Enthält eine Dissertation, wenn sie eingereicht wird bereits ein Vorwort?
Und wenn ja, was schreibt man dort hinein? Die mir bekannten Vorworte von veröffentlichten Dissertationen enthalten Danksagungen und Aussagen, wann die Arbeit erfolgreich abgelegt wurde etc. Das ist ja zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht möglich.
Vorwort bei Einreichung der Diss?
Moderator: Verwaltung
- Mr_Black
- Urgestein
- Beiträge: 6237
- Registriert: Dienstag 25. März 2008, 11:47
- Ausbildungslevel: RA
Vorwort bei Einreichung der Diss?
- Söldner des Rechts -
Orkan der Rechtspflege
Orkan der Rechtspflege
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2519
- Registriert: Mittwoch 21. November 2007, 15:39
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Vorwort bei Einreichung der Diss?
Hin und wieder wird im Vorwort bereits eine erste thematische Hinführung vorgenommen. Dann hat das Vorwort bereits bei der Einreichung des Werks seine Berechtigung. Das übliche Vorwort würde jedoch vor der Entscheidung über die Annahme wohl eher Befremden auslösen; weder weißt du, ob das Werk als Dissertation überhaupt angenommen wird, noch, ob DV und Zweitgutachter zügig ihre Gutachten erstellen. Und die Danksagungen und Widmungen an Eltern und Oma kann man sich an dieser Stelle hoffentlich auch noch sparen.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
- Mr_Black
- Urgestein
- Beiträge: 6237
- Registriert: Dienstag 25. März 2008, 11:47
- Ausbildungslevel: RA
Re: Vorwort bei Einreichung der Diss?
Eben.T0bi hat geschrieben:Hin und wieder wird im Vorwort bereits eine erste thematische Hinführung vorgenommen. Dann hat das Vorwort bereits bei der Einreichung des Werks seine Berechtigung. Das übliche Vorwort würde jedoch vor der Entscheidung über die Annahme wohl eher Befremden auslösen; weder weißt du, ob das Werk als Dissertation überhaupt angenommen wird, noch, ob DV und Zweitgutachter zügig ihre Gutachten erstellen. Und die Danksagungen und Widmungen an Eltern und Oma kann man sich an dieser Stelle hoffentlich auch noch sparen.
Das Hinführen auf die Arbeit selbst ist dann aber Aufgabe der Einleitung, die nach dem Votwort noch kommt.
- Söldner des Rechts -
Orkan der Rechtspflege
Orkan der Rechtspflege
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2131
- Registriert: Montag 16. Januar 2006, 22:59
Re: Vorwort bei Einreichung der Diss?
Eben. Das Vorwort kommt erst bei der Abgabe zum Druck. Die Abgabeedition zur Begutachtung enthält kein Vorwort.
- Mr_Black
- Urgestein
- Beiträge: 6237
- Registriert: Dienstag 25. März 2008, 11:47
- Ausbildungslevel: RA
Re: Vorwort bei Einreichung der Diss?
Danke für die Antworten.
- Söldner des Rechts -
Orkan der Rechtspflege
Orkan der Rechtspflege
- jurabilis
- Fossil
- Beiträge: 14788
- Registriert: Donnerstag 15. April 2004, 10:22
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Vorwort bei Einreichung der Diss?
Änderst Du dann Deinen Nick in Dr_Black?
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.