Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
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Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
Niederegger hat an an anderer Stelle bereits auf den Beitrag von Zimmermann in der NJW 2015, 3012 ff. hingewiesen, in dem es um die "Juristische Bücher des Jahres – Eine Leseempfehlung" geht. In dem Beitrag wird auch der ständig steigenden Seitenumfang von juristischen Habilitationsschriften (" Wer soll/wer kann das alles lesen?") kritisiert und darauf hingewiesen, dass heute enormen Mut beweist, wer eine Habilitationsschrift von weniger als 200 Seiten einreiche.
Liegt die Ursache für den steigenden Seitenumfang an dem gewählten Thema für die jeweilige Habilitationsschrift, d.h. kann ein Thema, das auf 700 Seiten behandelt wird, qualitativ gleichwertig auch auf 200 oder 300 Seiten behandelt werden? Andernfalls würde die Kritik von Zimmermann ja darauf hinlaufen, dass er den Verfassern indirekt vorwirft, sie hätten ein Thema gewählt, was auf 200 Seiten gar nicht behandelt werden kann.
Oder ist die Ursache in einer Erwartungshandlung der Gutachter zu sehen, der die Verfasser gerecht werde will? Oder besteht gar die Sorge, dass eine Schrift mit 200 Seiten beim späteren Bewerbungsprozess um eine Lehrstuhlstelle schaden könnte?
Liegt die Ursache für den steigenden Seitenumfang an dem gewählten Thema für die jeweilige Habilitationsschrift, d.h. kann ein Thema, das auf 700 Seiten behandelt wird, qualitativ gleichwertig auch auf 200 oder 300 Seiten behandelt werden? Andernfalls würde die Kritik von Zimmermann ja darauf hinlaufen, dass er den Verfassern indirekt vorwirft, sie hätten ein Thema gewählt, was auf 200 Seiten gar nicht behandelt werden kann.
Oder ist die Ursache in einer Erwartungshandlung der Gutachter zu sehen, der die Verfasser gerecht werde will? Oder besteht gar die Sorge, dass eine Schrift mit 200 Seiten beim späteren Bewerbungsprozess um eine Lehrstuhlstelle schaden könnte?
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
Nein, eine der beiden Versionen ist dann immer unzureichend. Entweder ist die Kurzfassung unvollständig und behandelt wesentliche Aspekte des Themas nicht. Oder aber die Langfassung ist zu breit, zu langatmig und enthält viel Unwesentliches.Ant-Man hat geschrieben:kann ein Thema, das auf 700 Seiten behandelt wird, qualitativ gleichwertig auch auf 200 oder 300 Seiten behandelt werden?
Edit: Theoretisch können sie doch gleichwertig sein, nämlich gleichwertig schlecht : die eine Fassung zu kurz und die andere Fassung zu lang. Aber sie können nicht beide gut sein.
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
Das würde dann aber bedeuten, dass die Ursache für den steigenden Seitenumfang am konkreten Thema liegen muss.Herr Schraeg hat geschrieben:Nein, eine der beiden Versionen ist dann immer unzureichend. Entweder ist die Kurzfassung unvollständig und behandelt wesentliche Aspekte des Themas nicht. Oder aber die Langfassung ist zu breit, zu langatmig und enthält viel Unwesentliches.Ant-Man hat geschrieben:kann ein Thema, das auf 700 Seiten behandelt wird, qualitativ gleichwertig auch auf 200 oder 300 Seiten behandelt werden?
Da das Ziel aber nicht ist, eine qualitativ schlechte Arbeit abzuliefern, kann dieser Fall ausgeklammert werden.Herr Schraeg hat geschrieben:Edit: Theoretisch können sie doch gleichwertig sein, nämlich gleichwertig schlecht : die eine Fassung zu kurz und die andere Fassung zu lang. Aber sie können nicht beide gut sein.
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
Ja zum ersten Halbsatz. Ich verstehe die Problemanalyse von Zimmermann so, dass viele Habilitationsschriften ein großes Generalthema wählen und dies dann enzyklopädisch ausarbeiten, statt auf eine bzw. wenige (zugespitze und innovative) Thesen zu setzen, die sich auch auf knapperem Raum entfalten lassen.Ant-Man hat geschrieben: Liegt die Ursache für den steigenden Seitenumfang an dem gewählten Thema für die jeweilige Habilitationsschrift, d.h. kann ein Thema, das auf 700 Seiten behandelt wird, qualitativ gleichwertig auch auf 200 oder 300 Seiten behandelt werden?
An der Kritik ist m.E. auch was dran - wenngleich die Ursachen freilich nicht nur bei den Habilitanden zu suchen sind.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
- jurabilis
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
Man muss auch nach Fächern differenzieren. Öffentlichrechtler z.B. sind traditionell "geschwätziger"
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
So gesehen, war KT mit dem Vorwort seiner Diss. auf dem richtigen Weg.
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
Wenn ich den Beitrag richtig im Kopf habe, bezog er sich in der Einleitung auf die Schriftenreihe ius privatum.jurabilis hat geschrieben:Man muss auch nach Fächern differenzieren. Öffentlichrechtler z.B. sind traditionell "geschwätziger"
Aber eine fächerübergreifende Statistik wäre sicher interessant.
In der Bestandsaufnahme hat der Autor m.E. Recht: 1000-seitige Arbeiten entziehen sich der Kritik, da sie niemand ganz liest. Eine Qualitätskontrolle kann daher nicht sinnvoll stattfinden. Kurze Schriften laufen Gefahr, gelesen zu werden und sich dann dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, nahe liegende Fragen nicht behandelt zu haben. In der Theorie würde wohl jeder behaupten, dass sich eine gute Arbeit vor allem durch Verhältnis neu/alt auszeichnet, Qualität also vor Quantität geht. Im Berufungsverfahren kann und will die Arbeiten der Bewerber aber keiner lesen, und dann differenziert man eben doch auf die bequemste Weise (wenn nicht ohnehin nach ganz sachfremden Kriterien )
Sein "Verbesserungsvorschlag" ist aber auch schwach.
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
In einem seriösen Berufungsverfahren werden die Arbeiten der KandidatInnen, die in die nähere Wahl gelangen, sehr wohl gelesen. Und es gibt jetzt nicht *nur* unseriöse Berufungsverfahren.
Ansonsten kann ich mit altersmilden Klagen langjähriger Systemstützen nie allzu viel anfangen. Wenn die Habilschriften immer dicker und dabei uninteressanter werden, liegt es im Zweifel daran, dass zu viele Leute mit solchen Werken durchgekommen sind.
Ansonsten kann ich mit altersmilden Klagen langjähriger Systemstützen nie allzu viel anfangen. Wenn die Habilschriften immer dicker und dabei uninteressanter werden, liegt es im Zweifel daran, dass zu viele Leute mit solchen Werken durchgekommen sind.
- Phaidros
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
Für Zimmermann ist immer irgendwas in der Krise. Jetzt ist es die Habilitation, vor ein paar Jahren war es die Monographie.
Aber es ist schon richtig: Die meisten Habilitationsschriften sind unnötig lang.
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"ὁ ... ἀνεξέταστος βίος οὐ βιωτὸς ἀνθρώπῳ"
- jurabilis
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
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- batman
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Re: Kritik am Umfang von Habilitationsschriften
Und wieder die altbekannte "Überlastung" als Tathintergrund.