Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

Flanke
Power User
Power User
Beiträge: 625
Registriert: Freitag 26. November 2004, 14:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Flanke »

Ich halte das für eindeutig genug. Man kann die Voraussetzungen "dieser Ausnahme" ohne das "andere Hochschulstudium" gar nicht prüfen.
ElGraf
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3886
Registriert: Sonntag 4. Juni 2006, 00:03

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von ElGraf »

Flanke hat geschrieben:Ich halte das für eindeutig genug. Man kann die Voraussetzungen "dieser Ausnahme" ohne das "andere Hochschulstudium" gar nicht prüfen.
Warum? "Diese Ausnahme" kann ja auch lediglich rechtsfolgenbezogen interpretiert werden. Mir ist schon klar, dass vieles für Deine Auslegung spricht, vom Wortlaut gedeckt ist aber auch die andere.
Cardican
Power User
Power User
Beiträge: 458
Registriert: Samstag 14. November 2009, 17:25
Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Cardican »

Ich kenne einige Leute, die mit nur befriedigend promovieren (allerdings nicht in München). Es ist wichtig, dass man während des Studiums bereits fachliches Interesse gezeigt hat, z.B. durch einen entsprechenden Schwerpunkt, Seminare und evt. Arbeit als Hilfskraft am Lehrstuhl. Auch ein LL.M. im entsprechenden Gebiet kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn man in einem Gebiet promovieren möchte, wo es viel englische Literatur gibt.
Benutzeravatar
aranju
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1435
Registriert: Freitag 8. Januar 2010, 18:20
Ausbildungslevel: Cand. iur.

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von aranju »

Ohne ElGraf wiederholen zu wollen: Warum hindert Nachwuchs a) an einem Prädikatsexamen und b) warum strebst Du eine Vollzeittätigkeit an, wenn geschätzte 50-70% der Leute die ich kenne auf einer halben Stelle sitzen und c) warum hindert Nachwuchs an einer Vollzeittätigkeit [Ist TE Mutter des Kindes]?
"(...) Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen."
Snape: "...do you take pride in being such an insufferable know-it-all?"
fcb_fu
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 142
Registriert: Donnerstag 23. Juli 2009, 09:55

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von fcb_fu »

Igor hat geschrieben:
jura_member hat geschrieben:Das Problem ist, dass man, bei uns in München, nur mit vb und direkt am Lehrstuhl promovieren kann.
Beides stimmt nicht.
Kannst Du den Prof. von Dir überzeugen, dann geht das auch ohne VB. Und 99% der Leute, die in München promovieren, waren auch nie am Lehrstuhl.
Was externe Promotionen angeht, gebe ich Dir recht: an der LMU ohne weiteres möglich. Aber ohne VB wäre mir neu, weil auch mit Betreuungszusage das Promotionsamt der LMU mit Verweis auf die Promotionsordnung nur unter Vorlage eines VB-Zeugnisses zulässt.
Pasch
Power User
Power User
Beiträge: 473
Registriert: Dienstag 2. Juni 2009, 17:32
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Pasch »

aranju hat geschrieben: Warum hindert Nachwuchs a) an einem Prädikatsexamen und b) warum strebst Du eine Vollzeittätigkeit an, wenn geschätzte 50-70% der Leute die ich kenne auf einer halben Stelle sitzen und c) warum hindert Nachwuchs an einer Vollzeittätigkeit [Ist TE Mutter des Kindes]?
Ich kann das nachvollziehen (bin selber in der examensvorbereitung papa geworden). Da hat man erstens alles andere als lernen im Kopf und zweitens kann man anständiges lernen am Tag vergessen, wenn man die halbe Nacht wach war. Trotzdem würde ich es auch jetzt nicht anders machen. Ich verstehe den TE also ;) Es lief dennoch ok und promovieren kann (tue) ich auch. Musst halt einen Prof. Von dir/dem thema überzeugen.
"There's no use in denying it: this has been a bad week. I've started drinking my own urine."
Benutzeravatar
Baron
Fossil
Fossil
Beiträge: 9032
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Baron »

fcb_fu hat geschrieben:
Igor hat geschrieben:
jura_member hat geschrieben:Das Problem ist, dass man, bei uns in München, nur mit vb und direkt am Lehrstuhl promovieren kann.
Beides stimmt nicht.
Kannst Du den Prof. von Dir überzeugen, dann geht das auch ohne VB. Und 99% der Leute, die in München promovieren, waren auch nie am Lehrstuhl.
Was externe Promotionen angeht, gebe ich Dir recht: an der LMU ohne weiteres möglich. Aber ohne VB wäre mir neu, weil auch mit Betreuungszusage das Promotionsamt der LMU mit Verweis auf die Promotionsordnung nur unter Vorlage eines VB-Zeugnisses zulässt.
§ 7 Abs. 4 S. 2 Promotionsordnung.
fcb_fu
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 142
Registriert: Donnerstag 23. Juli 2009, 09:55

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von fcb_fu »

Igor hat geschrieben:
fcb_fu hat geschrieben:
Igor hat geschrieben: Beides stimmt nicht.
Kannst Du den Prof. von Dir überzeugen, dann geht das auch ohne VB. Und 99% der Leute, die in München promovieren, waren auch nie am Lehrstuhl.
Was externe Promotionen angeht, gebe ich Dir recht: an der LMU ohne weiteres möglich. Aber ohne VB wäre mir neu, weil auch mit Betreuungszusage das Promotionsamt der LMU mit Verweis auf die Promotionsordnung nur unter Vorlage eines VB-Zeugnisses zulässt.
§ 7 Abs. 4 S. 2 Promotionsordnung.
Nach S. 1 nur mit promotionsberechtigendem Zweitstudienabschluss, und dann auch nur bei Vorliegen eines fachlichen Zusammenhangs und eines besonderen Interesses. Der Anwendungsbereich dürfte damit doch sehr eng sein. Den klassischen Dispens für Absolventen ohne Zweitstudium (etwa durch Seminarbesuch, gute Scheine etc.) gibt es jedenfalls nicht, ich nehme an darum geht es den Meisten.

