Verlage und Schriftenreihen

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jurabilis
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von jurabilis »

rob! hat geschrieben:Ich erlaube mir, hier noch mal auf die Möglichkeit der hybriden Veröffentlichung bei einem Verlag hinzuweisen, der sich nur die zum Buchdruck notwendigen Rechte abtreten lässt (und nicht alle Verwertungsrechte wie die meisten).
Sehr guter Hinweis!

Siehe dazu auch diesen und diesen (Verwaister Link http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/bibliothek/article/view/11242 automatisch entfernt) Beitrag.

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Einwendungsduschgriff
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Warum?
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von nhfg »

Hat jemand Erfahrungen mit der oder kann berichten über die Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (JWV)? Notenanforderungen, Kosten, Rennomee, Betreuung während der Publikation?
Satan667
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Satan667 »

Für alle, die es interessiert: Ich bin gerade auf der Suche nach einem Verlag (zweimal mcl) und habe einfach mal diverse Verlage angeschrieben:

Beck nimmt kaum noch Dissertationen an; wenn, dann muss es aber zwingend zweimal ein uneingeschränkte scl sein. Gleiches gilt für Mohr Siebeck. Mich persönlich würden dann noch die aktuellen Konditionen von D&H und Nomos interessieren. Weitere Verlage habe ich nicht angeschrieben.
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von ElGraf »

Satan667 hat geschrieben:Für alle, die es interessiert: Ich bin gerade auf der Suche nach einem Verlag (zweimal mcl) und habe einfach mal diverse Verlage angeschrieben:

Beck nimmt kaum noch Dissertationen an; wenn, dann muss es aber zwingend zweimal ein uneingeschränkte scl sein. Gleiches gilt für Mohr Siebeck. Mich persönlich würden dann noch die aktuellen Konditionen von D&H und Nomos interessieren. Weitere Verlage habe ich nicht angeschrieben.
Was ist das denn nun wieder? Wird innerhalb des scl noch mal nach eingeschränktem und uneingeschränktem scl differenziert?

Im Übrigen dürfte der Veröffentlichungsweg doch vor allem über einschlägige Schriftenreihen und deren Herausgeber führen, oder?
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Flash »

Satan667 hat geschrieben: Beck nimmt kaum noch Dissertationen an; wenn, dann muss es aber zwingend zweimal ein uneingeschränkte scl sein. Gleiches gilt für Mohr Siebeck.
Dass Mohr "kaum noch" Dissertationen nimmt kann ich mir nicht vorstellen; da erscheinen am laufenden Band welche.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Satan667 »

ElGraf hat geschrieben:
Satan667 hat geschrieben:Für alle, die es interessiert: Ich bin gerade auf der Suche nach einem Verlag (zweimal mcl) und habe einfach mal diverse Verlage angeschrieben:

Beck nimmt kaum noch Dissertationen an; wenn, dann muss es aber zwingend zweimal ein uneingeschränkte scl sein. Gleiches gilt für Mohr Siebeck. Mich persönlich würden dann noch die aktuellen Konditionen von D&H und Nomos interessieren. Weitere Verlage habe ich nicht angeschrieben.
Was ist das denn nun wieder? Wird innerhalb des scl noch mal nach eingeschränktem und uneingeschränktem scl differenziert?

Im Übrigen dürfte der Veröffentlichungsweg doch vor allem über einschlägige Schriftenreihen und deren Herausgeber führen, oder?
Ist jedenfalls das, was der Verlag mir explizit geantwortet hat. Habe mich über das "uneingeschränkt" auch gewundert, aber hier in diesem Thread wurde das ja auch schon thematisiert, dass es offenbar zu Differenzierungen innerhalb einer Note kommen kann.
Zuletzt geändert von Satan667 am Freitag 30. Mai 2014, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Satan667 »

Flash hat geschrieben:
Satan667 hat geschrieben: Beck nimmt kaum noch Dissertationen an; wenn, dann muss es aber zwingend zweimal ein uneingeschränkte scl sein. Gleiches gilt für Mohr Siebeck.
Dass Mohr "kaum noch" Dissertationen nimmt kann ich mir nicht vorstellen; da erscheinen am laufenden Band welche.
Mag sein, ist auch nur die Info, die ich bekommen habe:

"Wir veröffentlichen Dissertationen
nur ausnahmsweise und auch nur dann,
wenn wir für die betreffende Arbeit eine passende Schriftenreihe haben."

Ist ggf. auch ein Textbaustein.
Flash
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Flash »

Eine in der Tat prohobitive Antwort :D Zur Einordnung müsste man natürlich auch wissen, wie "allgemein" Du dort angefragt hast.

