Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Pillendreher
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4183
Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

Zunächst einmal: Vielen Dank für die Beiträge!

Wenn ich dich, julée, nun richtig verstanden habe, ist die Arbeit in der Kanzlei in der Regel klarer abgegrenzt, dafür aber auch teilweise stressiger und mitunter auch öde und schlechter (iSv "Drecksarbeit, die keiner machen will").
An der Uni scheint das Ganze ja, wie du schreibst, etwas flexibler abzulaufen. Wie darf ich das verstehen? Mir wäre es (sage ich jetzt mal ohne Erfahrung, wie das Ganze dann wirklich ablaufen wird) recht wichtig, da wirklich eine Trennung hinbekommen zu können. Einzelfälle fallen da nicht ins Gewicht, aber so Arbeitszeiten wie "Mo 8-10 Uhr; Di 14-17 Uhr; Mi 12-18 Uhr; Do 8-12 Uhr; Fr 9-12 Uhr" wären mir schon ein Dorn im Auge, gerade auch weil ich auch gerne zuhause arbeite (wenn eine Ausleihe unmöglich ist, wandern bei mir Quellen auf den USB-Stick per Scanner) und nicht jeden Tag extra in die Uni fahren möchte (schon allein wegen der Pendelzeit, die da draufgeht). Mich hat das schon während des Studiums aufgeregt, dann plötzlich abends noch mal in irgendeine Vorlesung zu müssen. Ich arbeite das gerne gestaffelt ab und hab dann meine Ruhe. O:)
Kann es im Gegenzug aber auch vorkommen, dass man eine Aufgabe erhält und dann bei "verfrühter Fertigstellung" mit der restlichen Arbeitszeit anfangen kann, was man will? Das wäre natürlich nicht schlecht :D

PS: Ich bin mir gar nicht sicher, ob eine Lehrverpflichtung überhaupt Thema wäre. Der Lehrstuhl hatte soweit ich mich erinnern kann nur äußerst selten Veranstaltungen hinsichtlich der Hauptfächer (aber selbst damals war das eine Mitarbeiterin, die schon seit Jahren mit dem 2.StEx fertig war); ansonsten gibt es einen bereits promovierten WiMi (der letztes Jahr soweit ich weiß noch wissenschaftlicher Assistent war; habilitiert sich wohl), der einige Veranstaltungen hinsichtlich des Schwerpunktbereichs hält. Die übrigen WiMi haben soweit ich das überblicken kann keine Veranstaltungen gehalten.
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von julée »

Grds. wirst Du zunächst aushandeln müssen, ob Du nur 2,5 Tage kommst oder 5 Tage halbtags. Flexibel heißt dann sicherlich nicht, immer zu völlig unterschiedlichen Zeiten zu kommen. Aber wenn z. B. ein Blockseminar ist, wird Deine Anwesenheit erwartet werden. Dann kommst Du ggf. an anderen Tagen als "normal". Und wenn ausnahmsweise mal was dringend fertig zu machen ist, dann wirst Du ggf. auch mal ein oder zwei Wochen lang mehr arbeiten und dafür in der Folgewoche nicht kommen.

Ich war im Prinzip jeden Tag da, habe meist nachmittags an der Diss gearbeitet, tlw im Büro, tlw zu Hause. Solange ich die Lehrstuhlarbeit rechtzeitig gemacht habe, hat es meinen Chef aber beim besten Willen nicht interessiert, wann ich komme und wieder gehe und wieviel Zeit ich tatsächlich mit der Lehrstuhlarbeit verbringe (im Schnitt sicherlich weniger als im Vertrag stand). In der Kanzlei am Arbeitstag um 15 Uhr zu sagen "keine Lust mehr, ich gehe" oder "mir brennt die Diss unter den Nägeln" ist eher nicht möglich, am Lehrstuhl schon. Dafür muss man natürlich am Lehrstuhl stärker darauf achten, nicht zu viel zu arbeiten. Wenn man schneller mit einem Projekt fertig ist, kann man auch schon mal "Freizeit" genießen - bzw. man kann auch lernen, sich die Arbeit so einzuteilen, dass man sie nach angemessener Zeit abgibt, ohne sich zu überarbeiten und ohne offen zu legen, dass man es auch in der Hälfte der Zeit geschafft hätte. :D kommt aber auch alles auf den Chef an.

@Kanzleiarbeit: ja, das wäre die Kurzfassung. Es hat sicherlich auch seinen Reiz, aber Uni ist netter. Es ist eben öffentlicher Dienst und dann auch noch Wissenschaft ;)
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Tibor »

Dann werfe ich stichpunktartig ein paar Vorteile der Kanzleiarbeit ein:
- idR fest vereinbarte Tage
- keine Vermischung Arbeit und Privat (Diss)
- Abstand vom Wissenschaftsbetrieb; manchmal ist stumpfsinnige Arbeit auch ganz nett
- Knüpfung von Kontakten für Ref und Arbeit möglich
- besser bezahlt
- man kann auch kündigen, wenn es nicht persönlich klappt, ohne dass die Beziehung zum DV leidet
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Ryze
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 127
Registriert: Samstag 14. April 2012, 19:17
Ausbildungslevel: RA

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Ryze »

Tibor hat geschrieben: - besser bezahlt
Dürfte aber wohl zumindest hinsichtlich der Finanzierung der Promotion nach dem ersten Examen kein allzu großes Gewicht haben, nachdem ich mir die aktuellen Zahlen so angeschaut habe: Nach TV-L West sind es derzeit knapp über 3.500 brutto gegen die derzeit (?) wohl üblichen 750 € / Wochenarbeitstag bei Großkanzleien. Hat man während des Studiums länger als ein Jahr als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet und steigt entsprechend mit Stufe 2 ein, sind es mit etwas über 3.900 brutto mehr als in der Kanzlei (wohingegen das Referendariat bei der Einstufung keine Berücksichtigung findet).