ElGraf hat geschrieben:
Flanke hat geschrieben:Ich halte das für eindeutig genug. Man kann die Voraussetzungen "dieser Ausnahme" ohne das "andere Hochschulstudium" gar nicht prüfen.
Warum? "Diese Ausnahme" kann ja auch lediglich rechtsfolgenbezogen interpretiert werden. Mir ist schon klar, dass vieles für Deine Auslegung spricht, vom Wortlaut gedeckt ist aber auch die andere.
Dagegen spricht nicht nur die Verwendung der Formulierung "Diese Ausnahme" und die Stellung der Regelung innerhalb der Norm (S. 2 des Abs. 4), sondern vor allem die ratio. Anderenfalls dürfte man nach der Regelung an der LMU den Dr. jur. erhalten, ohne irgendwelche Examen abgelegt zu haben.
Benutzeravatar
Baron
Fossil
Fossil
Beiträge: 9032
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von Baron »

@fcb_fu: tja... mag sein, dass Deine Argument nicht schlecht sind, nur verstehen die Professoren, die zusammen mit dem LMU-Promotionsamt einen Dispens beim Nichterreichen eines VB erteilen, die Vorschrift eben anders ;)
fcb_fu
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 142
Registriert: Donnerstag 23. Juli 2009, 09:55

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von fcb_fu »

Ok, dann bin ich überrascht und verwundert - und gebe mich sogleich geschlagen....
recht_selten
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1055
Registriert: Mittwoch 12. Januar 2011, 19:40

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von recht_selten »

Zur Ausgangsfrage: Es scheint möglich zu sein:

Vgl. VG Freiburg Urteil vom 23.5.2012, 1 K 58/12

"Die Klägerin wendet sich gegen die rückwirkende Entziehung des akademischen Grades eines Doktors der Rechtswissenschaft. Die [...] Klägerin studierte ab Herbst 1997 an der xxx-xxx-xxx in xxx Rechtswissenschaften. Im Februar 2003 nahm sie mit Erfolg an der Ersten Juristischen Staatsprüfung teil und erhielt vom Bayrischen Staatsministerium der Justiz - Landesjustizprüfungsamt - die Prüfungsgesamtnote „ausreichend (4,66)“. Im Juni 2005 legte sie erfolgreich die Zweite Juristische Staatsprüfung ab und erhielt vom Landesjustizprüfungsamt die Prüfungsgesamtnote „befriedigend (6,96)“. Im Sommersemester 2005 nahm sie im Rechtswissenschaftlichen Fachbereich der beklagten Universität Konstanz an einem europarechtlichen Seminar teil und entsprach den dort gestellten Anforderungen ausweislich der hierüber ausgestellten Bescheinigung mit der Note „gut (15 Punkte)“."
falsus
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 868
Registriert: Donnerstag 13. September 2012, 11:13
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von falsus »

Nicht direkt vergleichbar, der Wortlaut der diesbezüglichen PromO ist anders und sieht den Dispens ausdrücklich vor.

Außerdem wurde das doch nur hervorgehoben, um der Vroni nochmal so richtig einen mitzugeben.
caretaker
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 62
Registriert: Dienstag 7. Februar 2006, 19:39

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von caretaker »

Blöde frage, aber kann man diese Seminarscheine an einer Uni machen zu der man absolut keine Verbindung hat (ausser halt dann Doktorvater)?? Oder muss man da irgendwie eingeschrieben sein. Wie darf man sich das vorstellen? Ich such mir einen Doktorvater, der hat Interesse ubd dann mach ich an dessen Uni ein Seminar ohne da eingeschrieben zu sein. Sozusagen als externer Seminarteilnehmer.. Hab ich das korrekt verstanden?


Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
falsus
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 868
Registriert: Donnerstag 13. September 2012, 11:13
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von falsus »

Ja, such Dir einen Doktorvater und wirf einen Blick in "seine" PromO. Wenn ein Dispens über Seminarscheine zugelassen ist, steht da wahrscheinlich auch, wo diese zu erwerben sind. (Regelfall: Bei einem Angehörigen der Fakultät.)
ElGraf
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3886
Registriert: Sonntag 4. Juni 2006, 00:03

Re: Wo promovieren in Deutschland ohne vb

Beitrag von ElGraf »

Igor hat geschrieben:@fcb_fu: tja... mag sein, dass Deine Argument nicht schlecht sind, nur verstehen die Professoren, die zusammen mit dem LMU-Promotionsamt einen Dispens beim Nichterreichen eines VB erteilen, die Vorschrift eben anders ;)
Wieder mal ein Fall, in der sich juristische Diskussion, wie sie auch hier geführt wurde (s.o.), als brotlose Kunst erweist.
Antworten