ictus hat geschrieben:Mir sind die Unterschiede der Promotionsordnungen durchaus bekannt. Daher kommt ja auch meine These. Macht mal die Probe aufs Exempel und sucht mal nach Dissertationen über die Fernleihe (da kann man ja online schön die deutschlandweiten Bestände abfragen). Ich bin mir sicher, dass die Arbeiten von Fakultäten, an denen 7 Exemplare abzuliefern sind, weniger verbreitet sind als wenn 25 Exemplare abzuliefern sind. Ich muss 25 Exemplare abliefern, obwohl meine in einer Schriftenreihe eines Verlages erscheinen wird. 2 Arbeiten bekommen die Gutachter, 3 verbleiben in der Bibliothek (1 in der Fakultätsbibliothek, 1 in der Universitätsbibilothek und 1 im Archiv). Das Dekanat hat für die Akten ja die eingereichte Fassung und die Druckfreigabe. Wenn meine Bib die anderen 20 Exemplare alle aufbewahren würde, müsste alle drei Jahre ein Erweiterungsbau her...
Na also, habe bei meiner Bib 2 Monate nach erscheinen 5 Exemplare abgegeben. In unserer Bib sind 2 Ex vermerkt, KVK spuckt bereits 31 Hits aus. Das bestätigts wohl. Achso, Nomos Schriftenreihe!
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
ictus hat geschrieben:Mir sind die Unterschiede der Promotionsordnungen durchaus bekannt. Daher kommt ja auch meine These.
Deine These ist falsch. Es gibt 42 jur. Fakultäten, hinzu kommen die Bibliotheken der MPIs, die Staatsbibliotheken und die großen Gerichtsbibliotheken (BVerfG, BGH, BVerwG, ggf. die anderen Bundesgerichte und OLGs), nicht zu vergessen das BMJ, das auch eine selbstbewusste Erwerbungspolitik hat. Jede gute Diss ist also binnen kürzester Zeit mindestens 50 mal in Deutschland vorhanden, das wuppt man auch nicht mit 25 Belegexemplaren bei Verlagspublikation
Dann muss ich mich also weiter fragen, wieso manche Arbeiten in Deutschland nahezu nicht verfügbar sind, obwohl sie in einer renommierten Schriftenreihe erschienen sind, praktisch relevant sind und - so mein Eindruck - auch richtig gut sind.
Wenn dazu jemand Anregungen hat, gerne.
Und bei meiner Bib werde ich mal nachfragen, was die mit den 25 Exemplaren machen. Ich hätte ja mehr davon, wenn ich sie selbst an ausgewählte Professoren, die die entscheidenden Vorschriften kommentieren, verschicke. Schließlich benötige ich dann 35 Exemplare für den Eigenbedarf und die wird sich jeder Verlag bei der Berechnung des Druckkostenzuschusses gut bezahlen lassen.
Du sprichst ein wichtiges Problem an, das wir hier diskutieren sollten.
Ich finde auch ärgerlich, dass ich von meinen "Privatexemplaren" den zuständigen BGH-Senatsvorsitzenden, die wichtigsten OLGs, die prominentesten Debattenteilnehmer an den Unis etc. "beliefern" muss.
Ist es eigentlich üblich, dass man Exemplare verschickt? Habe das in letzter Zeit schon mehrfach gehört. Ist das eigentlich der Hauptgrund dafür, dass viele gute Arbeiten in den großen Schriftenreihen erscheinen, weil man sich davon erhofft, dass die Arbeit eher zitiert wird, während bei einem Billigverlag oft unterstellt wird, dass die Arbeit nicht so gut ist (was ja längst nicht der Fall sein muss)?
Hari-Bert hat geschrieben:Ist es eigentlich üblich, dass man Exemplare verschickt?
