Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

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rob!
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Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von rob! »

Guten Abend,

gerade sitze ich an einem Aufsatz auf der Grundlage meiner eigenen Diss. Naturgemäß lege ich auch dem Aufsatz viele Gedanken zugrunde, die ich bereits in der Diss aufgegriffen habe. Dazu zitiere ich zunächst die selben Quellen, wie in der Diss.

Frage: Wie handhabe ich meine eigene Diss beim zitieren?

a) Immer mit nennen?

b) Immer ignorieren, außer natürlich bei wirklich eigenen Gedanken (soweit vorhanden, jaja..)?

c) Anfangs ausführliche Fußnote zum Aufsatz auf Grundlage der Diss usw. und dann nicht mehr nennen?

d) Ganz anders?

Danke!
bill-1
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von bill-1 »

Deine Diss stellt ein wissenschaftliches Werk dar, wie das eines jeden anderen Autors auch. Als solches solltest du sie auch behandeln.
paul321
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von paul321 »

aA Rieble, der fasst das wenn ich mich recht entsinne unter Eigenplagiat.
Wurde mir auch schon von anderer Stelle so gesagt.

Ich würde es nicht übertreiben mit dem selbst zitieren. Wahrscheinlich nur bei wirklich eigenen Gedanken.
Selbstzitate in erheblichem Umfang finden sich doch vor allen Dingen bei Emeriti.
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von Brainiac »

paul321 hat geschrieben:aA Rieble, der fasst das wenn ich mich recht entsinne unter Eigenplagiat.
Wurde mir auch schon von anderer Stelle so gesagt.

Ich würde es nicht übertreiben mit dem selbst zitieren. Wahrscheinlich nur bei wirklich eigenen Gedanken.
Selbstzitate in erheblichem Umfang finden sich doch vor allen Dingen bei Emeriti.
Warum sollte ein korrekt angegebenes Selbstzitat zum unzulässigen Eigenplagiat führen?
Und dass sich der Autor überproportional häufig selbst zitiert, ist nun wirklich keine Seltenheit.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
falsus
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von falsus »

Solange man sich an die üblichen Zitierstandards hält, sehe ich auch kein Problem.

Wie schicklich es im Einzelfall sein mag, sein eigenes Werk heraus zu heben, ist natürlich eine andere Frage. Ich würde mich selbst wahrscheinlich nicht
"statt vieler" zitieren und darüber hinaus auch nur dann, wenn der Gedanke wirklich meiner ist.
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Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von Maik84 »

Man sollte doch immer nur denjenigen für einen bestimmten Gedanken zitieren, von dem der Gedanke stammt?

Gut finde ich ja "Grundlegend bereits...(eigene, völlig überholte Diss mit Verweisen auf [schon damals] 15 Jahre ältere verfehlte Aufsätze)". Oft gesehen.
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von jct »

Ich würde es bei eigenen Gedanken machen und auch, wenn Du in der Diss einer bestimmten Meinung ausdrücklich folgst (was dann in der Diss ja auch begründet ist oder jedenfalls sein sollte).

Zusätzlich würde ich in einer umfangreicheren Fußnote am Anfang das Verhältnis zwischen Aufsatz und Diss angeben. Soll heißen: Handelt es sich um eine Zusammenfassung der Diss, um das Aufgreifen eines bestimmten dort auch behandelten Aspektes oder um etwas ganz anderes?
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von bill-1 »

paul321 hat geschrieben:aA Rieble, der fasst das wenn ich mich recht entsinne unter Eigenplagiat.
Wurde mir auch schon von anderer Stelle so gesagt.
Ich kenne deine Quelle nicht (Seitenangabe?!) , kann das dort geschriebene aus dem Stand also nicht überprüfen.

Aber ich halte diese Kritik für Unsinn. Ich kann zitieren, wen und sooft ich will, solange ich selbiges kenntlich mache. Über ein Eigenplagiat kann man lediglich sprechen, wenn ich mich selbt wiederhole, ohne dies zu kennzeichnen. Das schlage ich ja gerade nicht vor. Sofern eigene Gedanken entwickelt wurden, kann man sich gerne selbst zitieren. Wie denn auch sonst?
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von paul321 »

http://www.wissenschaftsplagiat.de/

Edit: Ich hab das Werk leider nicht mehr, deshalb keine Seitenangabe möglich. Liest sich übrigens recht unterhaltsam.
Zuletzt geändert von paul321 am Sonntag 7. September 2014, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
paul321
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von paul321 »

Die Einschränkung der eigenen Gedanken kam weder von Dir, noch vom TE...
recht_selten
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von recht_selten »

Wobei Rieble mit seiner speziellen Vorstellung hinsichtlich des Plagiatbegriffes vor Gericht auf die Nase gefallen zu sein scheint
http://lorenz.userweb.mwn.de/season/images/aghh.pdf

In Bezug auf das konkrete Thema sehe ich es wie die hM hier. Sofern man sich redlich selbst zitiert, sehe ich keinesfalls ein Plagiat. Sofern man eigene Gedanken unzitiert wörtlich (!) übernimmt, sind auf den ersten Blick evtl. urheberrechtliche Probleme denkbar, wenn man ausschließliche Nutzungsrechte erteilt hat (ohne das jetzt juristisch bis ins letzte Detail juristisch durchdacht zu haben). Ein "Plagiat" sehe ich darin aber auch nicht, allenfalls eine etwas unsaubere Arbeitsweise. Übermäßige Selbstzitate können allenfalls ein wenig eitel wirken.
paul321
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von paul321 »

Moment, das betrifft nicht das Eigenplagiat.
In der EV geht es um das Erstrecht an einem Gedanken durch fehlendes Zitat.

Gibt übrigens noch eine weitere EV eines Bundesverfassungsrichters.
Rieble schreibt in seinem Buch nämlich, dass er, also der Richter, seine Ehefrau plagiiert hätte.
Dass die Plagiierte seine Ehefrau ist erwähnt er freilich nicht :D
recht_selten
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Re: Aufsatz auf Grundlage der eigenen Diss: Zitierung

Beitrag von recht_selten »

Klar. Wollte damit nur deutlich machen, dass seine sehr strengen Ansichten im Allgemeinen nicht unbedingt der hM entsprechen.

Zum Thema Plagiat auch WRP 2013, 859 ff., allerdings vorrangig zur (Un-)Tauglichkeit dieses Begriffs für das Urheberrecht. Hochschulrechtliche Konsequenzen dürften in den meisten Fällen gefährlicher sein.

(Diese Hysterie rund um das Plagiat ist ohnehin wenig hilfreich. Bei besonders dreisten Fällen von Ideenklau mögen Konsequenzen ja angebracht sein. Wenn man dagegen jeden einfachen Gedanken bis hin zu Adam und Eva verfolgen und belegen muss, um (angeblichen) "wissenschaftlichen" Anforderungen zu genügen, bestehen die Texte zu 2/3 aus Fußnoten. Und dass zwei Autoren unabhägig voneinander auf denselben Gedanken gekommen sind, muss auch nicht unbedingt immer eine Schutzbehauptung sein. Übertieben strenge Anforderungen sind daher gefährlich, denn die Öffentlichkeit ist zu Differenzierungen unfähig und der bloße Plagiatsvorwurf steht dann gleich neben der Forderung nach der Enthauptung. Dieses Rüge-Modell, sofern aufgrund ausdrücklicher Rechtsgrundlage geregelt, halte ich daher für sinnvoll, da es gerade Differenzierungen ermöglicht. Aber das führt zugegeben vom Thema weg.)
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