Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

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Pillendreher
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Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

Ich hole mal einen Klassiker ins Jahr 2016 und frage euch: Was für Erfahrungen habt ihr hinsichtlich des Arbeitens neben der Promotion? Das Stöbern in den Unweiten des Forums hat den Eindruck hinterlassen, dass man wohl an der Uni eher Gefahr läuft, über das vertraglich vereinbarte Stundenmaß zu arbeiten, wobei auch hinsichtlich Kanzleien von solchen Problemen die Rede war. Mein DV meinte man laufe auch bei Kanzleien Gefahr, "zu viel" zu arbeiten, gerade wenn gute Arbeit leiste.

Ich könnte wohl an der Uni eine halbe Stelle kriegen (oder vielleicht nur eine viertelte, aber das wäre vom Gehalt her schon etwas wenig), was ja auf etwa 1700 € brutto hinauslaufen würde.
Soweit ich das verstanden habe (bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre) bezahlen Kanzleien ihren WiMi grundsätzlich in etwa das Referendarsgehalt; da würde ich ja bei zwei Tagen in der Woche wohl auch beim selben Bruttobetrag landen, soweit man der azur Tabelle Glauben schenken darf (sind ja brutto Werte, oder?).

PS: Und wehe einer fängt jetzt hier mit "Das sag ich deinem DV" an.:D
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OJ1988
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von OJ1988 »

Stehe gerade vor der gleichen Entscheidung und tendiere aus den von dir genannten Gründen stark zu "2 Tagen in der Kanzlei pro Woche". Mittelfristig würde ich aber versuchen, an ein Stipendium zu kommen.
falsus
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von falsus »

Wahrscheinlich wird man bei den einschlägig bekannten Sozietäten eher mehr als den (begrenzten) Referendarssatz erhalten. Allerdings gibt es diese Läden ja nicht in jeder Unistadt. Über OJs Lebensumstände weiss hier ja jeder detailliert Bescheid, da sieht es eher mau aus. Bei Pillendreher wüsste ich es ad hoc nicht.

Daneben finde ich es ein wenig schade, dass ein Argument pro Lehrstuhl immer verschwiegen wird: Man ist halt am Lehrstuhl! Mir war die Atmosphäre jedenfalls immer angenehmer als in der Großkanzlei und man ist immer in der Nähe der Bib. Auch zum promovieren ist der Zugang zum Doktorvater auf dem kurzen Dienstweg sicher kein Hindernis.
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Pillendreher
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

OJ1988 hat geschrieben:Stehe gerade vor der gleichen Entscheidung und tendiere aus den von dir genannten Gründen stark zu "2 Tagen in der Kanzlei pro Woche". Mittelfristig würde ich aber versuchen, an ein Stipendium zu kommen.
Gibt es denn kein jurawelt-Stipendium?
falsus hat geschrieben:Wahrscheinlich wird man bei den einschlägig bekannten Sozietäten eher mehr als den (begrenzten) Referendarssatz erhalten.
Mehr? :eeeek: Bei azur wird ja für die meisten Kanzleien ein Gehalt pro Wochenarbeitstag von min. 500 € aufgeführt.
falsus hat geschrieben:Über OJs Lebensumstände weiss hier ja jeder detailliert Bescheid, da sieht es eher mau aus.


Es gab sogar letztens ne aktuelle Stunde im Bundestag dazu! :-w
falsus hat geschrieben:Bei Pillendreher wüsste ich es ad hoc nicht.
In München müsste sich schon was finden lassen denke ich.

Mist, jetzt hab ich schon zu viel gesagt. Jetzt muss ich hier Fehlinformationen einstreuen, um euch auf die falsche Fährte zu bringen! :-w
falsus hat geschrieben:Daneben finde ich es ein wenig schade, dass ein Argument pro Lehrstuhl immer verschwiegen wird: Man ist halt am Lehrstuhl! Mir war die Atmosphäre jedenfalls immer angenehmer als in der Großkanzlei und man ist immer in der Nähe der Bib. Auch zum promovieren ist der Zugang zum Doktorvater auf dem kurzen Dienstweg sicher kein Hindernis.
Das ist etwas, über was ich mir auch schon Gedanken gemacht habe. Mit Kanzleien hatte ich bisher gar nichts zu tun, weswegen ich die Atmosphäre da nicht einschätzen kann - ich kann mich dahingehend nur auf Boston Legal und Suits berufen.:D Man weiß ja an der Uni schon woran man ist bzw. wie es sich dort "anfühlt".

