Publikation eines Aufsatzes
Moderator: Verwaltung
- JulezLaw
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Publikation eines Aufsatzes
Hallo ihr Lieben,
nachdem ich jetzt schon mal ein bisschen durchs Forum "quergelesen" habe, sind trotzdem noch nicht alle Fragen beantwortet. Daher mache ich einfach mal ein neues Thema auf.
Ich schreibe gerade meinen ersten Aufsatz und möchte den natürlich veröffentlichen. Dazu mal zwei Fragen:
Als Doktorandin ohne bisherige Veröffentlichungen: Ist es sinnvoll, den Beitrag an diejenige Zeitschrift zu schicken, in der man ihn am liebsten sehen würde (Bsp.: NStZ/GA), oder sollte man ihn lieber noch nicht gleich den Platzhirschen schicken, sondern eher solchen Zeitschriften, in denen auch regelmäßig Studenten veröffentlichen?
Vielleicht könnte ich ihn einfach in der Zeitschrift meines DV veröffentlichen. Da es aber ein mehr ein wissenschaftlicher/dogmatischer Beitrag ist und nicht von überragender praktischer Relevanz (eine Rechtsprechungsänderung ist wohl nicht zu erwarten), passt er dort mE einfach nicht gut und die Veröffentlichung wäre vermutlich eher dem Vitamin B zu verdanken. Und das ist eigentlich nicht das Ziel
Und mit welcher Wartezeit muss man im Hinblick auf eine Zusage/Ablehnung in etwa rechnen? Jaja, ich weiß, "es kommt darauf an" - aber vielleicht kann man es ja bei den "Großen" grob einschätzen
Danke im Voraus!
nachdem ich jetzt schon mal ein bisschen durchs Forum "quergelesen" habe, sind trotzdem noch nicht alle Fragen beantwortet. Daher mache ich einfach mal ein neues Thema auf.
Ich schreibe gerade meinen ersten Aufsatz und möchte den natürlich veröffentlichen. Dazu mal zwei Fragen:
Als Doktorandin ohne bisherige Veröffentlichungen: Ist es sinnvoll, den Beitrag an diejenige Zeitschrift zu schicken, in der man ihn am liebsten sehen würde (Bsp.: NStZ/GA), oder sollte man ihn lieber noch nicht gleich den Platzhirschen schicken, sondern eher solchen Zeitschriften, in denen auch regelmäßig Studenten veröffentlichen?
Vielleicht könnte ich ihn einfach in der Zeitschrift meines DV veröffentlichen. Da es aber ein mehr ein wissenschaftlicher/dogmatischer Beitrag ist und nicht von überragender praktischer Relevanz (eine Rechtsprechungsänderung ist wohl nicht zu erwarten), passt er dort mE einfach nicht gut und die Veröffentlichung wäre vermutlich eher dem Vitamin B zu verdanken. Und das ist eigentlich nicht das Ziel
Und mit welcher Wartezeit muss man im Hinblick auf eine Zusage/Ablehnung in etwa rechnen? Jaja, ich weiß, "es kommt darauf an" - aber vielleicht kann man es ja bei den "Großen" grob einschätzen
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Vorab: Ich kann zum Strafrecht nichts sagen. Da müssen sich die Kollegen zu äußern.
Die meisten Zeitschriften haben ja einen bestimmten Fokus. D.h. es gibt Praktikerzeitschriften und Zeitschriften, die eher wissenschaftlich ausgerichtet sind. Schau dir am besten auch an, wer in den jeweiligen Zeitschriften veröffentlicht. In eine wissenschaftliche Zeitschrift, in der die Koryphäen des jeweiligen Rechtsgebiets veröffentlichen wird höhere Ansprüche haben, als eine wissenschaftliche Zeitschrift, in der auch eher unbekannte Professoren verwirklichen.
Generell achten Zeitschriften auch darauf, dass die Beiträge für ihre Leserschaft interessant sind. D.h. wenn es nicht aktuelle Themen sind, sollte man sich überlegen, was die jeweilige Zeitschrift der Leserschaft von dem Beitrag hat. Schnittstellenthemen kommen z.B. immer gut an. Der 17. Aufsatz zum Erlaubsnistatbestandsirrtum wird es hingegen schwierig haben, irgendwo abgedruckt zu werden.
