Ja, so werde ich es auch machen. Mal sehen, was so zurückkommt. Wobei es auf Nomos, D&H oder Lang rausläuft.Flash hat geschrieben:Schade. Aber halb so wild; hat wahrscheinlich einfach nicht so recht ins Verlagsprogramm gepasst.
Ich würde die Arbeit einfach den andern von Dir genannten Verlagen (der Reihe nach) anbieten, ggf. gezielt auf eine thematisch passende Schriftenreihe hin. Mit mcl wirst Du sicher unterkommen (wie gesagt, mit der Note geht das grundsätzlich auch bei Mohr).
Verlage und Schriftenreihen
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Re: Verlage und Schriftenreihen
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Mal ein Update, wen es interessiert:
Nomos / D&H / Peter Lang liegen bei meiner Arbeit (rund 700.000 Zeichen) in etwa gleich auf, was die konkreten Konditionen betrifft.
Welchen Verlag würdet ihr nehmen? Nomos (Universitätsschriften) oder D&H (blaue Reihe)?
Nomos / D&H / Peter Lang liegen bei meiner Arbeit (rund 700.000 Zeichen) in etwa gleich auf, was die konkreten Konditionen betrifft.
Welchen Verlag würdet ihr nehmen? Nomos (Universitätsschriften) oder D&H (blaue Reihe)?
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Natürlich nicht Lang.
Pro D&H: Sieht mE am schönsten aus.
Pro Nomos: Besserer Service.
Pro D&H: Sieht mE am schönsten aus.
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Absolute Zustimmung. Man sieht einfach, dass dort jedes Buch professionell gesetzt wird. Und vom Renommee meiner Meinung nach zudem gleichauf mit Mohr.bill-1 hat geschrieben: Pro D&H: Sieht mE am schönsten aus.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Außerdem hat man das Bewusstsein, dass die eigene Arbeit in einer Reihe mit dem Opus Maximum von Karl-Theodor steht, das hat auch was
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Dass der Scharlatan seinerzeit dort untergekommen ist, lässt Dich nicht ganz los, was
Dreiste Plagiate sind aber - leider - auch bei anderen Verlagen platziert worden (wenngleich keines medial so prominent).
Dreiste Plagiate sind aber - leider - auch bei anderen Verlagen platziert worden (wenngleich keines medial so prominent).
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Stimmt schon, es ist unfair, immer wieder Guttenberg zu erwähnen, schließlich waren die Gutachten echte Bretter.
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Ich finde D&H eher unschön, aber technisch gut gemacht sind die Bücher ohne Zweifel.Flash hat geschrieben:Absolute Zustimmung. Man sieht einfach, dass dort jedes Buch professionell gesetzt wird. Und vom Renommee meiner Meinung nach zudem gleichauf mit Mohr.bill-1 hat geschrieben: Pro D&H: Sieht mE am schönsten aus.
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Danke für die Anregungen - der Trend zwischen Nomos und D&H scheint ja eher zu letzterem zu gehen.
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Re: Verlage und Schriftenreihen
D&H kommt mir manchmal etwas schlecht gebunden vor. Hatte schon mehrmals einzelne Seiten in der Hand und die Werke waren m.E. auch nicht so gut, dass das an den vielen Lesern lag Habe bisher (natürlich rein stichbrobenartig und subjektiv) nicht immer einen Qualitätsunterschied zwischen den renommierten (wahrlich nicht nur Meisterwerke darunter) und weniger renommierten Verlagen erkennen können, was Originalität und Gedankenführung angeht (in der Tendenz am besten noch Mohr, zumindest in Bezug auf das Gebiet, in dem ich schreibe; aber wie gesagt, mag nicht representativ sein). Aber wie so oft in unserem Fach: der Ruf macht`s und wenn PL nicht deutlich billiger ist, dürfte hierfür in der Tat wenig sprechen, außer evtl. der Veröffentlichungsdauer, sofern relevant (evtl. auch Formatierung; bieten das (mittlerweile) eigentlich alle Verlage an? Dachte Mohr nicht; aber keine Kenntnis). Ob sich Nomos und D&H diesbezüglich unterscheiden, weiß ich nicht.
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Re: Verlage und Schriftenreihen
...und das wäre einer der wenigen Fälle gewesen, in denen eine Nachauflage gefragt gewesen wäre. Problematisch freilich das Urheberrecht..jurabilis hat geschrieben:Stimmt schon, es ist unfair, immer wieder Guttenberg zu erwähnen, schließlich waren die Gutachten echte Bretter.
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Echt? Wegen der Überschriftengestaltung? Mir gefällt das corporate design - wie auch bei Mohr, wo es vielleicht etwas "graziler" ist - gut.Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Ich finde D&H eher unschön, aber technisch gut gemacht sind die Bücher ohne Zweifel.
Die Literaturverzeichnisse sind bei Mohr schöner, aber das ist für mich nicht so ausschlaggebend.
Der große Vorteils von D&H ist m.E., dass dort, wie geschrieben, jedes Buch professionell gesetzt wird (ohne Aufpreis). Bei Mohr sind viele Dissertationen selbst gesetzt, weil das verlagsseitige Setzen zusätzlich kostet, und das sieht man dann in der Regel doch (die Bücher werden deswegen nicht unansehnlich, aber in den Details fällt es - zumindest mir - auf).
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Alleine schon der Umschlag treibt mir Tränen in die Augen, die Überschriften sowieso und auch Textabstand wie Fußnotengestaltung sind nicht meines.
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Re: Verlage und Schriftenreihen
So unterschiedlich sind Geschmäcker. Mir gefallen Umschlag und Überschriften.
Die Fußnotengestaltung liegt (z.T.) in den Händen des Autors (nur Nachname und Seitenangabe gefällt mir auch nicht, aber so ist dort längst nicht jedes Buch; meinem Eindruck nach sogar fast die wenigsten).
Die Fußnotengestaltung liegt (z.T.) in den Händen des Autors (nur Nachname und Seitenangabe gefällt mir auch nicht, aber so ist dort längst nicht jedes Buch; meinem Eindruck nach sogar fast die wenigsten).
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Verlage und Schriftenreihen
Bei der Verlagswahl sollte man auch immer die spätere Verbreitung der Dissertation im Hinterkopf haben. Die ist sowieso meist beklagenswert gering, siehe etwa http://goo.gl/o3TM7N ...
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