Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Moderator: Verwaltung
Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Ich habe BWL (Diplom), Jura (zwei Semester) und Wirtschaftsrecht (Aufbau, LL.M.) studiert. Bin also kein Volljurist.
Gerade stehe ich vor der Frage, ob für mich auch eine juristische Promotion möglich ist. Die Formalitäten würden
es ganz grundsätzlich erlauben, allerdings weiß ich nicht, ob es auch in der Realität machbar ist? Haltet ihr es für
möglich/sinnvoll (bspw. in den Bereichen Geistiges Eigentum oder M&A) auch als "Quereinsteiger" eine ordentliche
Promotion hinzubekommen oder sollte ich mich auf BWL beschränken, da es zu viele Hürden gibt?
Freue mich auf eure Antworten und Tipps! Danke!
Gerade stehe ich vor der Frage, ob für mich auch eine juristische Promotion möglich ist. Die Formalitäten würden
es ganz grundsätzlich erlauben, allerdings weiß ich nicht, ob es auch in der Realität machbar ist? Haltet ihr es für
möglich/sinnvoll (bspw. in den Bereichen Geistiges Eigentum oder M&A) auch als "Quereinsteiger" eine ordentliche
Promotion hinzubekommen oder sollte ich mich auf BWL beschränken, da es zu viele Hürden gibt?
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Halte ich mit Blick auf die an meiner Uni anwendbare PromO für möglich, aber schwierig. Man bräuchte nicht nur einen Befürworter aus dem Professorenkreis der Uni (was regelmäßig ein überdurchschnittliches Exposé oder einen guten persönlichen Kontakt voraussetzt), sondern müsste auch sechs Aufsichtsarbeiten mit Prädikatsschnitt absolvieren... Wenn die PromO deiner präferierten Uni ähnliche Voraussetzungen vorsieht, würde ich lieber überlegen, ob du nicht den Dr. in Wirtschaftswissenschaften vorziehst, auch da ließen sich die von dir genannten Themenfelder realisieren.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
- Phaidros
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Auszug aus der Promotionsordnung in Münster:
"In besonderen Fällen können Bewerberinnen/ Bewerber anderer Fachrichtungen zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen im übrigen vorliegen, die Bewerberin/ der Bewerber ein anderes Hochschulstudium mit zur Promotion berechtigendem Erfolg abgeschlossen hat, das gewählte Promotionsthema mit diesem Studium in Beziehung steht und die Fakultät ein besonderes Interesse an der Bearbeitung anerkannt hat."
Der LL.M. als "juristischer" und grundsätzlich zur Promotion befähigender Abschluss bietet noch eine andere Zugangsmöglichkeit, die aber nicht weniger voraussetzungsvoll ist:
"Zum Promotionsverfahren wird außerdem zugelassen, wer ein Hochschulstudium im Sinne von § 67 Abs. 4 Satz 1 HG NRW [z.B. ein LL.M.] auf dem Gebiet des Rechts hervorragend abgeschlossen, die Zwischenprüfung bestanden und das Seminar i. S. v. Abs. 3 Satz 2 mindestens mit der Note 'gut' absolviert hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss von dem Erfordernis der Zwischenprüfung gemäß Satz 1 absehen."
... letztlich ist die Antwort auf Deine Frage also stark abhängig von der in Aussicht genommenen Universität.
"In besonderen Fällen können Bewerberinnen/ Bewerber anderer Fachrichtungen zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen im übrigen vorliegen, die Bewerberin/ der Bewerber ein anderes Hochschulstudium mit zur Promotion berechtigendem Erfolg abgeschlossen hat, das gewählte Promotionsthema mit diesem Studium in Beziehung steht und die Fakultät ein besonderes Interesse an der Bearbeitung anerkannt hat."
Der LL.M. als "juristischer" und grundsätzlich zur Promotion befähigender Abschluss bietet noch eine andere Zugangsmöglichkeit, die aber nicht weniger voraussetzungsvoll ist:
"Zum Promotionsverfahren wird außerdem zugelassen, wer ein Hochschulstudium im Sinne von § 67 Abs. 4 Satz 1 HG NRW [z.B. ein LL.M.] auf dem Gebiet des Rechts hervorragend abgeschlossen, die Zwischenprüfung bestanden und das Seminar i. S. v. Abs. 3 Satz 2 mindestens mit der Note 'gut' absolviert hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss von dem Erfordernis der Zwischenprüfung gemäß Satz 1 absehen."
... letztlich ist die Antwort auf Deine Frage also stark abhängig von der in Aussicht genommenen Universität.
"ὁ ... ἀνεξέταστος βίος οὐ βιωτὸς ἀνθρώπῳ"
Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Es geht mir eigentlich nicht so sehr darum, ob ich überhaupt promovieren dürfte bzw. was die einzelnen Studienordnungen besagen, weil das ist wirklich gänzlich abhängig von der Universität. Wichtiger wäre für mich zu wissen, ob es für mich - eben als Nicht-Volljurist - überhaupt machbar wäre oder ob man schlichtweg zu große Wissenslücken hat, wenn man für die Promotion kein normales Jurastudium vorweisen kann. Ist es denn denkbar, dass man bspw. in den beiden oben genannten Bereichen, eine ordentliche Promotion schaffen kann? Freue mich auf eure Antworten.
