Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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jura_member
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Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von jura_member »

Hallo ihr Lieben,

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein großer Traum war immer die Promotion nach dem 1. Staatsexamen, gerade das wissenschaftliche Auswerten viel mir immer leicht.
Jetzt gabs privat ne "kleine" Planänderung. Ich erwarte im April Nachwuchs.
Das Problem ist, dass man, bei uns in München, nur mit vb und direkt am Lehrstuhl promovieren kann.
Ich denke, ich kann beides jetzt knicken.
Ersteres, weil ich jetzt nur noch froh bin, wenn das Examen überhaupt klappt, zweiteres weil ne Vollzeitstelle am Lehrstuhl so sicher auch schwierig wird, zumindest vorerst.
Weiß jemand zufällig wo man in Deutschland "familienfreundlich" und mit ner normalen Note promovieren kann?
Ich hab mal von jemandem gehört, der wohl an der Grenze zu Polen recht "einfach" promoviert hat, klang aber sehr dubios.
Vielleicht weiß ja jemand was und kann mir hoffnungslosem Fall weiterhelfen ;)

Danke!
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apfelschorle
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von apfelschorle »

Wenn dein Seminar mind. vb war, ist die Promotion an vielen Unis (z.B. Bochum http://www.jura.ruhr-uni-bochum.de/mam/pdf/promo.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)) auch mit einem befriedigend möglich.
When God closes a door, he opens a dress.
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Baron
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Baron »

jura_member hat geschrieben:Das Problem ist, dass man, bei uns in München, nur mit vb und direkt am Lehrstuhl promovieren kann.
Beides stimmt nicht.
Kannst Du den Prof. von Dir überzeugen, dann geht das auch ohne VB. Und 99% der Leute, die in München promovieren, waren auch nie am Lehrstuhl.
jura_member
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von jura_member »

Kannst Du den Prof. von Dir überzeugen, dann geht das auch ohne VB. Und 99% der Leute, die in München promovieren, waren auch nie am Lehrstuhl.
Echt? Das ist ja mal ne echte Neuigkeit.
Ich seh bei uns nur immer die Doktoranden, die auch richtig viel für ihre Professoren machen müssen, AGs halten, Aufsätze schreiben, etc.
Und die Profs, die mir jetzt spontan so einfallen, kann mir kaum vorstellen, dass einer das nicht voraussetzt.

Aber ihr meint ein "befriedigend" im Examen muss schon sein, egal wo, oder?
Vorher hab ich mir das schon zugetraut, war gerade in den Hausarbeiten fast immer zweistellig, aber beim Examen selbst werd ich wohl eher ne "ausreichend" packen, mir fehlt schlicht und einfach die Zeit wahrscheinlich.
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von ElGraf »

Ach herrje. Vielleicht auch erst mal den Ausgang des Examens abwarten?
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von T0bi »

jura_member hat geschrieben:Ich seh bei uns nur immer die Doktoranden, die auch richtig viel für ihre Professoren machen müssen, AGs halten, Aufsätze schreiben, etc.
Und die Profs, die mir jetzt spontan so einfallen, kann mir kaum vorstellen, dass einer das nicht voraussetzt.
Natürlich siehst du nur die; externe Promovenden halten nun mal in aller Regel keine AGs. ;)

Schau dir beispielsweise mal Prof. Rieble (ZAAR) an: Er betreut zehn laufende Promotionen, hat aber nur drei/vier unpromovierte wiss. Mitarbeiter.

Also: Alles gut. Konzentrier dich - in fachlicher Hinsicht - mal ganz auf dein Examen.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Mr_Black »

Schau Dir die Promotionsordnungen an.

Es gibt Universitäten, wo man auch ohne VB promovieren kann, wenn z.B. ein Seminarschein mit einer bestimmten Note vorliegt (z.B. die Note "gut").
- Söldner des Rechts -
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von jura_member »

Ihr habt ja alle recht.
Schieb nur im Moment grad etwas Panik und sehe meine ganzen Pläne über mir zusammenbrechen.
Also wenn jemand noch konkret nen Prof oder so weiß (wie oben Prof. Rieble), immer her damit. ;)
Im Seminar hatte ich übrigens 13 pt, das dürfte dann wohl reichen.
Dachte eben nur ich frag hier mal in die Runde, weil ja jeder Student meistens die Promotionsordnungen seiner
Uni ganz gut kennt und es schließlich so an die 30 juristische Fakultäten in Deutschland, glaub ich.
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Pillendreher »

Igor hat geschrieben:
jura_member hat geschrieben:Das Problem ist, dass man, bei uns in München, nur mit vb und direkt am Lehrstuhl promovieren kann.
Beides stimmt nicht.
Kannst Du den Prof. von Dir überzeugen, dann geht das auch ohne VB. Und 99% der Leute, die in München promovieren, waren auch nie am Lehrstuhl.
Also in der PromO heißt es nichts von einem erforderlichen VB. Es heißt lediglich in § 7:
§ 7
(1) Wer das Referendarexamen oder das Assessorenexamen in Bayern mindestens mit dem Prädikat
"voll befriedigend" bestanden hat, ist vorbehaltlich der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen zur
Promotion zugelassen.
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von EinHeinz »

jura_member hat geschrieben:Ihr habt ja alle recht.
Schieb nur im Moment grad etwas Panik und sehe meine ganzen Pläne über mir zusammenbrechen.
Also wenn jemand noch konkret nen Prof oder so weiß (wie oben Prof. Rieble), immer her damit. ;)
Im Seminar hatte ich übrigens 13 pt, das dürfte dann wohl reichen.
Dachte eben nur ich frag hier mal in die Runde, weil ja jeder Student meistens die Promotionsordnungen seiner
Uni ganz gut kennt und es schließlich so an die 30 juristische Fakultäten in Deutschland, glaub ich.
Ganz ehrlich, mich nervt das Warten genauso.