Wie sieht das denn vom "Arbeitsinhalt" her aus? Soweit ich das hier mitbekommen habe, ist man als WiMi in einer Kanzlei als "unterstützende Kraft" tätig, sprich mal hilft man dahingehend aus und bereitet irgendwas vor, dann sucht man mal Literatur zu Punkt xy raus, etc. Ist das an der Uni als WiMi auch so? Oder hält man da dann auch Veranstaltungen?
Es wäre mir schon recht, wenn ich da schon einen "Schnitt" hinbekommen könnte, sprich Arbeit ist Arbeit und Feierabend ist Feierabend.
Hinsichtlich der Nähe zum Doktorvater könnte ich es mir problematisch vorstellen, diesen "Schnitt" wirklich zu vollziehen. Da dürfte man dann eher noch ein Auge zudrücken, einfach weil man ein anderes Verhältnis zu ihm hat als zu einem "normalen Arbeitgeber"
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von OJ1988 »

Wenn hier jemand (vor mir selber) wissen sollte, in welche Stadt es mich verschlägt, der darf mir bei der Entscheidungsfindung gerne helfen!
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JulezLaw
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Pillendreher hat geschrieben:
falsus hat geschrieben:Wahrscheinlich wird man bei den einschlägig bekannten Sozietäten eher mehr als den (begrenzten) Referendarssatz erhalten.
Mehr? :eeeek: Bei azur wird ja für die meisten Kanzleien ein Gehalt pro Wochenarbeitstag von min. 500 € aufgeführt.
Das ist weniger, als es sich anhört. Im Durchschnitt zahlen die Kanzleien 700-750 € pro Wochenarbeitstag, dh bei 2 Tagen pro Woche kommt man da auf ca. 1500€ brutto. Netto läuft das auf etwa 1100 € hinaus. Davon kann man natürlich leben, viel ist es aber nicht. Vor allem nicht, wenn man pendeln muss wie in meinem Fall. Und in München sind die Lebenshaltungskosten auch nicht gerade gering.
Ich arbeite daher erstmal drei Tage pro Woche in einer Kanzlei, da kommt dann nochmal ein bisschen mehr bei rum. Also 3 Tage arbeiten, 3 Tage promovieren. Im Vergleich zur Uni ist es natürlich auch lukrativer, wenngleich ich mittelfristig vermutlich auch an die Uni wechseln will, wenn ich eine passende Stelle finde.

PS. Damit es irgendjemand sagt: Das sag ich deinem DV!
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Tibor
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Tibor »

Und man darf nicht vergessen, dass viele Menschen auch vom Mindestlohn ihren Lebensunterhalt bestreiten (8,50€ x 160h mtl = 1.360€) und dafür 5 Tage schaffen gehen, dann sind 1.000€-1.500€ für 2 Tage super. Bei 1.500€ und 2 x 8h x 4 Wochen reden wir von ca 23€ je Stunde!
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von JulezLaw »

(Bei idR 9 Stunden komme ich auf knapp 21€)
Natürlich ist es ein guter Lohn, das steht völlig außer Frage. Ich hab mir Abi und Studium auch durch Arbeit komplett selbst finanzieren müssen und kann schon auch mehr als wertschätzen, was ich jetzt verdiene.
Nur zahle ich zB noch 333€/Monat für eine Monatskarte bei der DB. Wer mit Mindestlohn in München eine Wohnung zahlen kann, darf sich vermutlich eine glückliche Ausnahme nennen. Auch in anderen Städten sind die Mieten gar nicht mal so günstig.

Wie gesagt, ich weiß es durchaus zu schätzen. Nur wenn ich kann, möchte ich persönlich nach Jahren harter Arbeit für dieses Studium gern ein bisschen mehr Geld mitnehmen ;)
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Theopa »

Netto 1100€ dürfte aber wirklich am untersten Limit sein, mit dem Referendarsgehalt (etwas weniger) kommt man in München gerade so um die Runden. Liegt eben auch daran, dass man unter ~450€ warm im Grunde nichts bekommt.

Aus Interesse: Wieso wollt ihr eigentlich direkt nach dem Ersten promovieren? Mir wäre es viel zu stressig, nach mindestens 1,5 - 2 Jahren Pause das ganze alte Zeug wieder nachlernen zu müssen ::?
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von falsus »

Am Lehrstuhl werden für das Geld aber etwa 50% der Wochenarbeitszeit veranschlagt, was meiner Erfahrung nach drei Arbeitstagen entspricht. Im Ergebnis muss man sich eher fragen, was einem sympathisch ist und sollte es nicht an den finanziellen Bedingungen fest machen. Die Promotion begründet ja auch ein kleines Schüler-Lehrer Verhältnis: Ich würde behaupten, in meinem juristischen Denken nicht unwesentlich von meinem Doktorvater geprägt worden zu sein. Diese "Einwirkungsmöglichkeit" hätte bei externer Promotion sicher nicht bestanden. Nicht zu unterschätzen ist auch ein akademisches und fachlich nachbarschaftliches Kollegenumfeld. Im Idealfall sind immer ein zwei Kollegen zugegen, die mit dem eigenen Thema zumindest was anfangen können. Das ist in Anwaltskanzleien nicht unbedingt gewährleistet.
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von OJ1988 »

JulezLaw hat geschrieben: Nur zahle ich zB noch 333€/Monat für eine Monatskarte bei der DB.
Kommt dich da nicht bereits ne Bahncard 100 zum Studententarif günstiger? :-s
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JulezLaw
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von JulezLaw »