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Naja. Das kommt natürlich auf das Thema an. Eine rechtsdogmatische Arbeit wird man ohne vertiefte Fachkenntnisse eher schwieriger schreiben können. Je interdisziplinärer, um so leichter wird's im Zweifel dem Fachfremden fallen.
Grundsätzlich bleibt aber die Frage: Wozu willst Du den Dr. jur. haben?
Grundsätzlich bleibt aber die Frage: Wozu willst Du den Dr. jur. haben?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Man merkt auch vielen juristischen Dissertationen, die von Juristen verfasst wurden, nicht an, dass sie von Juristen verfasst wurden. Von daher...
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
+1Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Man merkt auch vielen juristischen Dissertationen, die von Juristen verfasst wurden, nicht an, dass sie von Juristen verfasst wurden. Von daher...
- Tibor
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Diese Aussage unterstellt allerdings, dass es die eine richtige Art von juristischer Wissenschaft gäbe, oder? Wenn man es einer Arbeit gar nicht ansehen könne, dann müsste sie auch jenseits jeder von dir als zulässig angesehenen Bandbreite juristischer Wissenschaft liegen, oder? Wie kann man das beurteilen?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Man merkt auch vielen juristischen Dissertationen, die von Juristen verfasst wurden, nicht an, dass sie von Juristen verfasst wurden. Von daher...
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Nicht notwendig, oder? Ich habe erst neulich wieder eine neuere Diss in der Hand gehabt, in der der Autor/die Autorin sich über Ergebnisse hinweg setzt,Tibor hat geschrieben:Diese Aussage unterstellt allerdings, dass es die eine richtige Art von juristischer Wissenschaft gäbe, oder?
die gewissermaßen common sense sind. Das kann man machen, das sollte originelle und gute Wissenschaft sogar, doch erfordert es einen gewissen Begründungsaufwand. Unterbleibt diese Rechtfertigung, muss man davon ausgehen, dass es schlicht übersehen und damit unbekannt ist.
- Einwendungsduschgriff
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Nein, manche Dissertationen sind nur bar jeder juristisch-dogmatischen Kenntnis geschrieben. Mit einem Methodenzwist hat das nichts zu tun.
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Zur Ausgangsfrage: Ich halte es für schwierig, weil du für eine juristische Dissertation vor allem bislang juristisch wissenschaftliche gearbeitet haben musst. Bist du denn mit der juristischen Methodik vertraut und traust dir zu Literatur und Rechtsprechung einzuordnen und zu bewerten?
Als BWLer mit juristischen Zusatzqualifikationen wird dein späterer Beruf ja nicht klassisch juristisch sein, sondern eher eine BWL-Job, bei dem juristisches Verständnis hilfreich ist (z.B. Kanzlei- oder Office Manager). Von daher frage ich mich, wieso eine juristische Disseration da hilfreich sein sollte. Ich würde mich eher in BWL eine Dissertation schreiben; diese kann ja durchaus fachgebietsübergreifend sein.
Als BWLer mit juristischen Zusatzqualifikationen wird dein späterer Beruf ja nicht klassisch juristisch sein, sondern eher eine BWL-Job, bei dem juristisches Verständnis hilfreich ist (z.B. Kanzlei- oder Office Manager). Von daher frage ich mich, wieso eine juristische Disseration da hilfreich sein sollte. Ich würde mich eher in BWL eine Dissertation schreiben; diese kann ja durchaus fachgebietsübergreifend sein.
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Ich frage mich auch gerade, warum keine Dissertation in BWL, die sich mit rechtlichen Themen überschneidet? Bei den von dir genannten Bereichen findet sich da doch sicherlich das ein oder andere Thema, welches eher in BWL angelegt ist, aber auch rechtliche Probleme beinhaltet.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
- Phaidros
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Welcher Jurist hat denn in seinem Studium schon wissenschaftlich gearbeitet? Überwiegend dürfte es sich dabei um ein nicht realisiertes Ideal handeln. (Die Meinung von Michael Stolleis, dass ein guter Teil der juristischen Ausbildung an die FH verlagert werden könnte, halte ich insoweit für zutreffend.)
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Re: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
An Fachhochschulen wird also nicht wissenschaftlich gearbeitet?Phaidros hat geschrieben:Welcher Jurist hat denn in seinem Studium schon wissenschaftlich gearbeitet? Überwiegend dürfte es sich dabei um ein nicht realisiertes Ideal handeln. (Die Meinung von Michael Stolleis, dass ein guter Teil der juristischen Ausbildung an die FH verlagert werden könnte, halte ich insoweit für zutreffend.)
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Re: AW: Juristische Promotion als Nicht-Volljurist möglich?
Wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, dass Stolleis an den Fachhochschulen nur alle diejenigen ausbilden möchte, die nicht den Beruf eines Rechtsanwalts, Notars, Richters oder höheren Verwaltungsbeamten "anstreben". - Und welcher nennenswerte Personenkreis (über die jetzt schon an vielen Hochschulen mögliche Ausbildung als "Wirtschaftsjurist" hinaus) dies sein soll, hat sich mir bislang noch nicht erschlossen. Denn "anstreben" werden wohl die meisten Studienanfänger einen dieser "klassischen" juristischen Berufe.Phaidros hat geschrieben: Die Meinung von Michael Stolleis, dass ein guter Teil der juristischen Ausbildung an die FH verlagert werden könnte, halte ich insoweit für zutreffend.