Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?

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Phaidros
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?

Beitrag von Phaidros »

Ich glaube, dass der Personenkreis relativ groß ist. Es gibt doch inzwischen genug rechtswissenschaftliche Fakultäten, die "praxisorientierte" Studiengänge einrichten, um fertige Rechtsanwälte zu melken. Mit wissenschaftlichem Studium hat das aber oft wenig zu tun.

Parabellum: Gearbeitet vielleicht. Ausgebildet wird lediglich auf wissenschaftlicher Grundlage, aber eben nicht für wissenschaftliche Arbeit. Deutliches Zeichen dafür ist das fehlende Promotionsrecht.
"ὁ ... ἀνεξέταστος βίος οὐ βιωτὸς ἀνθρώπῳ"
Gelöschter Nutzer

Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich wollte mich noch für die interessanten Beiträge recht herzlich bedanken.

Es war eigentlich nur ein Gedankenspiel, aber ich werde mich nun um eine wirtschaftswissenschaftliche Promotion
bemühen, dann eben mit leichten Überschneidungen zu rechtlichen Aspekten.

Was mich abschließend noch interessiert hätte: Wie kann es denn sein, dass viele juristische Promotionen bereits
nach 1, 2 Jahren abgeschlossen sind (so zumindest mein Eindruck bzw. was man im Internet oft lesen kann) und
bspw. im Bereich BWL oder in den NaWi man i.d.R. 3 Jahre braucht (manchmal 2, oft aber auch 4+)?
T0bi
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?

Beitrag von T0bi »

Das dürfte vor allem damit zusammenhängen, dass es sich bei Jura um eine reine Buchwissenschaft handelt. Die meisten Promotionen kommen zudem ohne empirische Erhebungen und Quellenforschung aus. Kann man unter guten Rahmenbedingungen forschen (Stelle am Lehrstuhl oder bei einer Kanzlei mit einer Beanspruchung von 2-3 Wochentagen oder gar Vollzeitpromotion mit Stipendium) und legt man ehrgeizige zeitliche Ziele an, kann man eine Promotion somit ohne Weiteres in 1-2 Jahren schaffen. Das ist jedoch auch stark themenabhängig. Für manche - etwa rechtsgeschichtliche oder rechtsvergleichende - Arbeiten muss man Forschungsaufenthalte im Ausland einplanen, die viel Zeit kosten. Demgegenüber gibt es Themen, bei deren Bearbeitung man zügig voranschreiten muss, weil das Thema aktuell ist und man nicht die Chance vergeben will, die Entwicklung der Rechtsprechung noch zu beeinflussen.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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