Wer lädt wen ein?

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11 Freunde
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Wer lädt wen ein?

Beitrag von 11 Freunde »

Hallo,

nach meinem Rigorosum im Sommer fragte mich mein DV, ob wir zum Abschluss gemeinsam Essen gehen möchten. Er schlug vor, dass ich mich einfach während des laufenden Wintersemesters bei ihm melde. Das tat ich nun und wir sind fürs Essen verabredet. Meine Frage: Wenn überhaupt, wer lädt wen zum Essen ein?

Danke
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Tibor
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Re: Wer lädt wen ein?

Beitrag von Tibor »

Du den DV!
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bill-1
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Re: Wer lädt wen ein?

Beitrag von bill-1 »

Dein DV dich.
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Bonnvoyage
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Re: Wer lädt wen ein?

Beitrag von Bonnvoyage »

Jeder zahlt die Rechnung des anderen :-)

Nein, es dürfte m.E. üblich sein, dass er dich einlädt. So habe ich es bislang erlebt.
Flash
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Re: Wer lädt wen ein?

Beitrag von Flash »

Bei einem Essen, das nicht unmittelbar an das Rigorosum anschließt und auf seine Anregung hin zurückgeht, kannst Du davon ausgehen, dass Dein DV Dich einladen wird. Es gibt zwar auch andere Fälle; aber das ist dann typischerweise (fakultäts-)bekannt und Du hättest deswegen schon davon gehört.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
Teichi
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Re: Wer lädt wen ein?

Beitrag von Teichi »

ich kenne es, jedenfalls dann, wenn es unmittelbar nach dem rigorosum stattfindet, wie tibor: der dv wird eingeladen.
ob das jetzt genau anders herum ist, weil einige zeit dazwischen liegt? schlägt mich.
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Urs Blank
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Re: Wer lädt wen ein?

Beitrag von Urs Blank »

Teichi hat geschrieben:ich kenne es, jedenfalls dann, wenn es unmittelbar nach dem rigorosum stattfindet, wie tibor: der dv wird eingeladen.
Oder, wie es in Juristenkreisen heißt: Vorteilsgewährung (§ 333 StGB).
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r_nuwieder
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Re: Wer lädt wen ein?

Beitrag von r_nuwieder »

Urs Blank hat geschrieben:
Teichi hat geschrieben:ich kenne es, jedenfalls dann, wenn es unmittelbar nach dem rigorosum stattfindet, wie tibor: der dv wird eingeladen.
Oder, wie es in Juristenkreisen heißt: Vorteilsgewährung (§ 333 StGB).
Nach dem Rigorosum wohl eher: untauglicher Versuch :D
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