OJ1988 hat geschrieben:
JulezLaw hat geschrieben: Nur zahle ich zB noch 333€/Monat für eine Monatskarte bei der DB.
Kommt dich da nicht bereits ne Bahncard 100 zum Studententarif günstiger? :-s
Gibt's nicht, leider nur die 50er. Ich habe auch schon überlegt, die 40€ mehr zu zahlen für eine Bahncard 100 im Abo, aber da ich noch nicht weiß, wie lange ich in der Kanzlei arbeite, lohnt sich das im Zweifel nicht...
Theopa hat geschrieben: Aus Interesse: Wieso wollt ihr eigentlich direkt nach dem Ersten promovieren? Mir wäre es viel zu stressig, nach mindestens 1,5 - 2 Jahren Pause das ganze alte Zeug wieder nachlernen zu müssen ::?
Naja, das hängt bei mir vor allem damit zusammen, dass ich jetzt einfach den für mich idealen DV habe. Und ich befürchte, dass er die Uni irgendwann verlässt, also mache ich das gleich. Zudem möchte ich jetzt noch nicht ins Ref. Und um im Stoff zu bleiben, korrigiere ich regelmäßig Klausuren in allen Rechtsgebieten.
falsus hat geschrieben:Am Lehrstuhl werden für das Geld aber etwa 50% der Wochenarbeitszeit veranschlagt, was meiner Erfahrung nach drei Arbeitstagen entspricht. Im Ergebnis muss man sich eher fragen, was einem sympathisch ist und sollte es nicht an den finanziellen Bedingungen fest machen. Die Promotion begründet ja auch ein kleines Schüler-Lehrer Verhältnis: Ich würde behaupten, in meinem juristischen Denken nicht unwesentlich von meinem Doktorvater geprägt worden zu sein. Diese "Einwirkungsmöglichkeit" hätte bei externer Promotion sicher nicht bestanden. Nicht zu unterschätzen ist auch ein akademisches und fachlich nachbarschaftliches Kollegenumfeld. Im Idealfall sind immer ein zwei Kollegen zugegen, die mit dem eigenen Thema zumindest was anfangen können. Das ist in Anwaltskanzleien nicht unbedingt gewährleistet.
Ja, nun, meine erste Wahl ist auch die Uni. Da gibt's aber gerade keine Stelle (für mich zumindest). Ich habe das Pech, dass ich es mir finanziell nicht leisten konnte, meinen Lebensunterhalt nur durch einen Hiwi-Job an der Uni zu verdienen. Die Profs stellen dann idR verständlicherweise die Leute an, die sie ohnehin schon kennen oder vergeben die Stellen ganz ohne Ausschreibung. Verständlich und nachvollziehbar, trotzdem ein bisschen bitter ;) Aber mittelfristig sieht es ganz gut aus an der Uni für mich.
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Tibor »

BahnCard 100 Student gibt es nicht.
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Kasimir
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Kasimir »

Ich habe seinerseit zwei Tage pro Woche in einer GK gearbeitet und mich damit gegenueber dem Studentenleben wie ein Koenig gefuehlt und mich von 18 auf 30qm vergroessert. Und wenn man nicht alleine Wohnen moechte, kann man ja auch als Doktorand durchaus weiterhin in einer WG leben. In anderen Laendern ist es schliesslich sogar fuer Berufsanfaenger ueblich, sich nicht mehr als eine WG-Zimmer leisten zu koennen.
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Pillendreher
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

Ich hab das Glück, eine recht billige Wohnung gefunden zu haben. Da komme ich warm mit ~350 € ungefähr aus. Und wenn dann die Großeltern mal die Autoreparatur übernehmen sage ich auch nicht nein. :D
falsus hat geschrieben:Am Lehrstuhl werden für das Geld aber etwa 50% der Wochenarbeitszeit veranschlagt, was meiner Erfahrung nach drei Arbeitstagen entspricht.
Für welches Geld? Die oben von mir angeführten Brutto-Werte?
falsus hat geschrieben:Im Ergebnis muss man sich eher fragen, was einem sympathisch ist und sollte es nicht an den finanziellen Bedingungen fest machen. Die Promotion begründet ja auch ein kleines Schüler-Lehrer Verhältnis: Ich würde behaupten, in meinem juristischen Denken nicht unwesentlich von meinem Doktorvater geprägt worden zu sein. Diese "Einwirkungsmöglichkeit" hätte bei externer Promotion sicher nicht bestanden. Nicht zu unterschätzen ist auch ein akademisches und fachlich nachbarschaftliches Kollegenumfeld. Im Idealfall sind immer ein zwei Kollegen zugegen, die mit dem eigenen Thema zumindest was anfangen können. Das ist in Anwaltskanzleien nicht unbedingt gewährleistet.
Das ist sicherlich ein gewichtiger Punkt. Wird aber auch eine Frage des Betreuers sein bzw. des Verhältnisses zu diesem. Ich kann mir aber vorstellen, dass das bei dieser Kombination (sprich Arbeit beim Betreuer) regelmäßig der Fall sein sollte.
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