Meiner Erfahrung nach werden Beiträge, die aktuell sind, schneller veröffentlicht. Mir ist es z.B. schon passiert, dass einer meiner Beiträge innerhalb eines Monats veröffentlicht wurde. Ich habe allerdings auch schon drei Monate gedauert. Beim Beck-Verlag dauert es nachdem was man so hört, recht lang. Ich habe da allerdings noch nicht veröffentlicht.
Meine Strategie wäre wie folgt: Schreibe erst mal etwas zu einem aktuellen Thema, das Zeitschriften interessiert. Wenn du bei Zeitschriften schon ein paar Beiträge veröffentlicht hast, dann steigt auch deren Bereitschaft, Beiträge zu veröffentlichen, die nicht aktuell und für die Leserschaft eher uninteressant sind.
Die meisten Zeitschriften haben ja einen bestimmten Fokus. D.h. es gibt Praktikerzeitschriften und Zeitschriften, die eher wissenschaftlich ausgerichtet sind. Schau dir am besten auch an, wer in den jeweiligen Zeitschriften veröffentlicht. In eine wissenschaftliche Zeitschrift, in der die Koryphäen des jeweiligen Rechtsgebiets veröffentlichen wird höhere Ansprüche haben, als eine wissenschaftliche Zeitschrift, in der auch eher unbekannte Professoren verwirklichen.
Generell achten Zeitschriften auch darauf, dass die Beiträge für ihre Leserschaft interessant sind. D.h. wenn es nicht aktuelle Themen sind, sollte man sich überlegen, was die jeweilige Zeitschrift der Leserschaft von dem Beitrag hat. Schnittstellenthemen kommen z.B. immer gut an. Der 17. Aufsatz zum Erlaubsnistatbestandsirrtum wird es hingegen schwierig haben, irgendwo abgedruckt zu werden.
Meiner Erfahrung nach werden Beiträge, die aktuell sind, schneller veröffentlicht. Mir ist es z.B. schon passiert, dass einer meiner Beiträge innerhalb eines Monats veröffentlicht wurde. Ich habe allerdings auch schon drei Monate gedauert. Beim Beck-Verlag dauert es nachdem was man so hört, recht lang. Ich habe da allerdings noch nicht veröffentlicht.
Meine Strategie wäre wie folgt: Schreibe erst mal etwas zu einem aktuellen Thema, das Zeitschriften interessiert. Wenn du bei Zeitschriften schon ein paar Beiträge veröffentlicht hast, dann steigt auch deren Bereitschaft, Beiträge zu veröffentlichen, die nicht aktuell und für die Leserschaft eher uninteressant sind.
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- Levi
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Zum Strafrecht kann ich auch nichts sagen.
Für das öffentliche Recht und das Arbeitsrecht sind meine eigenen Erfahrungen aber so, dass man zunächst versuchen sollte, seinen Aufsatz möglichst ehrlich einzuschätzen (ggf. auch noch durch einem vertrauenswürdigen Dritten mit einschätzen zu lassen): Ist der Aufsatz wirklich gut und grundlegend - oder nur ein weiterer 08\15-Aufsatz für die Veröffentlichungs-Liste?
Im ersteren Fall würde ich es durchaus zunächst bei den wichtigen Zeitschriften probieren - im letzteren Fall ist dagegen nur die Veröffentlichung an sich entscheidend und nicht der Ort.
In meinen ersten (echten) fachwissenschaftlichen Aufsatz habe ich sehr viel Zeit investiert (fast ein Jahr) und fand ihn danach richtig gut. Obwohl seinerzeit noch Referendar und nicht promoviert habe ich den Artikel (nur) an die NVwZ geschickt und bekam sofort eine Veröffentlichungszusage. Man braucht daher nicht unnötig tief zu stapeln, wenn man glaubt, gute Arbeit abgeliefert zu haben. Man sollte sich allerdings schon realistisch einschätzen. Nur die wenigsten Autoren schaffen es, mehr als einen Aufsatz pro Jahr in einer der "großen" Zeitschriften zu platzieren - und das nicht ohne Grund.
