Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Gelöschter Nutzer

Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Liebe Leidensgenossen,

stehe kurz vor dem 2. Staatsexamen und plane anschließend eine Promotion. Ich habe im Staatsteil des ersten Examen 8,79 Punkte und im Schwerpunkt 10 Punkte, insgesamt also 9,15 Punkte. Habe mir soeben verschiedene Promotionsordnungen angeschaut und teilweise wird ja verlangt, dass das VB im Staatsteil vorhanden sein muss. In der Promotionsordnung der Uni Tübingen liest sich das aber so, als ob meine Endnote ausreichend wäre, siehe § 5 Abs.1 der PromO hier:

http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/normen/promo88-2011.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Klar müsste ich das als Jurist selber wissen, aber würde mich trotzdem freuen wenn mir jemand seine Meinung oder gar sein Wissen kundtun könnte.

Danke schonmal im voraus.
Ant-Man
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?

Beitrag von Ant-Man »

schroedinger2 hat geschrieben:In der Promotionsordnung der Uni Tübingen liest sich das aber so, als ob meine Endnote ausreichend wäre, siehe § 5 Abs.1 der PromO hier:
Das sehe ich auch so.
halb eins
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?

Beitrag von halb eins »

Es gibt ernsthaft Universitäten, die den universitären Teil aus der Note wieder heraus rechnen? :crazy:
I would prefer not to.
julée
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?

Beitrag von julée »

halb eins hat geschrieben:Es gibt ernsthaft Universitäten, die den universitären Teil aus der Note wieder heraus rechnen? :crazy:
ja, gibt es bzw. es ist dann ein VB in beiden Teilen erforderlich. Im Grenzbereich um 9 Punkte sicherlich fragwürdig, mit Blick auf die möglichen Extremkonstellationen (etwa 15 Punkte im SPB und 6.5 Punkte im Staatsteil = 9.05 Punkte) ist es aber vielleicht durchaus vernünftig, hier dann weitere Anforderungen zu stellen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Tante Dagobert
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?

Beitrag von Tante Dagobert »

julée hat geschrieben: [...] ist es aber vielleicht durchaus [...]
nette Formulierung ;)
julée
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?

Beitrag von julée »

Tante Dagobert hat geschrieben:
julée hat geschrieben: [...] ist es aber vielleicht durchaus [...]
nette Formulierung ;)
Man tut, was man kann ;)
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Kroate
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?

Beitrag von Kroate »

Da haben die Unis nun endlich ihren lang geforderten Anteil an der Prüfung zum ersten Examen und dann trauen sie ihren eigenen Ergebnissen noch nicht mal selbst. Wie bescheuert ist das denn bitte.

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thh
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Re: AW: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insges

Beitrag von thh »

Kroate hat geschrieben:Da haben die Unis nun endlich ihren lang geforderten Anteil an der Prüfung zum ersten Examen und dann trauen sie ihren eigenen Ergebnissen noch nicht mal selbst. Wie bescheuert ist das denn bitte.
"Zutreffend und realistisch" dürfte wohl der passende Begriff sein.
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MarioB
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?

Beitrag von MarioB »

halb eins hat geschrieben:Es gibt ernsthaft Universitäten, die den universitären Teil aus der Note wieder heraus rechnen? :crazy:
Das ist allerdings der größte Bullshit den ich seit langem gehört habe. Ein Grund mehr, die Universitätsnote auch bei Bewerbungen nicht allzu ernst zu nehmen.
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