Wartezeit Vorkorrektur

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

chris0
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1086
Registriert: Sonntag 14. Dezember 2003, 01:35

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von chris0 »

2 Monate und das fand ich angesichts seiner Arbeitsbelastung sehr schnell. Kenne leider eine Kollegin bei der es 18 Monate gedauert hat (was sicher nicht an ihrer Diss lag).
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1636
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Joshua »

Im Freundeskreis ging es bei 3 Leuten sehr schnell (einige Wochen für die Vorkorrektur), eine Kollegin musste dagegen nahezu ein halbes Jahr warten.

Grundsätzlich ist mein Eindruck, dass (ehemalige) Mitarbeiter der Lehrstühle bei den Vorkorrekturen bevorzugt behandelt werden. Das finde ich als (ehemaliger) Mitarbeiter auch korrekt. :D Irgendeinen Vorteil muss es ja haben, wenn man, statt etwa auf ein Stipendium zu setzen (sofern realistisch erreichbar), seine Jahre mit der nicht immer dissertationsfördernden Lehrstuhlarbeit zugebracht hat...

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Nimm2
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2131
Registriert: Montag 16. Januar 2006, 22:59

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Nimm2 »

Tja, mein DV wollte Ende Januar mit der Vorkorrektur fertig sein und sich bei mir melden. Abgabe war Anfang Dezember letzten Jahres. Nun schreiben wir den 11. Februar. Daher steigt die Anspannung bei mir schon ein bisschen.

Ende Februar will ich daher vorsichtig anfragen, was er denn von der Arbeit hält. Oder soll ich es nicht tun und länger abwarten? Bis Ende März?
Pasch
Power User
Power User
Beiträge: 473
Registriert: Dienstag 2. Juni 2009, 17:32
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Pasch »

Kann mir mal jemand so den groben Verlauf einer Promotion aufzeigen? Ich hatte vor, so in zwei, drei Monaten abzugeben, damit ich dann noch vorm Herbst promoviert bin. Das erscheint mir nach dem bisher Geschrieben jetzt irgendwie illusorisch... :-w
"There's no use in denying it: this has been a bad week. I've started drinking my own urine."
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Kasimir »

Pasch hat geschrieben:Kann mir mal jemand so den groben Verlauf einer Promotion aufzeigen? Ich hatte vor, so in zwei, drei Monaten abzugeben, damit ich dann noch vorm Herbst promoviert bin. Das erscheint mir nach dem bisher Geschrieben jetzt irgendwie illusorisch... :-w
Es kommt darauf an, wie schnell die Gutachter sind und wie schnell du einen Termin für die mündliche Prüfung bekommst. Grob geschätzt muss man nach meiner Erfahrung zwischen Abgabe und mündlicher Prüfung in der Regel mindestens rund ein Jahr rechnen. Es kann auch länger dauern (bei mir z.B. nahezu drei Jahre; ich kenne auch einen Extremfall von fünf Jahren).
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Pasch
Power User
Power User
Beiträge: 473
Registriert: Dienstag 2. Juni 2009, 17:32
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Pasch »

Kasimir hat geschrieben:
Pasch hat geschrieben:Kann mir mal jemand so den groben Verlauf einer Promotion aufzeigen? Ich hatte vor, so in zwei, drei Monaten abzugeben, damit ich dann noch vorm Herbst promoviert bin. Das erscheint mir nach dem bisher Geschrieben jetzt irgendwie illusorisch... :-w
Es kommt darauf an, wie schnell die Gutachter sind und wie schnell du einen Termin für die mündliche Prüfung bekommst. Grob geschätzt muss man nach meiner Erfahrung zwischen Abgabe und mündlicher Prüfung in der Regel mindestens rund ein Jahr rechnen. Es kann auch länger dauern (bei mir z.B. nahezu drei Jahre; ich kenne auch einen Extremfall von fünf Jahren).
Ich hätte echt gedacht, dass das schneller geht... Vielleicht hab ich ja Glück, weil mein DV mittlerweile emeritiert und auch sonst ziemlich zügig bei den Antworten ist. Danke für Deine Antwort.

P.S. Wenn ich dann wirklich abgegeben habe (also nach der Vorkorrektur - oder auch ohne), dann muss ich die Anmekrungen der beiden Gutachten nicht mehr einbauen, oder doch?
"There's no use in denying it: this has been a bad week. I've started drinking my own urine."
Maik84
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1163
Registriert: Freitag 18. November 2005, 13:18
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Maik84 »

Doch, das musst Du vor der Veröffentlichung ggf. noch machen...
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Kasimir »

Vor allem musst du die Literatur aktualisieren. Das frisst echt noch mal Zeit, wenn eine Reihe von Kommentaren, Handbüchern etc. neu erschienen ist. Ggf. gibt es sogar neue Monographien, Aufsätze etc. Daher sollte man auch nach der Abgabe das Thema immer im Blick behalten.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Maik84
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1163
Registriert: Freitag 18. November 2005, 13:18
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Maik84 »

Hmm... der KK-StPO kommt hoffentlich bis 2015 nicht nochmal raus. Hab den erst am Wochenende aktualisiert. ::roll:
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 662
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Sebast1an »

Maik84 hat geschrieben:Doch, das musst Du vor der Veröffentlichung ggf. noch machen...
Woraus soll sich diese Pflicht ergeben?
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Maik84
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1163
Registriert: Freitag 18. November 2005, 13:18
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Maik84 »

Aus dem Wunsch, das Imprimatur zu erhalten? Sollte das davon nicht abhängen, besteht keine Pflicht, die über den eigenen wissenschaftlichen Anspruch hinaus geht.
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
Pasch
Power User
Power User
Beiträge: 473
Registriert: Dienstag 2. Juni 2009, 17:32
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Pasch »

Das Aktualisieren hat dann aber keinen Einfluss mehr auf die Benotung, oder? Die dürfte ja nach alldem dann feststehen.
"There's no use in denying it: this has been a bad week. I've started drinking my own urine."
Benutzeravatar
11 Freunde
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1860
Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 10:58
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von 11 Freunde »

Es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Bei mir lagen zwischen Einreichung der Arbeit und Rigorosum drei Monate.
Pasch
Power User
Power User
Beiträge: 473
Registriert: Dienstag 2. Juni 2009, 17:32
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von Pasch »

11 Freunde hat geschrieben:Es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Bei mir lagen zwischen Einreichung der Arbeit und Rigorosum drei Monate.
Das erhoffe ich mir auch. \:D/
"There's no use in denying it: this has been a bad week. I've started drinking my own urine."
recht_selten
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1055
Registriert: Mittwoch 12. Januar 2011, 19:40

Re: Wartezeit Vorkorrektur

Beitrag von recht_selten »

Kasimir hat geschrieben:
Pasch hat geschrieben:Kann mir mal jemand so den groben Verlauf einer Promotion aufzeigen? Ich hatte vor, so in zwei, drei Monaten abzugeben, damit ich dann noch vorm Herbst promoviert bin. Das erscheint mir nach dem bisher Geschrieben jetzt irgendwie illusorisch... :-w
Es kommt darauf an, wie schnell die Gutachter sind und wie schnell du einen Termin für die mündliche Prüfung bekommst. Grob geschätzt muss man nach meiner Erfahrung zwischen Abgabe und mündlicher Prüfung in der Regel mindestens rund ein Jahr rechnen. Es kann auch länger dauern (bei mir z.B. nahezu drei Jahre; ich kenne auch einen Extremfall von fünf Jahren).
:eeeek:

Wobei u.U. auch ein Vorteil: §§ 156, 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB ;)
Antworten