Für das öffentliche Recht und das Arbeitsrecht sind meine eigenen Erfahrungen aber so, dass man zunächst versuchen sollte, seinen Aufsatz möglichst ehrlich einzuschätzen (ggf. auch noch durch einem vertrauenswürdigen Dritten mit einschätzen zu lassen): Ist der Aufsatz wirklich gut und grundlegend - oder nur ein weiterer 08\15-Aufsatz für die Veröffentlichungs-Liste?
Im ersteren Fall würde ich es durchaus zunächst bei den wichtigen Zeitschriften probieren - im letzteren Fall ist dagegen nur die Veröffentlichung an sich entscheidend und nicht der Ort.
In meinen ersten (echten) fachwissenschaftlichen Aufsatz habe ich sehr viel Zeit investiert (fast ein Jahr) und fand ihn danach richtig gut. Obwohl seinerzeit noch Referendar und nicht promoviert habe ich den Artikel (nur) an die NVwZ geschickt und bekam sofort eine Veröffentlichungszusage. Man braucht daher nicht unnötig tief zu stapeln, wenn man glaubt, gute Arbeit abgeliefert zu haben. Man sollte sich allerdings schon realistisch einschätzen. Nur die wenigsten Autoren schaffen es, mehr als einen Aufsatz pro Jahr in einer der "großen" Zeitschriften zu platzieren - und das nicht ohne Grund.
- JulezLaw
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Vielen Dank schon mal für eure Beiträge!
Das Thema hat sich gerade angeboten, da ich es mir ursprünglich für die Diss ausgesucht hatte. Allerdings vertritt mein DV quasi die konträre Auffassung, sodass wir uns für ein anderes Thema entscheiden werden Das Exposé war schon fertig, entsprechend tief bin ich im Thema, sodass ich hoffe, dass es qualitativ ganz gut ist. Aber ich werde ihn nach Fertigstellung erstmal einem guten Freund schicken, der gefühlt Unmengen Aufsätze raushaut (in den großen Zeitschriften allein 4 Stück im letzten Jahr... er ist aber auch nicht von dieser Welt).
Die Erfahrung mit der NVwZ macht mir Mut! Ich denke, ich werde mal versuchen, meinen Beitrag der NStZ anzubieten - mehr als ablehnen können sie ihn ja nicht
Das klingt so, als wüsste man relativ schnell Bescheid, ob veröffentlicht wird, richtig? Das ist ja auch im Hinblick darauf interessant, dass man ihn nur exklusiv anbieten darf.
Das Thema hat sich gerade angeboten, da ich es mir ursprünglich für die Diss ausgesucht hatte. Allerdings vertritt mein DV quasi die konträre Auffassung, sodass wir uns für ein anderes Thema entscheiden werden Das Exposé war schon fertig, entsprechend tief bin ich im Thema, sodass ich hoffe, dass es qualitativ ganz gut ist. Aber ich werde ihn nach Fertigstellung erstmal einem guten Freund schicken, der gefühlt Unmengen Aufsätze raushaut (in den großen Zeitschriften allein 4 Stück im letzten Jahr... er ist aber auch nicht von dieser Welt).
Die Erfahrung mit der NVwZ macht mir Mut! Ich denke, ich werde mal versuchen, meinen Beitrag der NStZ anzubieten - mehr als ablehnen können sie ihn ja nicht
Das klingt so, als wüsste man relativ schnell Bescheid, ob veröffentlicht wird, richtig? Das ist ja auch im Hinblick darauf interessant, dass man ihn nur exklusiv anbieten darf.
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- Levi
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Re: AW: Publikation eines Aufsatzes
JulezLaw hat geschrieben:Die Erfahrung mit der NVwZ macht mir Mut! Ich denke, ich werde mal versuchen, meinen Beitrag der NStZ anzubieten - mehr als ablehnen können sie ihn ja nicht
Das ist die richtige Einstellung! :-)
[Jedenfalls wenn man von der Qualität seines Werks überzeugt ist und ordentlich Arbeit reingesteckt hat.]
