Hallo zusammen ...
wie geht ihr mit der Problematik um, in eurer Dr.-Arbeit ggf. Grafiken, Bilder, kleine Karten, Tabellen, andere Darstellungen eins zu eins von einem Autor zu übernehmen.
Reicht hier die einfache Angabe der Fundstelle? Oder muss ich mir gar Nutzungs-/Verwertungsrechte vom Verleg oder gar Autor (Urheber) einräumen lassen.
Urheberrecht: Übernahme von Grafiken, Karten, Tabellen etc.
Moderator: Verwaltung
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 67
- Registriert: Mittwoch 11. Februar 2015, 15:28
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Urheberrecht: Übernahme von Grafiken, Karten, Tabellen e
Schonmal in §§ 51ff. UrhG geschaut?
Den Begriff „poppen” kennen die Senatsmitglieder zwar, allerdings nicht von Kindesbeinen an, sondern erst etwa seit der Pubertät und in einem völlig anderen Zusammenhang, was hier aber nicht vertieft zu werden braucht.
OLG HH, GRUR-RR 2003, 266, 267
OLG HH, GRUR-RR 2003, 266, 267