Erscheinungsjahr der Diss

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Conway
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Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von Conway »

Liebes Forum,

ich meine mal gelesen zu haben, dass Bücher, die im letzten Quartal erscheinen, das folgende Jahr als Erscheinungsjahr angeben dürfen (habe es jetzt nochmal gegoogelt, aber nichts gefunden). Kann das jemand bestätigen und fändet Ihr das relevant? Bücher im Regal einer Bibliothek, aus deren Signatur sich ein sehr aktuelles Erscheinungsjahr ergibt, fallen ja doch eher auf. Bei mir steht bald der Druck an, und wenn so gesehen zwischen Mitte September und Anfang Oktober ein ganzes "Jahr" liegt... 2014 wäre schon netter als 2013.

Conway
Ant-Man
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Re: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von Ant-Man »

Conway hat geschrieben:Kann das jemand bestätigen und fändet Ihr das relevant?
Bei Lehrbüchern ist es mir einige Male aufgefallen, dass ein Lehrbuch Ende des Jahres erschienen ist, aber als Erscheinungsjahr das darauffolgende Jahr angegeben war.

Was spricht dagegen direkt beim Verlag nachzufragen? Die werden das sicherlich wissen.
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Levi
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Re: AW: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von Levi »

Conway hat geschrieben: Ich meine mal gelesen zu haben, dass Bücher, die im letzten Quartal erscheinen, das folgende Jahr als Erscheinungsjahr angeben dürfen
Ja. Das ist so und hängt mit den Terminen der Buchmessen zusammen, die immer im Herbst (meist Mitte Oktober) stattfinden. Bücher, die danach erscheinen, können dort nicht mehr präsentiert werden und sind für den Handel praktisch gestorben. - Und im nächsten Jahr wären es dann "Ladenhüter" aus dem letzten Jahr.

Von daher gibt es schon seit Jahrhunderten zwischen den Verlagen die Vereinbarung, dass das Erscheinungsjahr nicht dem Kalenderjahr folgt, sondern vom 1.10. bis 30.09. läuft.

Eine "Wahlmöglichkeit" hast du da als Autor nicht, das machen die Verlage ganz automatisch. - Schließlich wollen die die Bücher ja verkaufen.
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Torquemada
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Re: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von Torquemada »

Juristische Werke, Qualifikationsschriften eingeschlossen, sollten im Vorwort einen Hinweis enthalten, auf welchem zeitlichen Stand sich die Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweise befinden. Je nachdem, was da dann steht, ist ein offizielles Erscheinungsjahr "2014" eher ein Ärgernis (und ein Anlass für etwaige Rezensenten, diesem Ärger Luft zu machen ...).
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Re: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von julée »

Torquemada hat geschrieben:Juristische Werke, Qualifikationsschriften eingeschlossen, sollten im Vorwort einen Hinweis enthalten, auf welchem zeitlichen Stand sich die Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweise befinden. Je nachdem, was da dann steht, ist ein offizielles Erscheinungsjahr "2014" eher ein Ärgernis (und ein Anlass für etwaige Rezensenten, diesem Ärger Luft zu machen ...).
In der Tat, den Hinweis sollte es geben. Es gibt nichts Ärgerlicheres, als wenn man ein Buch oder einen Aufsatz vor sich hat und rumrätseln muss, auf welchem Stand das Werk denn wohl nun ist.
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jurabilis
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Re: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von jurabilis »

Vor diesem Hintergrund sollte man als "Betroffener" eher ein Interesse an einer möglichst niedrigen Jahreszahl haben.
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julée
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Re: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von julée »

jurabilis hat geschrieben:Vor diesem Hintergrund sollte man als "Betroffener" eher ein Interesse an einer möglichst niedrigen Jahreszahl haben.
Jedenfalls sollte wohl zwischen Fertigstellung des Manuskripts und dem tatsächlichen Erscheinungsdatum nicht allzu viel Zeit liegen.

Mein Highlight ist immer noch ein Aufsatz, der ein halbes Jahr nach Inkrafttreten einer (umfassenden) Gesetzesänderung erschienen ist, allerdings noch nicht mal den entsprechendes Gesetzesentwurf berücksichtigt hat, der ein Jahr zuvor erschienen ist, so dass der Aufsatz bereits bei Erscheinen eigentlich schon nur Makulatur war. Zu lesen war nur in einer Fn. "Gesetzentwurf konnte nicht mehr berücksichtigt werden".
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Re: AW: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von doctor »

julée hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:Vor diesem Hintergrund sollte man als "Betroffener" eher ein Interesse an einer möglichst niedrigen Jahreszahl haben.
Jedenfalls sollte wohl zwischen Fertigstellung des Manuskripts und dem tatsächlichen Erscheinungsdatum nicht allzu viel Zeit liegen.
Die bei einer Diss aber in der Regel eher von den Gutachtern, als dem Promovenden vertrödelt wird ;)
Conway
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Re: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von Conway »

Danke für Eure Antworten. Ich denke, ich lasse das einfach wie es kommt.

Das mit dem Stand der Bearbeitung ist ein anderes Thema. Ich habe im Zuge der Endkorrektur der Druckfahnen nochmal alles angepasst, was veraltet ist (aber keine neue Rspr. und Lit.), lasse aber im Vorwort trotzdem den Stand von vor über einem halben Jahr stehen "und vereinzelt auch darüber hinaus".
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Re: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von Conway »

Falls es noch jemanden interessiert: Bei mir bleibt es bei 2013, weil das Manuskript schon vor dem 1.10. eingereicht worden sei. Wenn man aber aktuell mal auf die Homepages großer Verlage schaut, sind dort heute schon einige 2014er Bücher lieferbar, bei denen das mit dem Manuskript kaum zeitlich hingekommen sein kann. Also nach wie vor etwas undurchsichtig.
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jurabilis
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Re: Erscheinungsjahr der Diss

Beitrag von jurabilis »

Für eine Diss ist eine niedrigere Jahreszahl immer besser!
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