Verwirrung neigenden Leser ausgehen.
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