Empfehlungsschreiben - woher nehmen und nicht stehlen?

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Gelöschter Nutzer

Empfehlungsschreiben - woher nehmen und nicht stehlen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo allerseits,

ich bin seit wenigen Tagen frischgebackener Volljurist. :) Da die Note leider nicht stimmt, werde ich aber einen Verbesserungsversuch starten. Hab mir jetzt relativ spontan überlegt, dass ich danach gerne einen LL.M. im Ausland machen möchte.

Ich habe da nur ein Problem. Mittlerweile werden ja fast überall 2 akademische Referenzen gefordert. Meine Studienzeit ist jedoch schon einige Jahre vorbei. Ich habe damals auch nicht an einem Lehrstuhl gearbeitet, sondern bin mehr oder weniger in der Masse der Studenten untergegangen. Mir fällt nur ein Professor aus meinem Schwerpunkt ein, dem ich zutraue, dass er sich überhaupt noch an mein Gesicht erinnert. Über meine Persönlichkeit wird er sicher nichts mehr sagen können. Wen ich als zweiten Professor nehmen soll, weiß ich leider gar nicht.

Wie habt ihr das gemacht? Ist es möglich, dass manche Professoren "Gefälligkeitsschreiben" verfassen, obwohl sie einen kaum bis gar nicht kennen?
Könnte ich notfalls auch ein Empfehlungsschreiben eines Praktikers nehmen? Dieser hat immerhin selbst einen LL.M. gemacht und sogar an einer der Unis, die mich interessieren.

Ist eine etwas blöde Lage. Aber es wäre sehr schade, wenn es daran scheitern würde. Ich möchte mich übrigens nicht an einer Elite-Uni bewerben, eine "Standard-Uni" reicht mir völlig aus. Favorit ist momentan Stockholm, falls die nächstes Jahr wieder LL.M.-Programme anbieten.
paul321
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Re: Empfehlungsschreiben - woher nehmen und nicht stehlen?

Beitrag von paul321 »

Zu uns sagte mal ein Prof. in Bezug auf Gutachten: 1. Ansprechpartner Prof. aus einem Seminar; hilfsweise: Prof. aus der großen Übung.
Vor allen Dingen solltest Du Zeit einplanen. Drei Monate sind an der Uni gar nichts.
Flash
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Re: Empfehlungsschreiben - woher nehmen und nicht stehlen?

Beitrag von Flash »

Probieren geht über studieren. Frag einfach bei Professoren aus deiner Studienzeit an. Ich habe oft mitbekommen, wie Leute nach Gutachten für wasauchimmer angefragt haben, obwohl sie beim betreffenden Lehrstuhl nicht "bekannt" waren. In vielen Fällen gabs das Gutachten. Ein aussagekräftige Anschreiben mit Angebot zum Kennenlerngespräch und ab geht die Post. Im schlechtesten Fall gibts eine Absage. Der angesprochene Zeitaspekt ist in der Tat nicht zu vernachlässigen (wobei auch da einige mit fast schon unerhörter Penetranz schneller zum Ziel kommen, aber das ist eine Stilfrage).
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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