Normalerweise erhält man innerhalb eines Monats eine Veröffentlichungszusage oder - absage. Einmal musste ich sechs Monate warten, weil ein wichtiger Herausgeber gerade gestorben war und der Nachfolger noch nicht feststand. - Das war aber ein Ausnahmefall.Das klingt so, als wüsste man relativ schnell Bescheid, ob veröffentlicht wird, richtig? Das ist ja auch im Hinblick darauf interessant, dass man ihn nur exklusiv anbieten darf.
Viel länger dauert es dann meist bis zur tatsächlichen Veröffentlichung. Wenn es kein aktuelles Thema ist, sind Wartezeiten von (teilweise deutlich) mehr als einem Jahr keine Seltenheit. Ob es da tatsächlich Unterschiede zwischen den Verlagen gibt, kann ich nicht beurteilen. Dazu ist meine Nahbereichsempirie denn doch zu wenig aussagekräftig.
Ich empfand jedenfalls bislang jede Wartezeit als "zu lang". :-(
- batman
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Nach meiner Erfahrung ist das so, ja. Wobei auch ich nichts zur NStZ sagen kann. Allerdings sind alle N-Zeitschriften aus dem Beck-Verlag nicht nur prominenten Vielschreibern vorbehalten, sondern auch dem akademischen Nachwuchs oder Praktikern. Im Anschreiben solltest Du jedenfalls herausstellen, warum Du das Thema für veröffentlichungswürdig hältst (aktuelle Problematik, ungeklärte Rechtsfrage). Im Strafrecht sind der NStZ vergleichbare Zeitschriften natürlich überschaubar, aber Du kannst Dir ja sicherheitshalber mal überlegen, was die zweite Wahl wäre (StV?).JulezLaw hat geschrieben:Das klingt so, als wüsste man relativ schnell Bescheid, ob veröffentlicht wird, richtig? Das ist ja auch im Hinblick darauf interessant, dass man ihn nur exklusiv anbieten darf.
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Re: AW: Publikation eines Aufsatzes
Das finde ich sehr lange, aber vielleicht ticken im Oeffentlichen Recht die Uhren auch langsamer. Meine Erfahrungen aus dem Wirtschaftsrecht: Bei der AG, die im Aktienrecht sehr renommiert ist, kommt die Veroeffentlichungszusage der Herausgeber innerhalb einer Woche. Erschienen sind meine Beitraege dann innerhalb von 2 bis 3 Monaten. Die weniger renommierten Zeitschriften (DB, BB) fragen auch aktiv nach Beitraegen, d.h. man schreibt dann quasi auf Bestellung eines der Herausgeber. Das sind dann meist aktuelle Themen oder Entscheidungsanmerkungen. Man verhandelt dann einen Bearbeitungszeitraum und danach wird dann direkt veroeffentlicht. Ein Jahr wuerde ich niemals warten. Dann sind viele Themen ja bereits ueberholt bzw. muessen jedenfalls ueberarbeitet werden.Levi hat geschrieben:JulezLaw hat geschrieben:Die Erfahrung mit der NVwZ macht mir Mut! Ich denke, ich werde mal versuchen, meinen Beitrag der NStZ anzubieten - mehr als ablehnen können sie ihn ja nicht
Das ist die richtige Einstellung! :-)
[Jedenfalls wenn man von der Qualität seines Werks überzeugt ist und ordentlich Arbeit reingesteckt hat.]
Normalerweise erhält man innerhalb eines Monats eine Veröffentlichungszusage oder - absage. Einmal musste ich sechs Monate warten, weil ein wichtiger Herausgeber gerade gestorben war und der Nachfolger noch nicht feststand. - Das war aber ein Ausnahmefall.Das klingt so, als wüsste man relativ schnell Bescheid, ob veröffentlicht wird, richtig? Das ist ja auch im Hinblick darauf interessant, dass man ihn nur exklusiv anbieten darf.
