Fußnoten-Reihenfolge?

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Evolt
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Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von Evolt »

Hi,

also ich hab in meiner Diss die Quellen innerhalt einer Fußnote nach Rspr, Kommentar, Lehrbuch, Diss, Aufsatz geordnet. Mein Doktorvater sagte mir jetzt, dass nach Autorenname alphabetisch zu ordnen sei.

Bedeutet dies, dass ich also beispielsweise auch einen Aufsatz von A... vor einer Kommentierung von C aufführen muss? Kommt mir iwie komisch vor, aber vielleicht nur ne Gewohnheitssache...

Danke euch
falsus
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von falsus »

Ich habe überhaupt keine stringente Ordnung, die ich immer durchgehalten habe. In der Regel werte ich anhand des Gewichtes, das
ich dem Gedanken und dem zugehörigen Beleg zumesse, insbesondere, wenn dieser auf eine bestimmte Autorenschaft zurückgeht.

Ich fände im Ergebnis die alphabetische Ordnung jedenfalls angebrachter, als die nach Literaturgattung und Rechtsprechung; schließlich
ist jedenfalls innerhalb der Literatur eine gewisse Qualitätsbewertung (konkludent) enthalten, die sich in dieser Generalität aber nicht durchhalten lässt.
Beispielsweise kenne ich Ausbildungsliteratur, die wissenschaftlich erheblich origineller ist als ein Kommentar und eine Diss zum gleichen Thema.
Maik84
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von Maik84 »

Mir wurde auch gesagt, dass ich alphabetisch ordnen soll. Ich habe daher unabhängig von der Art der Veröffentlichung die Nachnamen alphabetisch sortiert. Wenn in einer Fußnote auch Rspr. auftaucht, habe ich die vorangestellt und ggf. nach Instanzen geordnet. Oft habe ich aber auch Fußnoten der Art "So auch X... A. A. Y... Vgl. hierzu im Kontext von ... auch Z." - da erübrigt sich das Sortieren natürlich.
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
bill-1
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von bill-1 »

Ja, freu dich auf eine unerfrischende, monotone Arbeit, die eine nicht geringe Gefahr von copy&paste Fehlern in sich birgt. Aber so ist das leider, auch wenn es – außer optischen Aspekten – keinen Sinn macht.
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jurabilis
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von jurabilis »

Welche optischen Aspekte meinst Du?
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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Tibor
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Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von Tibor »

Ich überlege gerade, wie ich sortiert habe. Ich meine chronologisch; muss nachschauen.

Edit: in den zwei drei Fällen mit mehreren Nachweisen habe ich chronologisch sortiert von alt zu neu.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Evolt
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von Evolt »

Gibt es eigentlich irgendwelche Standardformulierungen für die eidesstattlichen Versicherungen, dass ich die Arbeit eigens angefertigt habe und auch an keiner anderen Fakultät erfolglos versucht habe, einen Titel zu erwerben?

Danke euch
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Tibor
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von Tibor »

Ergibt der Wortlaut sich nicht aus der PromO, wenn sie es verlangt?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von Maik84 »

Ganz schön off-topic! :) Schreib doch im Zweifel die entsprechenden Formulierungen aus Deiner PromoO ab...
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von recht_selten »

Maik84 hat geschrieben:Mir wurde auch gesagt, dass ich alphabetisch ordnen soll. Ich habe daher unabhängig von der Art der Veröffentlichung die Nachnamen alphabetisch sortiert. Wenn in einer Fußnote auch Rspr. auftaucht, habe ich die vorangestellt und ggf. nach Instanzen geordnet. Oft habe ich aber auch Fußnoten der Art "So auch X... A. A. Y... Vgl. hierzu im Kontext von ... auch Z." - da erübrigt sich das Sortieren natürlich.
"Rechtsprechung vor Literatur" kenne ich auch als "Grundregel" (Rechtsprechung nach Instanzenzug ist ohnehin klar); anderseits gibt es - denke zumindest ich - schon einige anerkannte Ausnahmen, z.B. ein Gedanke aus der Literatur wird von der Rechtsprechung (u.U. nach Zögern oder anders lautenden Entschiedungen) übernommen; sehr aktuelle Rechtsentwicklungen dürften auch mal eine chronologische Darstellung rechtfertigen und dann u.U. LG vor BGH o.Ä.

M.E. jedenfalls sehr viele Geschmacksfragen.

Alaphabetisch ordne ich bisher nicht, (halte dies auch für eine sehr fragwürdige Methode), sondern eher danach, wer den Gedanken urspünglich entwickelt hat (sofern nachvollziehbar), wer am meisten dazu zu sagen, wer im Hinblick auf einen "eigenen", aber angelehnten Gedanken am nähsten dran ist etc. Also mache das eher nach Gefühl als nach Methode..

Dürfte viel vom persönlichen Geschmack des DV abhängen.
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von T0bi »

Grds. alphabetisch. Ausnahme, wenn Urheberschaft/Entwicklung deutlich gemacht wird ("C, NJW 2000, 123; im Anschluss an ihn A, NJW 2001, 456").
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von Pasch »

Außer die Weise, wie ich zitieren soll, habe ich keine Vorgaben erhalten. Mein DV ist sonst mit allem zufrieden, was "vertretbar" ist. Ein Glück. :D
"There's no use in denying it: this has been a bad week. I've started drinking my own urine."
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von Maik84 »

Ich finde es sehr beruhigend, dass ich nicht der einzige bin, der auf so etwas achten soll.

@jurabilis
Du hast gar kein "Ordnungssystem" in den Fußnoten, oder erkenne ich es nur nicht? :-k

ot:
Wo wir schon bei Formalismus sind - zitiert Ihr auch alle brav aus der amtlichen Sammlung und fahrt dafür in die Bib, obwohl die Entscheidung bei juris mit Randnummern viel "zitierfähiger" anmutet?

...und verfassungsrecht.ch kennt leider nicht alle (aber viele) Entscheidungen mit Seitenzahlen. :(
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von bill-1 »

jurabilis hat geschrieben:Welche optischen Aspekte meinst Du?
Nun ja, sofern man überhaupt an derartigen Nebensächlichkeiten Gefallen finden mag, dürfte das Ordnen nach Anfangsbuchstaben von A bis Z in der richtigen Reihenfolge noch eine gewisse Harmonie verkörpern. Als ich mit dem Umstellen durch war, empfand ich es tatsächlich irgendwie schöner, wenn auch nur auf sehr geringer Stufe. Aber dafür die Relevanz-Reihenfolge zu opfern, halte ich nicht für besonders sinnvoll. Hatte vorher schon immer versucht, bei mehreren Namen in der Fußnote den Zitierpfad, wenn möglich, einzuhalten. Aber den interessiert scheinbar keinen.
Flash
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Re: Fußnoten-Reihenfolge?

Beitrag von Flash »

bill-1 hat geschrieben: Aber den interessiert scheinbar keinen.
Das nehme ich anders wahr. Die Fußnotenbelege nach Relevanz zu ordnen ist wissenschaftlich angesehener, denn diese Ordnung enthält auch eine implizite Aussage zu den Belegen. Sie macht natürlich mehr Arbeit und auch nicht jeder traut sich zu, so eine Ordnung "richtig" hinzukriegen. Dann wird auf die alphabetische Reihung zurückgegriffen. Legitim, aber nur second best.
Zuletzt geändert von Flash am Mittwoch 11. Juni 2014, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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