Wie dem auch sei, Dissertationen werden bei Mohr laufend veröffentlicht und nicht alle davon sind mit s.c.l. bewertet.
Wer dort hin will muss es in seinem Einzelfall probieren; ob ein mangna die Untergrenze ist weiß ich nicht, kenne jedenfalls keinen, der mit weniger dort veröffenltich hat.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Satan667 »

Flash hat geschrieben:Eine in der Tat prohobitive Antwort :D Zur Einordnung müsste man natürlich auch wissen, wie "allgemein" Du dort angefragt hast.

Wie dem auch sei, Dissertationen werden bei Mohr laufend veröffentlicht und nicht alle davon sind mit s.c.l. bewertet.
Wer dort hin will muss es in seinem Einzelfall probieren; ob ein mangna die Untergrenze ist weiß ich nicht, kenne jedenfalls keinen, der mit weniger dort veröffenltich hat.
Es waren jeweils persönliche E-Mails, keine Massenmails.
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Flash »

Ich meinte mit "allgemein" eher, ob Du Dich für den Adressaten mehr oder weniger anlasslos erkundigt hast ("Was sind denn generell die Annahmevoraussetzungen bei Ihnen?") oder eventuell schon mit einem konkreten Thema o.ä. vorgesprochen hast.

Dass die guten Verlage auf abstrakte Anfragen (unabhängig von deren Allgemeinheit im obigen Sinne) keine konkreten Antworten geben, ist letztlich nicht so überraschend, zumal deren Geschäft ja ist, (konkrete) Bücher zu verlegen und dann eben im Einzelfall entscheiden, ob sie ein Buch ins Programm nehmen.

Hinsichtlich der gurnsätzlichen Aufnahmekriterien gilt dann wie so oft, dass man manches nicht über direktes Fragen herausbekommt, sondern über andere Kanäle einfacher an Informationen gelangt.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Satan667 »

Flash hat geschrieben:Ich meinte mit "allgemein" eher, ob Du Dich für den Adressaten mehr oder weniger anlasslos erkundigt hast ("Was sind denn generell die Annahmevoraussetzungen bei Ihnen?") oder eventuell schon mit einem konkreten Thema o.ä. vorgesprochen hast.

Dass die guten Verlage auf abstrakte Anfragen (unabhängig von deren Allgemeinheit im obigen Sinne) keine konkreten Antworten geben, ist letztlich nicht so überraschend, zumal deren Geschäft ja ist, (konkrete) Bücher zu verlegen und dann eben im Einzelfall entscheiden, ob sie ein Buch ins Programm nehmen.

Hinsichtlich der gurnsätzlichen Aufnahmekriterien gilt dann wie so oft, dass man manches nicht über direktes Fragen herausbekommt, sondern über andere Kanäle einfacher an Informationen gelangt.
Missverstanden, sorry. Es war anlassbezogen, d.h. ich habe den Titel der Arbeit, die Noten etc. mitgeteilt und ebenfalls die Bereitschaft signalisiert, die Gutachten zu übersenden. Deswegen war es imho eine recht konkrete Anfrage.

Was sind denn "andere Kanäle"?
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Flash »

Ok, das ist in der Tat konkret :D Ist der Text oben dann die Eingangsbestätigung oder eine Absage?

Mit "anderen Kanälen" meine ich v.a. Gespräche mit dem DV oder (erfahreneren) Kollegen; mit Einschränkungen auch das Forum.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Satan667 »

Flash hat geschrieben:Ok, das ist in der Tat konkret :D Ist der Text oben dann die Eingangsbestätigung oder eine Absage?

Mit "anderen Kanälen" meine ich v.a. Gespräche mit dem DV oder (erfahreneren) Kollegen; mit Einschränkungen auch das Forum.
Der Text ist aus einer Absage.
Gespräche mit Kollegen und DV habe ich bereits gesucht; hatte gehofft, dass das Forum auch noch nützliche Infos bietet. Deswegen hatte ich auch meine Erfahrungen geposted, vielleicht hilft es ja.
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Re: Verlage und Schriftenreihen

Beitrag von Flash »

Schade. Aber halb so wild; hat wahrscheinlich einfach nicht so recht ins Verlagsprogramm gepasst.

Ich würde die Arbeit einfach den andern von Dir genannten Verlagen (der Reihe nach) anbieten, ggf. gezielt auf eine thematisch passende Schriftenreihe hin. Mit mcl wirst Du sicher unterkommen (wie gesagt, mit der Note geht das grundsätzlich auch bei Mohr).
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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