Hallo in die Runde,
meine Frage an euch: Ich habe kürzlich mit dem Ref angefangen, bin aber noch eingeschriebener Jurastudent. Habe mich einfach zurückgemeldet, wie es so viele tun. (Keine Diskussion bitte zu diesem Thema ob Betrug ja/nein etc.)
Hintergrund war nämlich auch folgender Gedanke: Ich würde gerne nach dem zweiten Examen promovieren, mir fehlen aber noch Seminarscheine.
Daher würde ich gerne jetzt am Anfang des Refs nochmal schnell einen machen. Denkt ihr das geht einfach so? An meiner Uni ist es so, dass man nicht zwangsexmatrikuliert wird, da die Uni vom Prüfungsamt keine Nachricht über den erfolgten Abschluss bekommt. Scheinstudent bin ich ja gedanklich auch nicht, da ich ja noch Seminare besuchen möchte. Promotionsstudent bin ich aber auch noch nicht, da für diesen Status vermutlich ein Expose meiner zukünftigen Arbeit, eine Zulassungsschreiben eines Profs etc. verlangt wird.
Wie verhält es sich in solch einem Falle, dass man grundsätzlich mit dem Studium fertig ist, aber noch Universitätsleistungen wie ein Seminar in Anspruch nehmen will, nebenbei aber schon mit dem Referendariat anfangen möchte? Oder schließt sich Referendar mit eingeschrieben Jurastudentenstatus zwangsläufig aus?
Seminarschein während des Referendariats?
Moderator: Verwaltung
- Tibor
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Re: Seminarschein während des Referendariats?
1.) Einfach so ist ein guter Seminarschein nie zu erlangen.kokikok hat geschrieben: ... Ich würde gerne nach dem zweiten Examen promovieren, mir fehlen aber noch Seminarscheine.
Daher würde ich gerne jetzt am Anfang des Refs nochmal schnell einen machen. Denkt ihr das geht einfach so? ...
2.) Es dürfte ohnehin auffallen, dass dein 1. Examen bspw aus 09/2013 und der Schein aus 07/2014 ist. Das ist Mist. Versuche einen DV zu finden, der dich offen (vor Annahme) in sein Seminar lässt, nachdem ihr das Dissthema kurz besprochen habt.
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- Levi
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Re: AW: Seminarschein während des Referendariats?
Ohne Kenntnis des Bundeslandes lassen sich die Fragen nicht beantworten - und mit Kenntnis des Landes lassen sie sich einfach aus dem Landeshochschulgesetz entnehmen.
Zunächst einmal ist entscheidend, ob das Gesetz bei Bestehen der Abschlussprüfung eine automatische Exmatrikulation qua Gesetz vorsieht (wie beispielsweise in Bayern) oder eine förmliche Exmatrikulation (als VA) erfolgen muss (so in den meisten Bundesländern). Im ersteren Fall kann man sich zwar faktisch "zurückmelden", man ist aber trotzdem rechtlich kein Studierender mehr. Will man wieder Studierender werden, muss man sich - im selben oder einem anderen Studiengang - neu immatrikulieren.
Sofern man nicht automatisch qua Gesetz exmatrikuliert wird, kann man meistens - unter bestimmten Voraussetzungen - rechtlich zulässigerweise im bisherigen Studiengang eingeschrieben bleiben, wenn der Studierendenstatus dazu dient, ein weiteres Studienziel zu erreichen. Hierzu gehört es in der Regel auch, wenn man als Voraussetzung für eine Promotion noch Seminarscheine oder andere Studienvoraussetzungen erfüllen muss. In einigen Bundesländern ist dieser spezielle Fall allerdings wiederum nur in einem Promotionsstudium möglich und nicht durch "Fortsetzung" des grundständigen Studiums. Etwaige trotzdem erworbene Scheine wären in diesem Falle nicht anerkennungsfähig, da die Scheine vom Lehrstuhl gar nicht hätten ausgestellt werden dürfen.
Von daher: um einen Blick in dein Landeshochschulgesetz wirst du nicht herumkommen, wenn du sicher gehen möchtest.
Auf keinen Fall ein Problem ist ein Studium neben dem Referendariat. Das eine schließt das andere in keinem Bundesland aus.
Zunächst einmal ist entscheidend, ob das Gesetz bei Bestehen der Abschlussprüfung eine automatische Exmatrikulation qua Gesetz vorsieht (wie beispielsweise in Bayern) oder eine förmliche Exmatrikulation (als VA) erfolgen muss (so in den meisten Bundesländern). Im ersteren Fall kann man sich zwar faktisch "zurückmelden", man ist aber trotzdem rechtlich kein Studierender mehr. Will man wieder Studierender werden, muss man sich - im selben oder einem anderen Studiengang - neu immatrikulieren.
Sofern man nicht automatisch qua Gesetz exmatrikuliert wird, kann man meistens - unter bestimmten Voraussetzungen - rechtlich zulässigerweise im bisherigen Studiengang eingeschrieben bleiben, wenn der Studierendenstatus dazu dient, ein weiteres Studienziel zu erreichen. Hierzu gehört es in der Regel auch, wenn man als Voraussetzung für eine Promotion noch Seminarscheine oder andere Studienvoraussetzungen erfüllen muss. In einigen Bundesländern ist dieser spezielle Fall allerdings wiederum nur in einem Promotionsstudium möglich und nicht durch "Fortsetzung" des grundständigen Studiums. Etwaige trotzdem erworbene Scheine wären in diesem Falle nicht anerkennungsfähig, da die Scheine vom Lehrstuhl gar nicht hätten ausgestellt werden dürfen.
Von daher: um einen Blick in dein Landeshochschulgesetz wirst du nicht herumkommen, wenn du sicher gehen möchtest.
Auf keinen Fall ein Problem ist ein Studium neben dem Referendariat. Das eine schließt das andere in keinem Bundesland aus.
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Re: AW: Seminarschein während des Referendariats?
Jedenfalls in manchen Bundesländern (ich bin nicht hinsichtlich aller informiert) bedarf ein Zweitstudium neben dem Referendariat aber der Genehmigung.Levi hat geschrieben: Auf keinen Fall ein Problem ist ein Studium neben dem Referendariat. Das eine schließt das andere in keinem Bundesland aus.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
- Levi
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Re: AW: Seminarschein während des Referendariats?
Das mit der in einigen Bundesländern erforderlichen Genehmigung für ein Zweitstudium ist richtig, hier allerdings nicht relevant, da der Threadersteller kein Zweitstudium aufnehmen möchte, sondern sein Erststudiun fortsetzen bzw. ein Promotionsstudium aufnehmen. Beides ist meines Wissens in keinem Bundesland genehmigungspflichtig.Flash hat geschrieben:Jedenfalls in manchen Bundesländern (ich bin nicht hinsichtlich aller informiert) bedarf ein Zweitstudium neben dem Referendariat aber der Genehmigung.Levi hat geschrieben: Auf keinen Fall ein Problem ist ein Studium neben dem Referendariat. Das eine schließt das andere in keinem Bundesland aus.
Im Übrigen kenne ich keinen Fall, bei dem während des regulären Vorbereitungsdienstes die Genehmigung für ein Zweitstudium nicht erteilt worden wäre. Probleme kenne ich nur vom Ergänzungsvorbereitungsdienst. Insofern ist die Genehmigung auch im Fall eines (echten) Zweitstudiums nur eine Formsache.