Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?
Moderator: Verwaltung
Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?
Hallo Liebe Leidensgenossen,
stehe kurz vor dem 2. Staatsexamen und plane anschließend eine Promotion. Ich habe im Staatsteil des ersten Examen 8,79 Punkte und im Schwerpunkt 10 Punkte, insgesamt also 9,15 Punkte. Habe mir soeben verschiedene Promotionsordnungen angeschaut und teilweise wird ja verlangt, dass das VB im Staatsteil vorhanden sein muss. In der Promotionsordnung der Uni Tübingen liest sich das aber so, als ob meine Endnote ausreichend wäre, siehe § 5 Abs.1 der PromO hier:
http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/normen/promo88-2011.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Klar müsste ich das als Jurist selber wissen, aber würde mich trotzdem freuen wenn mir jemand seine Meinung oder gar sein Wissen kundtun könnte.
Danke schonmal im voraus.
stehe kurz vor dem 2. Staatsexamen und plane anschließend eine Promotion. Ich habe im Staatsteil des ersten Examen 8,79 Punkte und im Schwerpunkt 10 Punkte, insgesamt also 9,15 Punkte. Habe mir soeben verschiedene Promotionsordnungen angeschaut und teilweise wird ja verlangt, dass das VB im Staatsteil vorhanden sein muss. In der Promotionsordnung der Uni Tübingen liest sich das aber so, als ob meine Endnote ausreichend wäre, siehe § 5 Abs.1 der PromO hier:
http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/normen/promo88-2011.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Klar müsste ich das als Jurist selber wissen, aber würde mich trotzdem freuen wenn mir jemand seine Meinung oder gar sein Wissen kundtun könnte.
Danke schonmal im voraus.
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?
Das sehe ich auch so.schroedinger2 hat geschrieben:In der Promotionsordnung der Uni Tübingen liest sich das aber so, als ob meine Endnote ausreichend wäre, siehe § 5 Abs.1 der PromO hier:
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?
Es gibt ernsthaft Universitäten, die den universitären Teil aus der Note wieder heraus rechnen?
I would prefer not to.
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- Fossil
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?
ja, gibt es bzw. es ist dann ein VB in beiden Teilen erforderlich. Im Grenzbereich um 9 Punkte sicherlich fragwürdig, mit Blick auf die möglichen Extremkonstellationen (etwa 15 Punkte im SPB und 6.5 Punkte im Staatsteil = 9.05 Punkte) ist es aber vielleicht durchaus vernünftig, hier dann weitere Anforderungen zu stellen.halb eins hat geschrieben:Es gibt ernsthaft Universitäten, die den universitären Teil aus der Note wieder heraus rechnen?
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?
nette Formulierungjulée hat geschrieben: [...] ist es aber vielleicht durchaus [...]
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?
Man tut, was man kannTante Dagobert hat geschrieben:nette Formulierungjulée hat geschrieben: [...] ist es aber vielleicht durchaus [...]
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?
Da haben die Unis nun endlich ihren lang geforderten Anteil an der Prüfung zum ersten Examen und dann trauen sie ihren eigenen Ergebnissen noch nicht mal selbst. Wie bescheuert ist das denn bitte.
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Re: AW: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insges
"Zutreffend und realistisch" dürfte wohl der passende Begriff sein.Kroate hat geschrieben:Da haben die Unis nun endlich ihren lang geforderten Anteil an der Prüfung zum ersten Examen und dann trauen sie ihren eigenen Ergebnissen noch nicht mal selbst. Wie bescheuert ist das denn bitte.
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Re: Promotionsordnung Tübingen VB Staatsteil oder insgesamt?
Das ist allerdings der größte Bullshit den ich seit langem gehört habe. Ein Grund mehr, die Universitätsnote auch bei Bewerbungen nicht allzu ernst zu nehmen.halb eins hat geschrieben:Es gibt ernsthaft Universitäten, die den universitären Teil aus der Note wieder heraus rechnen?