Hallo Leute!
Ich habe mal auf den LLM Seiten verschiedener europäischer Auslandsunis geschaut und desöfteren eine Angabe gefunden, dass man sich in den "top 10% of your class" (!!!!) befinden soll. Wie soll man sowas denn wissen oder belegen?
Vorausgesetzt das geht - was wäre die passendste Vergleichsgrundlage? Die Jahresstatistik, oder? (Dann müsste ich ganz schön lange warten bis die 2014 Statistik erstellt wird) Oder etwa die Statistik des Monats in dem man abgeschlossen hat (findet sich nicht online). Ich meine ich hab irgendwo hier mal was gelesen, dass das in manchen Bundesländern auf dem Zeugnis steht (?). LLM ist zwar bis jetzt nur ein Hirngespinst, aber man weiß ja nie..
Danke Euch für Ideen/Erfahrungsberichte
Mary
LLM Bewerbung "top 10% of your class" - Vergleichsmaßstab?
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Re: LLM Bewerbung "top 10% of your class" - Vergleichsmaßsta
Das Stichwort lautet "Platzziffer". Kann man oftmals gesondert als Zeugnis beantragen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: LLM Bewerbung "top 10% of your class" - Vergleichsmaßsta
top, danke
Hab mal kurz im Forum dazu gesucht, deswegen hänge ich gleich noch ein paar Fragen dran:
- Besteht diese Platzziffer nur bezüglich des Prüfungsbezirkes oder ist auch landesweite / universitätsinterne Rangbescheinigung möglich (betrifft NRW 1. Examen).
- Ist in der Platzziffer nur der staatliche Teil drin oder auch der Schwerpunkt? Falls ersteres, müsste man sich ja den SP-Rang nochmal extra bescheinigen/beglaubigen lassen..
Nochmal danke für die schnelle Antwort!!!
Hab mal kurz im Forum dazu gesucht, deswegen hänge ich gleich noch ein paar Fragen dran:
- Besteht diese Platzziffer nur bezüglich des Prüfungsbezirkes oder ist auch landesweite / universitätsinterne Rangbescheinigung möglich (betrifft NRW 1. Examen).
- Ist in der Platzziffer nur der staatliche Teil drin oder auch der Schwerpunkt? Falls ersteres, müsste man sich ja den SP-Rang nochmal extra bescheinigen/beglaubigen lassen..
Nochmal danke für die schnelle Antwort!!!
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Re: LLM Bewerbung "top 10% of your class" - Vergleichsmaßsta
Es gibt 2 verschiedene Platziffern:
1. Staatlicher Teil Bundesland
2. Komplettes Examen Bundesland incl. Schwerpunkt.
Für beides das LJPA zuständig, nicht die Uni.
Dass die Uni eine Platzziffer für den Schwerpunkt ausstellen würde, hab ich noch nicht gehört.
So in NRW.
1. Staatlicher Teil Bundesland
2. Komplettes Examen Bundesland incl. Schwerpunkt.
Für beides das LJPA zuständig, nicht die Uni.
Dass die Uni eine Platzziffer für den Schwerpunkt ausstellen würde, hab ich noch nicht gehört.
So in NRW.
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Re: LLM Bewerbung "top 10% of your class" - Vergleichsmaßsta
Echt, danke! @bill-1
Weißt Du, wo man 1. und 2. beantragt (Prüfungsamt, Uni, Landesjustizprüfungsamt..?) und ob das nach Abschlussmonat oder nach der Jahresstatistik geht? Dann müsste ich nämlich sowas auf die lange Bank schieben.
Weißt Du, wo man 1. und 2. beantragt (Prüfungsamt, Uni, Landesjustizprüfungsamt..?) und ob das nach Abschlussmonat oder nach der Jahresstatistik geht? Dann müsste ich nämlich sowas auf die lange Bank schieben.
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Re: LLM Bewerbung "top 10% of your class" - Vergleichsmaßsta
Im Zweifel einfach bewerben, die Briten fordern sich i.d.R. unterlagen nach, wenn sie die haben wollen. Kann mir auch vorstellen, dass es Staaten gibt, welche diese Daten gar nicht erheben.
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Re: LLM Bewerbung "top 10% of your class" - Vergleichsmaßsta
Bidde!
Leider war meine Erinnerung infolge jahrelangen Zurückliegens etwas verblasst und damit nicht ganz richtig.
Du beantragst die beiden Platzziffern beim Justizprüfungsamt (JPA) bei "deinem" OLG - habe vorhin fälschlicherweise das LJPA genannt.
Grundlage der Platzziffer sind alle Kandidaten vor deinem JPA innerhalb eines Kalenderjahres - also nicht bundeslandweit.
Nun stimmt es aber. Hab extra nochmal nachgekramt.
Leider war meine Erinnerung infolge jahrelangen Zurückliegens etwas verblasst und damit nicht ganz richtig.
Du beantragst die beiden Platzziffern beim Justizprüfungsamt (JPA) bei "deinem" OLG - habe vorhin fälschlicherweise das LJPA genannt.
Grundlage der Platzziffer sind alle Kandidaten vor deinem JPA innerhalb eines Kalenderjahres - also nicht bundeslandweit.
Nun stimmt es aber. Hab extra nochmal nachgekramt.