Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Pillendreher hat geschrieben:
falsus hat geschrieben:Am Lehrstuhl werden für das Geld aber etwa 50% der Wochenarbeitszeit veranschlagt, was meiner Erfahrung nach drei Arbeitstagen entspricht.
Für welches Geld? Die oben von mir angeführten Brutto-Werte?
Jap.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Benutzeravatar
Pillendreher
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4183
Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

JulezLaw hat geschrieben:
Pillendreher hat geschrieben:
falsus hat geschrieben:Am Lehrstuhl werden für das Geld aber etwa 50% der Wochenarbeitszeit veranschlagt, was meiner Erfahrung nach drei Arbeitstagen entspricht.
Für welches Geld? Die oben von mir angeführten Brutto-Werte?
Jap.
Aber das was ich geschrieben habe ist doch das Gehalt für eine halbe Stelle. :-k
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Halbe Stelle = 50% der regelmäßigen Arbeitszeit = offiziell je nach Bundesland 18-20 Stunden. Faktisch liegt die Arbeitszeit regelmäßig etwas drüber.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Theopa »

Pillendreher hat geschrieben:Ich hab das Glück, eine recht billige Wohnung gefunden zu haben. Da komme ich warm mit ~350 € ungefähr aus.
IN München? :eeeek:
Du musst dir aber nicht zufällig das Bett mit einem dir eher unbekannten Mann mittleren Alters teilen?
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von julée »

Ist das an der Uni als WiMi auch so? Oder hält man da dann auch Veranstaltungen?


Als WiMi hat man an der Uni im Zweifel eine Lehrverpflichtung, d. h. man wird wahrscheinlich eine AG halten. Was man sonst konkret macht und wie arbeitsintensiv das Ganze ist, wird auch immer vom Lehrstuhlinhaber abhängen und inwieweit man es schafft ihm ggf Grenzen aufzuzeigen. Dafür ist man meiner Erfahrung nach aber ein wenig freier in seiner Arbeitsweise und Zeiteinteilung und kann auch "eigene" Projekte verwirklichen. In einer Kanzlei kann man hingegen an zwei Tagen in der Woche nur an ausgewählten Projekten halbwegs hilfreich mitarbeiten (wenn man nicht eine Kommentierung vorbereiten soll oder sonstige wissenschaftliche Projekte betreuen darf), wirklich eigenständiges Arbeiten ist - naheliegenderweise - kaum möglich.

Die Möglichkeit, die Infrastruktur an der Uni vollumfänglich nutzen zu können, würde ich allerdings auch nicht unterschätzen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4498
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von OJ1988 »

Das "eigene" Projekt wäre für mich dann die Promotion. Die Arbeit ist dann die Arbeit. Andere mögen da aber freilich mehr Schaffensdrang haben.

Die Infrastruktur der Uni zu nutzen ist doch an das Eingeschrieben-Sein als Promotionsstudent und nicht an die Mitarbeit am Lehrstuhl gebunden?
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von julée »

Jeder wie er mag. Ich fand es jedenfalls netter meine Arbeitszeit mit der AG oder sonstigen weitgehend selbstverantworteten Projekten verbringen zu dürfen, als aber unbedingt noch heute dieses oder jenes fertig machen zu müssen, weil der Mandant drängelt.

Kommt vielleicht auch auf die Uni an, aber z. B. Semesterausleihe aus dem Präsenzbestand war bei uns nur als WiMi möglich. Mal ganz davon abgesehen, dass es einfacher ist, Dinge organisiert zu bekommen, wenn man sagen kann, dass man aber WiMi bei Prof. X ist.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Pillendreher
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4183
Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

Theopa hat geschrieben:
Pillendreher hat geschrieben:Ich hab das Glück, eine recht billige Wohnung gefunden zu haben. Da komme ich warm mit ~350 € ungefähr aus.
IN München? :eeeek:
Du musst dir aber nicht zufällig das Bett mit einem dir eher unbekannten Mann mittleren Alters teilen?
Selbst die 350 warm dürften zu viel sein. Anhand der letzten Öl-Lieferung dürfte ich zusammen mit Strom und Internet+Telefon auf 320 € für 20 qm kommen.

@julée

Auf eine Lehrverpflichtung hätte ich nicht so wirklich Lust. Ich bin eher der Mann für den Hintergrund.:D Wie sieht die Arbeit am Lehrstuhl aber regelmäßig aus? Unterscheidet die sich dahingehend groß von dem, was in einer Kanzlei so anfällt?
Und von welchen "Projekten" sprichst du?

Und da du die Ressourcen ansprichst: Kanzleien werden ja auch einen Zugang zu Datenbanken haben. Kann man als Mitarbeiter darauf auch extern zugreifen?
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Was ich zu letzterem Punkt empfehlen kann: Ich hab mir jetzt auch mal das e-fellows-Stipendium geholt. Damit hat man überall Zugriff auf beck-online und juris im normalen Hochschulzugangsumfang, find' ich super praktisch!