Aber wieso siehst du auf ein mal alles zusammenbrechen ohne dass du ein Ergebnis hat. Das ist doch vollkommen sinnlos und zieht nur runter.
Ich denke man sollte sich ab dem 4. Semester einen Plan B machen, falls es kein Traumexamen wird. Aber in der jetzigen Phase kannst du einfach nichts machen, also entspann dich und feiere in Ruhe Weihnachten.

PS: Soweit mir bekannt gibt es 42 Fakultäten. Und Ansprechpartner Nummer 1 wäre wohl der Prof bei dem du dein Seminar geschrieben hast?! Ich kenne es als relativ üblich, dass wenn man eh ein sehr gutes Seminar abliefert, der Prof auf einen zukommt bezüglich einer eventuellen Promotion.
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von jura_member »


Also in der PromO heißt es nichts von einem erforderlichen VB. Es heißt lediglich in § 7:
§ 7
(1) Wer das Referendarexamen oder das Assessorenexamen in Bayern mindestens mit dem Prädikat
"voll befriedigend" bestanden hat, ist vorbehaltlich der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen zur
Promotion zugelassen.
?? Ja, aber das heißt doch nichts anderes, oder?
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von EinHeinz »

Schau doch mal in die Promotionsordnung rein. Es gibt meist mehr als einen Absatz. ::roll:
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Pillendreher
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Pillendreher »

jura_member hat geschrieben:

Also in der PromO heißt es nichts von einem erforderlichen VB. Es heißt lediglich in § 7:
§ 7
(1) Wer das Referendarexamen oder das Assessorenexamen in Bayern mindestens mit dem Prädikat
"voll befriedigend" bestanden hat, ist vorbehaltlich der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen zur
Promotion zugelassen.
?? Ja, aber das heißt doch nichts anderes, oder?
Oh, tut mir Leid, hab das ganze etwas doof zitiert (Hier die PromO):
§ 7
(1) Wer das Referendarexamen oder das Assessorenexamen in Bayern mindestens mit dem Prädikat
"voll befriedigend" bestanden hat, ist vorbehaltlich der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen zur
Promotion zugelassen.
(2) Bewerber, die das Referendarexamen oder Assessorenexamen in einem anderen deutschen Land
als Bayern
oder entsprechende Examen im Ausland bestanden haben, werden nach Maßgabe der
vorausgehenden Bestimmungen zugelassen, wenn die Fakultät feststellt, dass das erlangte Prädikat
der unter Absatz 1 genannten Notenstufe entspricht. Bewerber mit im Ausland erfolgreich
abgeschlossenem Rechtsstudium werden auch dann zur Promotion zugelassen, wenn sie an einer
deutschen juristischen Fakultät ein Magisterstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens zwei
Semestern mindestens mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ abgeschlossen haben.
(3) Wer nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 auf Grund seines im Ausland bestandenen Examens
zur Promotion zugelassen ist, hat das Zertifikat über ein erfolgreiches Studium der Grundzüge des
deutschen Rechts vorzulegen.
(4) Ausnahmsweise kann die Fakultät von den Erfordernissen der Absätze 1 und 2 absehen, wenn der
Bewerber ein anderes Hochschulstudium mit zur Promotion berechtigendem Erfolg abgeschlossen
hat, das von ihm gewählte Promotionsthema mit diesem Studienfach in Beziehung steht und die
Fakultät ein besonderes Interesse an der Bearbeitung anerkannt hat. Diese Ausnahme gilt sowohl für
den Fall, dass der Bewerber die genannten Examina nicht abgelegt hat, als auch dafür, dass er die
Examina zwar bestanden, aber das geforderte Prädikat nicht erreicht hat.
Bietet nicht Abs. 4 aE die nötige Ausnahme?
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Flanke »

Pillendreher hat geschrieben: Bietet nicht Abs. 4 aE die nötige Ausnahme?
Wenn die TE vor oder neben dem Jurastudium noch ein anderes Studium absolviert hat, ja, sonst nein.
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Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von ElGraf »

Flanke hat geschrieben:
Pillendreher hat geschrieben: Bietet nicht Abs. 4 aE die nötige Ausnahme?
Wenn die TE vor oder neben dem Jurastudium noch ein anderes Studium absolviert hat, ja, sonst nein.
Wenn das die Intention des Regelungserstellers gewesen sein sollte, hätte man das vermutlich auch eindeutiger lösen können.
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