Neue Urteile werden ja jetzt häufig mit Randnummern veröffentlicht, so dass man hier sehr genau zitieren kann.
In der Kurzform würde ich es so machen:
BGH, GRUR 2011, 56 Rn. 23 – Session-ID
Die Seitenzahl der Fundstelle würde ich neben der Anfangsseite nicht mehr angeben, da man ja die Randnummer hat, die viel genauer ist.
Soweit so gut. Wie mache ich es aber in der ausführlichen Fassung mit Entscheidungsart, Datum und Aktenzeichen, die sich mein Doktorvater für die Diss wünscht? Logisch wäre es dann, die Randnummer schon nach dem Aktenzeichen anzuführen, da sie ja auch in der Originalentscheidung existiert:
BGH, Urt. v. 29.04.2010 - I ZR 39/08 Rn. 23, GRUR 2011, 56 – Session-ID
Sucht man allerdings als Leser dann die Entscheidung über die Zeitschriftenfundstelle raus, hat man die Randnummer nicht auf einen Blick parat, sondern muss in der langen Fundstelle mit den vielen Zahlen noch die Randnummer raussuchen. Das würde mich jedenfalls auf Dauer ein bisschen nerven.
Alternativ könnte man die Randnummer dann zweimal erwähnen, nach dem Aktenzeichen und am Ende der Zeitschriftenfundstelle, also:
BGH, Urt. v. 29.04.2010 - I ZR 39/08 Rn. 23, GRUR 2011, 56 Rn. 23 – Session-ID
Wie handhabt ihr das?
Wie Urteil mit Randnummer zitieren?
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Re: Wie Urteil mit Randnummer zitieren?
Natürlich Geschmacksache. Ich fand' zweckmäßig:
BGH, Urt. v. 29.04.2010 - I ZR 39/08, Tz. 23, GRUR 2011, 56 (genaue Seite)
BGH, Urt. v. 29.04.2010 - I ZR 39/08, Tz. 23, GRUR 2011, 56 (genaue Seite)
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)