Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Tlew
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Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Tlew »

Habe einige Fragen. Habe im ersten ein befr. 7,x. Das zweite wird wohl ein ausreichend bei den Vorpunkten. Dass die Suche nach einem DV schwierig wird , ist mir bewusst.

1. Soll ich den potentiellen DV ansprechen und nur das 1.Ex erwähnen oder direkt auch mitteilen, dass das 2. schlechter wird.
2. Habe ein bestimmtes Thema im Kopf. Ist es hinderlich, wenn das Fachgebiet nicht zu meinem bisherigen Lebenslauf passt?
3. Macht ein Dr. bei befr / ausr überhaupt Sinn? Die Tür zu GK und renommierten mittelständischen Kanzleien sowie Unternehmen dürfte dann weiterhin verschlossen bleiben. Und gerade dort hätte ich gerne gearbeitet.

Danke :)
Maik84
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Maik84 »

Ich würde angesichts des Berufswunsches - soweit noch möglich - als erstes einen Verbesserungsversuch schreiben.

Darüber, wann ein Doktorgrad "sinnvoll" ist, kann man wohl geteilter Meinung sein. Ich vermute, es geht Dir in erster Linie um berufliche Pluspunkte. Da kann der Dr. auf der Visitenkarte zB auch einem Einzelanwalt helfen - denn den meisten Mandanten wird nicht klar sein, was man mit einer Doktorarbeit nachweist und inwieweit das bei der täglichen Mandatsarbeit hilfreich ist.
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von julée »

zu 1.: Die Nachfrage nach dem Ergebnis des 2. Examens dürfte ohnehin kommen, so dass es wohl sinnvoller ist, gleich klar zu kommunizieren, was Sache ist. Das macht jedenfalls einen besseren Eindruck, als wenn nachgefragt werden muss.

zu 2.: Bei der Notenkombination könnte das durchaus zum Problem werden (vor allem wenn sich das Thema selbst auch nicht aus dem Lebenslauf begründen lässt). Es dürfte die Überzeugungsarbeit jedenfalls nicht unbedingt leichter machen ;)
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Tlew
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Tlew »

Der Verbesserungsversuch ist nicht mehr drin. Es wird also ein ausreichennd und im besten Fall ein knappes befr. Der persönliche Bezug zum Thema ist durchaus gegeben, allerdings sind keine Berührungspunkte aus dem Studium bzw Ref erkennbar.

Danke für die bisherigen Antworten.
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Re: AW: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von jurabilis »

Nicht jeder Professor wird sich für das zweite Examen interessieren. Im Moment hast Du ja nur das eine Examen, da würde ich auch nur dessen Note nennen.

Zeige, dass Du für das Thema brennst!

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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Tlew »

Habe beide Examen.

Hat noch jmnd eine Meinung zu meinen drei Fragen? :)
Maik84
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Maik84 »

Hey, die 3. hab ich beantwortet. :)

1 und 2: Tolles Thema suchen, passenden Lehrstuhl suchen und dann Noten nur nebenbei erwähnen. ;)
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Phaidros »

Braucht die Rechtswissenschaft noch eine halbgare mittelmäßige Statuspromotion, die bestenfalls Speicherplatz blockiert, schlimmstenfalls zum Klimakollaps beiträgt?

Mal im Ernst: was erwartest Du Dir davon genau? Wenn es Dir um die Visitenkarte geht, gibt es doch eine Vielzahl von (Honorar-) Professoren, die bereit sind, einen mäßigen Kandidaten in kürzester Zeit mit einem ebenso mäßigen Werk zu promovieren. Wenn Dich Recht als Gegenstand von Wissenschaft reizt, ist das ehrenwert - aber Du solltest Dich fragen, warum es in den Examina dann nicht zu mehr gereicht hat.

Meine Meinung: Lass es bleiben. Das nützt dem Ansehen des Faches, ohne Deinem Ansehen zu schaden.
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Maik84 »

@Phaidros

Dieser vernünftigen Haltung würde ich nur zustimmen, wenn sie allgemeiner Konsens würde. Danach sieht es aber nicht aus. Solange konkurrierende Einzelanwälte mit "Statuspromotionen" akquirieren, ist es mE legitim, sich denselben Akquisevorteil verschaffen zu wollen.
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von HRP »

Phaidros hat geschrieben:Braucht die Rechtswissenschaft noch eine halbgare mittelmäßige Statuspromotion, die bestenfalls Speicherplatz blockiert, schlimmstenfalls zum Klimakollaps beiträgt?

Mal im Ernst: was erwartest Du Dir davon genau? Wenn es Dir um die Visitenkarte geht, gibt es doch eine Vielzahl von (Honorar-) Professoren, die bereit sind, einen mäßigen Kandidaten in kürzester Zeit mit einem ebenso mäßigen Werk zu promovieren. Wenn Dich Recht als Gegenstand von Wissenschaft reizt, ist das ehrenwert - aber Du solltest Dich fragen, warum es in den Examina dann nicht zu mehr gereicht hat.