Viel länger dauert es dann meist bis zur tatsächlichen Veröffentlichung. Wenn es kein aktuelles Thema ist, sind Wartezeiten von (teilweise deutlich) mehr als einem Jahr keine Seltenheit. Ob es da tatsächlich Unterschiede zwischen den Verlagen gibt, kann ich nicht beurteilen. Dazu ist meine Nahbereichsempirie denn doch zu wenig aussagekräftig.
Ich empfand jedenfalls bislang jede Wartezeit als "zu lang". :-(
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Re: Publikation eines Aufsatzes
GA ist vielleicht - wie alle "Archiv"-Zeitschriften - ein bisschen hochgegriffen. Kann mich nicht erinnern, dort mal einen Artikel von einem Studenten oder Referendar (im baden-württembergischen Sinne) gelesen zu haben.
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Seine ersten Sporen verdient man sich in einer besseren Zeitschrift im Regelfall durch die gemeinsame Veröffentlichung eines Aufsatzes zusammen mit einem Professor/Akad. Rat etc.
Der eine schreibt, der andere stößt die Tür auf.
Der eine schreibt, der andere stößt die Tür auf.
- Einwendungsduschgriff
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Das ist in der Tat wirklich selten. Was mir nicht ganz einleuchtet: wie kann ein Beitrag sowohl für das GA wie auch für die NVwZ passen? Das sind ja völlig unterschiedliche Zuschnitte und auch gerade die Betragslänge differiert deutlich. Levi: ein Jahr finde ich nun wieder sehr lange für die Erstellung eines Beitrags. Geht es um einen langen Beitrag in einer Archivzeitschrift, dann passt das womöglich. Für Formate wie NVwZ/DÖV/DVBl. schreibe ich in aller Regel etwa zwei bis drei Wochen (netto), je nachdem ob mir die Recherche abgenommen wird oder nicht.OJ1988 hat geschrieben:GA ist vielleicht - wie alle "Archiv"-Zeitschriften - ein bisschen hochgegriffen. Kann mich nicht erinnern, dort mal einen Artikel von einem Studenten oder Referendar (im baden-württembergischen Sinne) gelesen zu haben.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Bei einem Zeitaufwand von einer Stunde pro Tag bist du deutlich länger als ein Jahr beschäftigt, um auf zwei Nettowochen zu kommen.
- Einwendungsduschgriff
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Gut, das ist natürlich unrealistisch gerechnet. Zwei Nettowochen sind für mich grob 70 Stunden. Selbst mit einem extrem geringen Arbeitsaufkommen von einer Stunde am Tag passt das nicht.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Die Zeiträume kann ich auch bestätigen, wenngleich ich auch nicht allzu viele Erfahrungswerte habe.
Eingangsbestätigung innerhalb einer Woche, manchmal auch nur 1 Tag.
Absage ging meist schnell, 1-2 Wochen, insb. bei schon vergebenen Urteilen auch 1-2 Tage.
Zusage habe ich zwischen 1 Tag und 6-8 Wochen erlebt. Länger als 2-3 Monate würde ich auch nicht warten, sondern ggf. woanders anbieten; dann allerdings Mitteilung an erste Zeitschrift.
Veröffentlichung für Aufsätze 3-4 Monate, bei Urteilsanmerkungen auch schneller.
Eingangsbestätigung innerhalb einer Woche, manchmal auch nur 1 Tag.
Absage ging meist schnell, 1-2 Wochen, insb. bei schon vergebenen Urteilen auch 1-2 Tage.
Zusage habe ich zwischen 1 Tag und 6-8 Wochen erlebt. Länger als 2-3 Monate würde ich auch nicht warten, sondern ggf. woanders anbieten; dann allerdings Mitteilung an erste Zeitschrift.
Veröffentlichung für Aufsätze 3-4 Monate, bei Urteilsanmerkungen auch schneller.
- Pillendreher
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Ist solch ein "Initiativ-Schreiben" denn üblich bei Aufsätzen? Ich käme mir jetzt seltsam vor, einfach mal einen Text an eine Zeitschrift zu schicken. Braucht man da nicht jemanden, der einem "die Tür aufstößt"?
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
- Trente Steele82
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Re: Publikation eines Aufsatzes
Einfach mal frech sein hilft, wenn man keinen Türöffner hat.
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)