Sammelbände Literaturverzeichnis

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Tante Dagobert
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Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von Tante Dagobert »

Hi,

würdet ihr einen Sammelband "Meier, Franz (Hrsg.), Ethik und Recht, München 2000" neben den Einzelnen Beiträgen "Schulz, Helmut, Recht und Ethik, in: Franz, Ehtik und Recht, S. 325-425" nochmal isoliert in das Literaturverzeichnis stellen oder nur die einzelnen Beiträge zitieren? Oder gar nur den Sammelband (das erscheint mir aber unüblich)?
bill-1
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von bill-1 »

Klares "nein".
T0bi
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von T0bi »

Nein. Einzige Ausnahme: Du hast z.B. aus dem Vorwort des Sammelbandes zitiert, das keinem Bearbeiter bzw. bestimmten Herausgeber zugeordnet war. Dann sollte auch der Sammelband als solcher nochmal erwähnt werden.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Einwendungsduschgriff
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Wann geht Ihr denn von einem "Sammelband" aus?

An einem Beispiel:
http://www.beck-shop.de/Hoffmann-Riem-S ... ct=8477830

Sammelband oder nicht lediglich ein Mehrautorenwerk, das man - jedenfalls ist das nicht unüblich - auch nur als Komplettwerk in das Literaturverzeichnis aufnehmen kann?
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falsus
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von falsus »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:An einem Beispiel:
http://www.beck-shop.de/Hoffmann-Riem-S (Verwaister Link automatisch entfernt) ... ct=8477830
Da würde ich im Literaturverzeichnis nur den Band aufnehmen und auf den Autor des Beitrags in der Fn hinweisen.
Anders dagegen bei "echten" Sammmelbänden. Ich würde die Abgrenzung daran an der Frage festmachen, ob das Thema
dem Autor typischerweise angetragen wird, so dass die intendierte umfassende Bearbeitung eines Themenkomplexes gewährleistet ist
(Lehrbücher, Handbücher, usw.) oder ob die Themenwahl durch den Beiträger geschieht und der Band selbst auch im Falle eines übergreifenden Themas eher lose einzelne Aspekte dessen bearbeitet (Tagungsband, Festschrift, usw.).
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Tante Dagobert
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von Tante Dagobert »

Danke für die Antworten erstmal, das war auch meine bisherige Handhabung. Die Frage vom Einwendungsduschgriff ist aber in der Tat berechtigt. Ich würde z.B. bei dem genannten Werk die einzelnen Beiträge der Autoren zitieren, da ansonsten der Titel des Beitrags nicht genannt werden würde, da ich in der Fn immer nur Xy, in: A/B/C, Titel des Gesamtwerks zitiere. Das scheint aber eine Mindermeinung zu sein?

Oder wie würdet ihr bei dem Werk hier vorgehen? http://global.oup.com/academic/product/arbitration-under-international-investment-agreements-9780195340693;jsessionid=1139C77C9CC82273E9CBEDB42AF68D3E?cc=de&lang=en (Verwaister Link automatisch entfernt)&
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Einwendungsduschgriff
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ich würde z.B. bei dem genannten Werk die einzelnen Beiträge der Autoren zitieren, da ansonsten der Titel des Beitrags nicht genannt werden würde, da ich in der Fn immer nur Xy, in: A/B/C, Titel des Gesamtwerks zitiere.
Ich habe das genannte Werk verarbeitet und nenne es als Gesamtwerk im Literaturverzeichnis, zitiere aber in den Fußnoten: Autor, Titel des Beitrages, in: Hoffmann-Riem et al., GVwR I, § #, Rn. #
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Tante Dagobert
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von Tante Dagobert »

Ok, handhabst du das immer so, dass du den Titel in der Fn zitierst, oder nur bei solchen Werken, die keine "richtigen" Sammelbände sind?
Die andere Variante, alles im Literaturverzeichnis, dürfte doch aber auch nicht zu beanstanden sein?
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Einwendungsduschgriff
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Zu der ersten Frage: ja. Zur zweiten Frage: nein. Ich würde lediglich die Kombination vermeiden, außer in Ausnahmefällen wie TObi sie angerissen hat. Was nämlich gelegentlich vorkommt, ist eine gemeinsame Einführung in das Werk, die dann nicht ausdrücklich den Herausgebern zugeschrieben wird. Sofern man daraus zitiert, empfiehlt sich die Aufnahme des Gesamtwerkes in das Literaturverzeichnis.
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Tante Dagobert
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von Tante Dagobert »

Gut, wunderbar - vielen Dank! Dann werde ich mich jetzt mal wieder meinen restlichen Fn widmen. Ich verfluche meine Trägheit bezüglich des nicht parallelen Erstellenes des Literaturverzeichnisses. Ich habe zwar (so gut wie) alles da, was ich brauche, aber der Arbeitsaufwand ist enorm!
Zudem haben kurze Recherchen ergeben, dass ich noch ca. 10 Aufsätze aus 2013 und einiges an Rspr aus 2013, Ende 2012 einzuarbeiten habe, da die Entwicklung hier schneller ist als mein Fortkommen... Feel's like a neverending story...
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von Phaidros »

Ein formales Abgrenzungskriterium für mich wäre die Nennung von Herausgebern in den bibliographischen Angaben einerseits (dann Sammelband) und von Autoren andererseits (dann "Mehrautorenwerk").
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von fcb_fu »

Eieiei, ich befürchte den Wald zwischen den immer mehr werdenden Bäumen nicht zu sehen und bitte um kurze Hilfe zu einer wahrscheinlich banalen Frage.

Geht allerdings nicht um Sammelbände, sondern um Kommentare. Wollte aber nicht extra was Neues aufmachen.

Sortiert ihr zB den Münchener Kommentar einfach alphabetisch ein oder beginnt Ihr auch hier mit den Herausgebern, also z.B.

Münchener Kommentar zum Aktiengesetz. Band 1, §§ 1 - 75 AktG. 3. Auflage. München, 2008. Zit.: [Bearbeiter], in: MK-AktG.

oder aber

GOETTE, Wulf / HABERSACK, Mathias (Hrsg.): Münchener Kommentar zum Aktiengesetz. Band 1, §§ 1 - 75 AktG. 3. Auflage. München, 2008. Zit.: [Bearbeiter], in: MK-AktG.


Ich habe mich bisher für Variante 2 entschieden, weiß aber nicht, wie ich dann den Schönke/Schröder reinbringe...
ElGraf
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von ElGraf »

Variante 2.

Was für ein Problem gibts mit dem Schönke/Schröder?

Schönke, Adolf / Schröder, Horst (Begr.): ...

Siehe auch http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/stagl/medien/formatvorgaben.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Wobei man sich streiten kann, ob das "Begr." eigentlich (nur) hinter den Adolf sollte.
fcb_fu
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von fcb_fu »

Vielen Dank.

In sämtlichen Literaturverzeichnissen, die ich wg. Schönke/Schröder als Vergleich herangezogen habe stand entweder (Hrsg.) - was in diesem Fall nicht richtig ist - oder gar kein Klammerzusatz, was ja aber dann für Autorenschaft stehen sollte und ebenfalls nicht stimmt.

Ehrlich gesagt habe ich (Begr.) auch sonst davor noch nie gesehen bzw. sehe es dank Dir zum ersten Mal.
ElGraf
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Re: Sammelbände Literaturverzeichnis

Beitrag von ElGraf »

Findet sich klassisch u.a. auch bei Palandt und Staudinger.
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