Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Moderator: Verwaltung
- BuggerT
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4405
- Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
- Ausbildungslevel: Au-was?
Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Gibt es eigentlich gewisse Üblichkeiten, wem man nach Veröffentlichung ein Freiexemplar der Diss zukommen lässt?
An erster Stelle würde ich natürlich dem Doktorvater ein Exemplar persönlich überreichen und ihn bei der Gelegenheit evtl noch zum Essen einladen. Daneben würde ich dem Zweitkorrektor sowie meinen Korrekturlesern ein Exemplar zukommen lassen (je mit ein paar Dankzeilen im Buch).
Gibt es sonstige Personen, an die man denken sollte/muss? Wie sieht es zB mit dem zweiten Prüfer im Rigorosum aus, der ja mit der Diss an sich gar nichts zu tun hat?
grtz
BuggerT
An erster Stelle würde ich natürlich dem Doktorvater ein Exemplar persönlich überreichen und ihn bei der Gelegenheit evtl noch zum Essen einladen. Daneben würde ich dem Zweitkorrektor sowie meinen Korrekturlesern ein Exemplar zukommen lassen (je mit ein paar Dankzeilen im Buch).
Gibt es sonstige Personen, an die man denken sollte/muss? Wie sieht es zB mit dem zweiten Prüfer im Rigorosum aus, der ja mit der Diss an sich gar nichts zu tun hat?
grtz
BuggerT
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Eltern? Oder müssen Deine das Buch kaufen
-
- Urgestein
- Beiträge: 6850
- Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49
- Ausbildungslevel: RA
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Wenn es ein spannendes Thema ist, würde ich auch noch eins nehmen. Ansonsten aber nicht.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Das gesamte JW-Forum, sofern es Dich bei Deiner Diss. (mental) unterstützt hat.
- Pillendreher
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4183
- Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Ich hole sie mir auch vor Ort ab, d.h. ein Versand ist nicht nötig.
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
- BuggerT
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4405
- Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Ja, im privaten Umfeld gibt's natürlich den ein oder anderen, der eines bekommt .Igor hat geschrieben:Eltern? Oder müssen Deine das Buch kaufen
grtz
BuggerT
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 315
- Registriert: Sonntag 24. Oktober 2010, 23:32
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Also an meiner Uni sind die Exemplare für den DV und den Zweitkorrektor Teil der Pflicht- und nicht deiner Freiexemplare.
-
- Super Power User
- Beiträge: 1055
- Registriert: Mittwoch 12. Januar 2011, 19:40
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Evtl. Personen, die man häufig zitiert hat (insb. einschlägige Kommentierungen). Erhöht Chancen berücksichtigt zu werden, u.U. sogar Gedankenaustausch zu ermöglichen.
Kann man anbiedernd finden, muss man aber nicht
Kann man anbiedernd finden, muss man aber nicht
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2131
- Registriert: Montag 16. Januar 2006, 22:59
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Mein Chef bekommt ein Exemplar und mein Trinkkollege am örtlichen Stammtisch.
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 67
- Registriert: Mittwoch 11. Februar 2015, 15:28
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Sofern ihr ein Autorenexemplar dem Erst- bzw. Zweitgutachter persönlich übergeben habt: Habt Ihr auch noch ein kleines Dankeschön mit überreicht (Flasche Wein o.ä.)?
§ 331 StGB ist in diesem Stadium ja kein Thema mehr
§ 331 StGB ist in diesem Stadium ja kein Thema mehr
Den Begriff „poppen” kennen die Senatsmitglieder zwar, allerdings nicht von Kindesbeinen an, sondern erst etwa seit der Pubertät und in einem völlig anderen Zusammenhang, was hier aber nicht vertieft zu werden braucht.
OLG HH, GRUR-RR 2003, 266, 267
OLG HH, GRUR-RR 2003, 266, 267
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 67
- Registriert: Mittwoch 11. Februar 2015, 15:28
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Haben die Dissertationsgutachter der Forenmitglieder anschließend nur eine portosparende Büchersendung bekommen?Forrester hat geschrieben:Sofern ihr ein Autorenexemplar dem Erst- bzw. Zweitgutachter persönlich übergeben habt: Habt Ihr auch noch ein kleines Dankeschön mit überreicht (Flasche Wein o.ä.)?
§ 331 StGB ist in diesem Stadium ja kein Thema mehr
Den Begriff „poppen” kennen die Senatsmitglieder zwar, allerdings nicht von Kindesbeinen an, sondern erst etwa seit der Pubertät und in einem völlig anderen Zusammenhang, was hier aber nicht vertieft zu werden braucht.
OLG HH, GRUR-RR 2003, 266, 267
OLG HH, GRUR-RR 2003, 266, 267
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Exemplare wurden jeweils persönlich mit sehr warmen Worten übergeben. Mehr nicht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 378
- Registriert: Donnerstag 21. Oktober 2004, 01:13
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Gemein. Ich hab von einer nahen Angehörigen kein Exemplar bekommen. Obwohl ich sogar zur Disputation angereist bin und moralische Unterstützung geleistet habe.
- doctor
- Mega Power User
- Beiträge: 1656
- Registriert: Montag 23. Januar 2012, 00:40
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Bei mir damals (freiwillig): Doktorvater, lehrstuhlinterne Bib, Eltern, ausgewählte Ex-Kollegen des Lehrstuhls, Chef des damaligen Arbeitgebers.
Ansonsten gab es noch (unfreiwillig) die üblichen Pflichtexemplare laut PromO.
Ansonsten gab es noch (unfreiwillig) die üblichen Pflichtexemplare laut PromO.
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 67
- Registriert: Mittwoch 11. Februar 2015, 15:28
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Wer bekommt idR Freiexemplar der Diss?
Ok, danke schonmal. Vielleicht wähle ich dann auch die schmale Lösung
Den Begriff „poppen” kennen die Senatsmitglieder zwar, allerdings nicht von Kindesbeinen an, sondern erst etwa seit der Pubertät und in einem völlig anderen Zusammenhang, was hier aber nicht vertieft zu werden braucht.
OLG HH, GRUR-RR 2003, 266, 267
OLG HH, GRUR-RR 2003, 266, 267