LL.M in UK - Endziel Corporate Litigation

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HappyHippo
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LL.M in UK - Endziel Corporate Litigation

Beitrag von HappyHippo »

Liebe Mitforisten,

ich plane derzeit mein LL.M Jahr in UK im kommenden Sommer. Inhaltliches Ziel ist ein späterer Einstieg im Bereich Corporate Litigation. Bisher bin ich im Bereich Corporate tätig, was ich in dieser Form nicht überzeugend finde. Argumentative Arbeit findet nicht statt. Daher erhoffe ich mir von einem späteren Einstieg im Litigation-nahen Bereich eine Verbesserung.

Habt Ihr Erfahrungen machen können, welche LLM-Programme bei welcher Uni in UK besonders zu empfehlen sind?

Angeschaut habe ich mir bereits:

Oxford,
UCL,
King's College,
Queen Mary,
Nottingham,
Edinburgh

Was haltet Ihr a) von dieser Auswahl und b) habe ich eine weitere tolle Law School vergessen? Worauf achte ich am besten, wenn nachher ein Einstieg im Litigationbereich angepeilt wird?

Besten Dank für Eure Meinung
T0bi
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Re: LL.M in UK - Endziel Corporate Litigation

Beitrag von T0bi »

Diese Frage ist schon sehr speziell. Vielleicht probierst du es parallel bei TSR ("The Student Room") im Postgrad-Bereich. Die Teilnahme an einem solchen LL.M. ist für Inländer allerdings sehr untypisch, von daher könnte auch dort das Feedback begrenzt sein.

Wirklich gut und fundiert klingt das Programm der UCL. Vielleicht sollte man noch ein paar Details per E-Mail erfragen (z.B. Namen der Dozenten des aktuellen Jahrgangs). Verkehrt machen wird man mit Oxford aber auch nichts. Wenngleich hier das Programm allgemeiner ist, könnte man dafür in Sachen Mooting natürlich aus dem Vollen schöpfen. Dafür sollte man allerdings schon mit überdurchschnittlichen Englisch-Kenntnissen aufwarten, sonst könnte das schwierig werden.

Du solltest das allerdings locker sehen. Du brauchst weder einen speziellen Litigation-LL.M. noch Mooting-Erfahrung, um im Corporate Litigation einzusteigen.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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