Meine Meinung: Lass es bleiben. Das nützt dem Ansehen des Faches, ohne Deinem Ansehen zu schaden.
Wow. Da sitzt aber jemand auf einem seeeeehr hohen Ross.
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Nimm2 »

Jedoch musst Du vorher die PromO ansehen, vielleicht brauchst Du einen Dispens. Gerade habe ich bei einem Kollegen mitbekommen: Promotion war mündlich ausgemacht (legen Sie los, schreiben Sie das Examen, Behördenkram machen wir später), nun war es kein vb im Examen. Prof weigerte sich, einen Dispens zu beantragen, um sich vor dem Fakultätsrat in keine schlechte Position zu bringen (also lächerlich zu machen). Nun ist die Promotion in den Sand gesetzt.

Also die Frage des Dispenes jedenfalls im Vorgespräch mit dem Prof. klären.
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Tlew »

Phaidros deinem Post kann man durchaus entnehmen, dass du.ein sympathischer Zeitgenosse bist und insofern sicher deine Tipps bzgl der (Honorar-)Professoren in einer PN an mich konkretisieren möchtest. Ich bedanke mich vorab.

In beiden mündlichen Examensprüfungen habe ich ein besseres Ergebnis erzielt als die Mitprüflinge und VB'ler. Möglicherweise liegt es tatsächlich daran, dass es mitunter Kandidaten gibt, die ihre Stärken nicht in der runden Abfassung einer Lösung in 5 Stunden haben, sondern in anderen Bereichen. Ich nehme für mich in Anspruch, fachlich mit allen -außer absoluten Uberfliegern - auf Augenhöhe zu sein. Das zeigen die Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen. Leider nicht alle Klausuren. Da ich mein Selbstbild nicht aus der Gnade irgendwelcher Klausurkorrektoren ableite, kann ich mit deinem Post gut leben und freue mich auf deine PN.
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Bonnvoyage »

Ohne einen Aufschrei hervorrufen zu wollen - aber in Phaidros Worten steckt ein Stück weit die Wahrheit. Keine Frage, Tlew, an den Examensnoten sollte man nicht direkt eine Fähigkeit zur Promotion ableiten können. Ich kenne selbst 3 richtig gute Juristen und meine damit nicht solche, die einfach nur den Stoff auswendig lernen, sondern die, die ihn verstanden haben. Allen Dreien ist mangels der erforderlichen Note im 1. oder 2. Staatsexamen in Bonn die Möglichkeit zur Promotion abgeschnitten, weil sie in beiden Examina unter 7,5 geblieben sind (teilweise im Übrigen mit 0,1 Punkten).
Was Phaidros ausdrücken möchte, und ich auch ein wenig in meinem Freundes- und Bekanntenkreis beobachten muss, ist, dass mittlerweile irgendwie jeder promoviert. Das was damals den "Besseren" vorbehalten war, wurde zum Volkssport unter den Juristen. 3-4 Semester unter meinem ehemaligem Semester promoviert mehr als die Hälfte der Studenten nach dem 1. Staatsexamen. Natürlich auch eine breite Masse davon mit einem Dispens. Teilweise wissen die Leute dann aber auch nicht, was auf sie zukommt, sind schlecht organisiert und verzetteln sich. Keine Frage, wer Spaß an der Seminararbeit hatte, der wird auch die ersten 6-8 Wochen Spaß an seiner Promotion haben, aber nur die wenigsten denken über die 16-24 Monate danach nach.
Und dann gibt es natürlich noch einen Bruchteil an Examinierten, die eine Promotion auf der Überholspur buchen und innerhalb von 9-12 Monaten es zum Doktortitel schaffen. Am Ende hast du eine Arbeit, die weniger Seiten als ein Yps-Heft hat und vom Anspruch gleichauf mit ebendiesem ist. Genau hiervor erhob m.E. Phaidros zurecht die mahnende Hand. Denn bitte vergiss nicht, dass der eigentliche Sinn einer Promotion darin liegt, die Wissenschaft voranzubringen und nicht nur dir den Titel zu bescheren (auch wenn genau das, von einigen Kanzleien mittlerweile genau so gewünscht wird).

Bevor nun alle auf mich einhauen: Jeder sollte promovieren können, solange er die Veranlagung und Kraft hat, das Projekt bis zum Ende durchzuziehen. Die Note dürfte dann das kleinste Hindernis sein.

LG Bonny
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von U-Turn »

Der Trend zur Promotion folgt dem allgemeinen Trend zu einem höheren Bildungsabschluss. Letztendlich völlig sinnfrei, massenhafte Überqualifikation ist die Folge. Es wird dringend Zeit, dass die Zugangshörden an die Uni erhöht werden. Kein Mensch braucht die Massen an Juristen, Betriebswirten, Historikern etc. Dafür können dann die Ausbildungsplätze nicht besetzt werden.
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Phaidros
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Re: Sinnhaftigkeit der Promotion bei befr/ausr

Beitrag von Phaidros »

Danke Bonny.

Was die Honorarprofessorenfrage angeht, ist das Herausfinden "geeigneter Betreuer" in diesen Fällen vielleicht die einzige Chance auf eine wirkliche Rechercheleistung. Diese Gelegenheit zu persönlichem Wachstum möchte ich niemandem nehmen.
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