Hängt wohl vom Thema ab. Wenn du ein Spezialthema hast, woran nur 3-5 Richter und ebensoviele Profs interessiert sein können, dann macht das schon Sinn. Bei Geundlagenthemen wohl weniger. Der Sinn der Schriftenreihe aus dem Renomeeverlag liegt darin, dass die Bibliotheken eher unbesehen kaufen, ggf eine Quasie-Abo der Reihe haben. Erscheint was bei Lang oder Kovac muss der Bibliothekar eben anhand des Titels erahnen, ob die Diss kaufbar ist. Letztlich haben die Großen Verlage den Notenbonus, wer mit summa bei Kovac veröffentlicht, der sollte sich keine Illusionen über die Verbreitung machen. Da hilft dann nur Aufsätze veröffentlichen und sich selbst zitieren!
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
Hari-Bert hat geschrieben:Ist es eigentlich üblich, dass man Exemplare verschickt? Habe das in letzter Zeit schon mehrfach gehört. Ist das eigentlich der Hauptgrund dafür, dass viele gute Arbeiten in den großen Schriftenreihen erscheinen, weil man sich davon erhofft, dass die Arbeit eher zitiert wird, während bei einem Billigverlag oft unterstellt wird, dass die Arbeit nicht so gut ist (was ja längst nicht der Fall sein muss)?
Es ist eine Art "Vorschuss-Vertrauen", das die Verlage/Reihen-Herausgeber sich durch entsprechende Qualitätsmaßstäbe "erarbeitet" haben. Das führt dann auch zu größerer Verbreitung, weil auch die Anschaffungsentscheider der Bibliotheken bestimmten Verlagen/Reihen dieses Vorschussvertrauen entgegenbringen.
Gibt es eigentlich bei den "großen" Verlagen wie Duncker und Nomos Notengrenzen? Soll heißen, bedarf es für eine Veröffentlichung bei Duncker eines summa? Da ich langsam auf das Ende zusteuere und die Abgabe der Arbeit in Sicht ist, würde ich mich über Aufklärung freuen.
Ostriker hat geschrieben:Gibt es eigentlich bei den "großen" Verlagen wie Duncker und Nomos Notengrenzen? Soll heißen, bedarf es für eine Veröffentlichung bei Duncker eines summa? Da ich langsam auf das Ende zusteuere und die Abgabe der Arbeit in Sicht ist, würde ich mich über Aufklärung freuen.
VG Ost
Duncker fordert mindestens mcl in beiden Gutachten.
Kenne keinen Verlag, der mehr als mcl fordert. Allenfalls einzelne Schriftenreihen. Sowas ist aber mE Nonsens, wenn man die von LS zu LS unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe anschaut. Diese wiederum sind ja an den stark unterschiedlichen Summa-Quoten ablesbar.
Zumindest für die "Studien"-Schriftenreihen (StudPriv/StudÖR) von Mohr Siebeck ist das auch mein Kenntnisstand. Dort wird mindestens "scl" in beiden Gutachten verlangt (und selbst das ist noch keine Garantie für eine Aufnahme in die Schriftenreihe). - In die "Schlachtschiffe" des Verlages "Jus Privatum/Publicum/Ecclesiasticum" kommt man mit Dissertationen überhaupt nicht hinein (das muss schon eine Habil sein).
Ob das mit dem 2 x scl allerdings auch in allen anderen Schriftenreihen des Verlages konsequent so durchgehalten wird, weiß ich nicht. Ich hatte zwar bisher noch keine schlechte Dissertation dieses Verlages in der Hand - aber durchaus schon Dissen, bei denen ich nicht ohne Weiteres von 2 x scl ausgegangen wäre.
jurabilis hat geschrieben:Kenne keinen Verlag, der mehr als mcl fordert. Allenfalls einzelne Schriftenreihen. Sowas ist aber mE Nonsens, wenn man die von LS zu LS unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe anschaut. Diese wiederum sind ja an den stark unterschiedlichen Summa-Quoten ablesbar.
Lassen sich die Quoten der verschiedenen Lehrstühle tatsächlich irgendwo empirisch nachvollziehen? Oder meinst Du persönliche Erfahrungswerte?