Motivationsschreiben hab ich nicht mal gemacht, nur meine Informationen angegeben, dann relativ schnell eine Zusage bekommen, Nachweise hochgeladen, nach einer Woche hatte ich den Zugang!
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Benutzeravatar
Pillendreher
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4183
Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

Stimmt, da wollte ich auch noch vorbeischauen. Danke für die Erinnerung!
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Tibor »

*räusper*
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Pillendreher
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4183
Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

Jaja, ich weiß.:D
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
Arva
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Freitag 15. Januar 2010, 13:08

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Arva »

Ich möchte nochmal die Vorteile des Lehrstuhls hervorheben: Zum einen ggf. eine Ausleihmöglichkeit von Büchern aus dem Präsenzbestand der Unibibliothek (je nach Standort), das ist nicht zu unterschätzen. Zum anderen die unmittelbare Nähe zum Doktorvater, d.h. die Chance, auch mal kurzfristig einen Termin zu bekommen oder ein Problem beim Mittagessen ansprechen zu können, das Wissen, wie bestimmte Formulierungen oder Formatierungen erfolgen sollten; vielleicht sogar - je nach DV - geht die Korrektur der Arbeit dann doch schneller als bei einem externen Doktoranden, der zweimal im Jahr zum Doktorandenseminar erscheint und ansonsten auf dem Lehrstuh- und Professorenradar unsichtbar ist.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von julée »

Pillendreher hat geschrieben: @julée

Auf eine Lehrverpflichtung hätte ich nicht so wirklich Lust. Ich bin eher der Mann für den Hintergrund.:D Wie sieht die Arbeit am Lehrstuhl aber regelmäßig aus? Unterscheidet die sich dahingehend groß von dem, was in einer Kanzlei so anfällt?
Und von welchen "Projekten" sprichst du?
Lehrverpflichtung kann sehr viel Spaß machen, auch wenn man sich nicht selbst als den größten Entertainer ever sieht. Das ist ja etwas, was man als Jurist ohnehin können sollte - sich nur im Hintergrund rumdrücken, zählt nicht ;)

Ansonsten "Projekte" im weiteren Sinne verstanden: Klausuren (korrigieren, ggf selbst stellen [ggf extra vergütet]), Veranstaltungen organisieren, an Forschungsprojekten mitarbeiten usw. Natürlich ggf auch Zuarbeit für den Prof (Lehrveranstaltungen, Veröffentlichungen usw.), aber insgesamt gibt es sehr viele Dinge, die man mehr oder weniger eigenverantwortlich auf Augenhöhe mit dem Prof macht. Man muss auch sehen, dass man am Lehrstuhl als WiMi in der "Hackordnung" quasi auf Rang 2 kommt und dementsprechend viel "Verantwortung" trägt.

In der Kanzlei (da habe ich vielleicht auch einen zu begrenzten Einblick) sind die Aufgaben schon mehr auf eine reine "Zuarbeit" angelegt: Veröffentlichungen vorbereiten (kann spannend sein, auf Dauer aber auch ermühend, zumal man ja selbst parallel an der Diss arbeitet), ggf Vorträge vorbereiten. Ansonsten Mandatsarbeit: Recherchieren einzelner Fragen, ggf. Vorbereiten von Stellungnahmen, Schriftsätzen usw. Der Unterschied zur WiMi-Stelle an der Uni: man tritt weniger nach außen in Erscheinung (der Anwalt muss ja alles unterzeichnen und nach außen verantworten) und hat vor allem weniger Zeit für die Aufgaben, d.h. ggf muss die Stellungnahme in einer Woche (d .h. in 2 Arbeitstagen) fertig sein - an der Uni dürfte man für die gleiche Arbeit 3 Wochen brauchen. Strukturell bekommt man auch gerne mal Sachen, auf die (völlig zu Recht) sonst niemand Lust hat. In der Hackordnung steht man ohnehin nach den Partnern und Anwälten auf einer eher nachgeordneten Stufe und ist dann auch noch nur 2-3 Tage/Woche da, d. h. die Einbindung in das Team ist nahezu zwangsläufig schlechter als an der Uni.

Es mag sicherlich von Lehrstuhl zu Lehrstuhl und von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich sein, aber ich persönlich fand das Mehr an Verantwortung und Freiheit an der Uni nicht schlecht. Es hat sicherlich auch die Kehrseite, dass man nicht immer nach der vereinbarten Arbeitszeit nach Hause gehen kann, sondern ggf eine gewisse Flexibilität aufbringen muss (wenn man für die AG einen Raum nur noch am Freitagnachmittag ergattert, muss man eben im nächsten Semester dann arbeiten, auch wenn es einem eigentlich nicht passt; ebenso: wenn die Veranstaltung am Samstag ist, wird man sicherlich auch am Samstag hingehen und am Freitag vorher beim Aufbau helfen, egal, ob Diss-Tag ist oder nicht) - die "Flexibilität" gilt dann im Zweifelsfall auch umgekehrt, solange die Arbeit rechtzeitig erledigt wird.
Und da du die Ressourcen ansprichst: Kanzleien werden ja auch einen Zugang zu Datenbanken haben. Kann man als Mitarbeiter darauf auch extern zugreifen?
Das dürfte höchst unterschiedlich sein, aber ich kenne jedenfalls Kanzleien, wo es nur (z. T. geteilte) juris-Accounts mit begrenztem Inhalt gibt und daneben eine für die praktische Arbeit gut bestückte Bibliothek, kein Beck-online. D. h. sobald es antik oder speziell wird, sieht es schlecht aus.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
doctor
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1656
Registriert: Montag 23. Januar 2012, 00:40
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von doctor »

Hach war das an der Uni eine schöne Zeit *schwelg* Jetzt wo julée das nochmal komprimiert aufzählt, vermisse ich die Zeit dort richtiggehend. Vor allem die rechtswissenschaftliche Forschung (insbesondere auch zu dissfernen Themen) und der damit einhergehende Austausch mit anderen Beteiligten und Unbeteiligten hat mir extrem viel Freude bereitet.

@Pillendreher: Tu dir was Gutes und geh zur Uni. Die Vorteile im Vergleich zu Kanzleiarbeit hat julée schön aufgezählt.
Antworten