Das Thema wurde zuletzt hier schon angeschnitten: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=53&t=49670
Wie ist eigentlich das übliche Procedere, wenn man seine Arbeit vor Veröffentlichung nochmals auf aktuellen Stand bringen will? Laut meiner PromO darf die gedruckte Fassung der Arbeit nur mit Zustimmung des Erstberichterstatters (= DV) vom eingereichten Text der Dissertation abweichen.
Informiert man also vorab den DV, dass man nochmals aktualisiert und schickt ihm dann die neue Fassung zur Freigabe? Bei mir werden es konkret wohl nur ein paar zusätzliche Fußnoten mit inzwischen erschienener Literatur sein; außerdem würde ich evtl bei den Standardkommentaren die zwischenzeitlich erschienenen Neuauflagen zitieren. Inhaltlich wird sich dadurch nichts ändern.
Ich dachte daran, dem DV einfach elektronisch eine MarkUp-Version zuzuschicken, in der er die Änderungen sofort sieht.
Wie seid ihr hier vorgegangen?
grtz
BuggerT
Vorgehen bei Aktualisierung vor Veröffentlichung
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- BuggerT
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Re: Vorgehen bei Aktualisierung vor Veröffentlichung
Finde ich gut.BuggerT hat geschrieben:Ich dachte daran, dem DV einfach elektronisch eine MarkUp-Version zuzuschicken, in der er die Änderungen sofort sieht.
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Re: Vorgehen bei Aktualisierung vor Veröffentlichung
Das Aktualisieren zwischen Disputation und Veröffentlichung ist eine absulute Selbstverständlichkeit, die grds. keiner weiteren Förmlichkeit gegenüber deinem DV bedarf. Auf diese Gepflogenheit wird er dich aber wohl ohnehin noch nach der Disputation hinweisen.
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Re: Vorgehen bei Aktualisierung vor Veröffentlichung
Hm, wobei wenn man sich die Aktualität so mancher Veröffentlichung anschaut. Sofern sich inhaltlich nichts ändert, finde ich es zwar "löblich" zu aktualisieren, aber das Unterlassen ist dann wohl auch kein Drama. Zynisch formuliert: Dann ist es im Hinblick auf Stand von Rspr. und Lit. eben erst ein paar Wochen später überholt. Das ist aber eben das Schicksal fast jeder Veröffentlichung. Schlecht ist es eigentlich nur, wenn es sich vor Einreichung (für die Pragmatiker) oder zwischen Abgabe und Veröffentlichung (für die Idealisten) insgesamt inhaltlich überholt
- BuggerT
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Re: Vorgehen bei Aktualisierung vor Veröffentlichung
Danke für die Antworten! Ich habe mich in der Tat auch schon gefragt, ob ich überhaupt aktualisieren soll. Inhatlich wird sich nämlich nichts ändern. Die Aktualisierung würde sich im Wesentlichen darauf beschränken, dass noch ein paar Fußnoten dazu kommen nach dem Motto "Vgl. XY, der dazu auch (noch) was geschrieben hat".
Mal sehen, was der DV hierzu meint.
grtz
BuggerT
Mal sehen, was der DV hierzu meint.
grtz
BuggerT
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Re: Vorgehen bei Aktualisierung vor Veröffentlichung
Ein "Drama" stellt es sicherlich nicht dar. Gleichwohl gehört es einfach zum sauberen wissenschaftlichen Arbeiten, dem wir uns doch alle verpflichtet fühlen!
Dass sich die Aktualität "ein paar Wochen später" überholen würde, als es ansonsten der Fall wäre, würde ich ebenfalls etwas kritischer sehen. Wenn zwischen Einreichung und Veröffentlichung ein halbes Jahr liegt, und in diesem Zeitraum 20 Werke aktualisiert wurden, unter anderem ein Staudinger, der nur alle 5 Jahre einmal neu aufgelegt wird, dann bleibt dein Büchlein schon deutlich länger frisch als nur ein paar Wochen.
Dass sich die Aktualität "ein paar Wochen später" überholen würde, als es ansonsten der Fall wäre, würde ich ebenfalls etwas kritischer sehen. Wenn zwischen Einreichung und Veröffentlichung ein halbes Jahr liegt, und in diesem Zeitraum 20 Werke aktualisiert wurden, unter anderem ein Staudinger, der nur alle 5 Jahre einmal neu aufgelegt wird, dann bleibt dein Büchlein schon deutlich länger frisch als nur ein paar Wochen.
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Re: Vorgehen bei Aktualisierung vor Veröffentlichung
Klar. War ja auch etwas überspitzt formuliert.
Wichtig für die Leserschaft ist m.E., dass ein überhaupt Stand von Rspr. und Lit. ausgewiesen wird und dann diesem auch (zumindest einigermaßen, jeder übersieht irgendwas) entsprochen wird.
Finde es schon hilfreich, gerade für Teilbreiche, in dem man nicht so heimisch ist, eine Monograhpie zu Rate zu ziehen und dabei das Gefühl zu haben, dass es bis zu dem angegebenem Datum keine wesentlichen Entwicklungen/Entscheidungen gibt, die nicht berücksichtigt wurden.
Wichtig für die Leserschaft ist m.E., dass ein überhaupt Stand von Rspr. und Lit. ausgewiesen wird und dann diesem auch (zumindest einigermaßen, jeder übersieht irgendwas) entsprochen wird.
Finde es schon hilfreich, gerade für Teilbreiche, in dem man nicht so heimisch ist, eine Monograhpie zu Rate zu ziehen und dabei das Gefühl zu haben, dass es bis zu dem angegebenem Datum keine wesentlichen Entwicklungen/Entscheidungen gibt, die nicht berücksichtigt wurden.