Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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jurabilis
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Re: Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Beitrag von jurabilis »

Bin ich mir nicht sicher, ob das alle so sehen.

Ich kenne wie gesagt jemanden mit besagtem LL.M. und er führt ihn in einer US-Bude. Habe noch nicht gehört, dass er ausgelacht wurde.
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Trente Steele82
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Re: Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Beitrag von Trente Steele82 »

Warum auch, oder ist GK = KinderGarten (aufgrund einer Lese-/Schreibschwäche vertauschen sich manchmal die Buchstaben)
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Gelöschter Nutzer

Re: Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mal im Ernst: Glaubt ihr dieser Master-Studiengang ist generell keine gute Idee?

Ich stimme natürlich zu wenn jemand sagt ein LLM im Common Law (London/ New York/ Harvard) sieht besser aus/ bringt mehr als ein LLM Anwaltsrecht (Hagen). Es sind aber wie ich finde zwei ganz andere Paar Schuhe. Ein LLM im Ausland kostet in der Regel deutlich mehr und zwar einerseits mehr Geld, aber auch mehr Zeit.
Ich bin im Referendariat und würde mich gerne weiter qualifizieren ohne den Berufsstart noch (deutlich) weiter nach hinten zu verschieben.
Zudem reizt mich der Studiengang. Einerseits erhoffe ich mir etwas über die Gründung und den Aufbau einer Kanzlei zu erfahren, andererseits finde ich es toll dass man auch Tipps von Praktikern bekommt. Der Titel ist ein netter Bonus der eine gewisse Zusatzqualifikation aufzeigt.
Ich hatte schon mit dem Gedanken gespielt eine andere inländische Qualifikation zu erwerben, aber die meisten LLM Studiengänge setzen Präsenstage voraus und sind damit schwerlich vereinbar mit Referendariat und/ oder Berufsstart. Und gibt es überhaupt inländische LLMs "die in Ordnung" sind? Die Ablehnung hier scheint doch zu einem großen Maß eher genereller Natur zu sein! Dabei scheinen einige deutsche LLMs (z.B. Steuerrecht) durchaus anerkannt zu werden?!

Und was könnte man sonst noch machen? Im Bereich Wirtschaftswissenschaften verfüge ich bereits über eine Ausbildung, außerdem besteht dort in der Regel das selbe Problem der fehlenden Vereinbarkeit von Studium und Beruf, sofern man nicht wieder nach Hagen geht. Fachanwaltslehrgänge oder andere Ausbildungen waren mein erster Gedanke in Hinsicht Zusatzqualifikation und sie schärfen das Profil, aber ich weiß noch nicht 100%ig wohin die Reise gehen soll, die Ausbildungen sind in der Regel teurer und erfordern ebenso teure Fortbildungen und Praxisnachweise, die ich als Referendar schwerlich erbringen kann.

Meint ihr wirklich man macht sich mit dem LLM Anwaltsrecht (Hagen) im Vorstellungsgespräch eher lächerlich?
julée
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Re: Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Beitrag von julée »

Ob man sich mit einem solchen LL.M. "lächerlich" macht, dürfte wohl davon abhängen, wo man sich am Ende damit bewirbt und welche Motivation man dafür angeben kann. Ich meine, wenn vor einem Bewerber mit einem LL.M. aus Oxford o. ä. da waren, dann dürfte ein eher generell angelegter deutscher Master eher erklärungsbedürftig sein, als wenn er für die Stelle tatsächlich eine echte Zusatzqualifikation bedeutet. Die Frage wäre also: was willst Du mit dem Master am Ende anfangen?
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jurabilis
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Re: Masterstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“

Beitrag von jurabilis »

Nicht zu vergessen: auf dem Briefkopf ist LL.M. (fast) gleich LL.M.
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