Ich würde grundsätzlich ebenfalls zur Unistelle raten, ich selbst habe ich mit einer 3/4 Stelle begonnen und nach einem Jahr auf eine volle Stelle aufgestockt und hatte gut die Hälfte bis 2/3 der Zeit für meine Arbeit, schien mir - wenn auch nicht stets in diesem Ausmaß - bei der Mehrheit der bekannten Mitarbeiter ebenfalls zuzutreffen, hängt aber sicherlich vom Professor ab. Grundsätzlich gibt es an vielen (allen?) Unis mittlerweile Richtlinien, wonach die Mitarbeiter einen Anspruch haben, 33% (auch schon mit "nur" 20% gesehen) der Arbeitszeit zur Erreichung ihres Qualifikationsziels zu verwenden. Rechnet man die Zeit aus der Arbeitszeit heraus und vergleicht sie zudem mit dem durchschnittlichen Stundeneinsatz/Arbeit in Kanzleien, ist man m.E. recht eindeutig bei einer deutlich besseren Kosten/Nutzen-Relation. Ich persönlich habe bisher auch nur (jedenfalls direkt) von zwei Leuten Negativerfahrungen im Bezug auf eine Unistelle vernommen. Bei beiden handelte es sich um reine Titelpromotionen, die dem (ihnen jeweils zuvor unbekannten) Professor schon für die Vorgabe eines spezifischen Themas dankbar waren und die zugleich offerierte Stelle nicht ablehnen wollten/konnten, um später zu realisieren, dass ein nicht geringer Anteil der Veröffentlichungen des Professors weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft aus seiner eigenen Feder stammen. Auch aus dieser Situation findet man aber, wenn man sich nicht vollkommen ungeschickt anstellt, einen Ausweg, ohne zugleich den Betreuer der Promotion zu verlieren.

In der Lehrstuhlzeit kann man auch nicht wenige Abwanderungen von Kanzleien zur Uni zu beobachten, mag aber auch daran liegen, dass die (Wunsch-)Stelle an der Uni im Regelfall schwieriger zu bekommen ist, da die Professoren aus der bekannten Studentenschaft/Hilfskräfteteams rekrutieren und nicht selten schon recht lange im voraus Stellen vergeben, wenn sich abzeichnet, dass das Promotionsprojekt eines aktuellen Mitarbeiters in absehbarer Zeit abgeschlossen wird. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang wohl auch, dass die Notengrenze bei einigen Professoren deutlich über den Anforderungen von Kanzleien liegt, so einfach gestaltet sich die Stellensuche da auch für gute Leute nicht. ;)

Zuletzt sind zwei Tage Kanzlei auch in einem ganz anderen Maße anstrengend als zwei Tage an der Uni, die hier erwähnten drei Tage mit erheblicher Pendelei (zumal der Ertrag eines Arbeitstages zu einem großen Teil vom Ticket aufgefressen wird) und nur einem freien Tag am Wochenende für die Freizeit wäre mir jedenfalls gerade für die nicht gerade geringe Dauer eines Promotionsverfahrens, das durch die viele Arbeit nicht kürzer wird, deutlich zuviel, ein kontinuierliches Arbeiten an meinem Thema habe ich zumindest sehr geschätzt, mag aber auch (strafrechtliche :-w :) ) Themen geben, bei denen das Umschalten einfacher gelingt. Die Infrastruktur finde ich zwar vernachlässigbar, damals war aber in der Kanzlei jedenfalls noch das Einverständnis des Partners einzuholen, bin nicht sicher, ob mittlerweile auch für WissMits Remote-Accs eingerichtet werden, vor einiger Zeit war das zumindest nicht möglich, die Bibliothek der Kanzlei dürfte für nicht wenige Themen darüber hinaus aber auch schlicht nicht ausreichen.

Damit will ich nicht sagen, dass es nicht auch gute Gründe für die Kanzlei gibt, eine Bekannte hat etwa in einer Strafrechtskanzlei gearbeitet, in der sie später dann auch angestellt wurde, gerade im Bereich des forensischen Strafrechts ist es eine gute Gelegenheit, um den Fuß in die Tür zu bekommen, da es nicht gerade viele gute Strafrechtskanzleien gibt und die meist kleinen Einheiten auch nicht nur auf eine besonders gute Examensnote schauen. Gerade bei einer Promotion nach dem ersten Staatsexamen und dem Wunsch nach einer späteren Anstellung in einer Großkanzlei kann man m.E. aber das Kontakte-knüpfen bzw. die Suche nach der passenden Großkanzlei auf das Referendariat verschieben, ist es ja nicht so, dass die Stellen in absehbarer Zeit alle besetzt wären - die halbwegs sichere Erwartung passender Noten vorausgesetzt.

Zum Inhalt: Die Lehrveranstaltungen halten sich in Grenzen, bis zu einer 3/4 Stelle dürfte eine AG / Semester üblich sein, also etwa 12 Termine, was in vielen Fällen wohl die höchste Arbeitsbelastung, aber nun auch keine Heraklesaufgabe darstellt. Sonst trifft das bisher skizzierte Tätigkeitsprogramm zu: Korrigieren von oder die Mitarbeit an Artikeln für Fachzeitschriften, Kommentierungen und Lehrbüchern, Ausarbeitung und teilweise Korrektur (nur, wenn kein Budget für externe Korrekturen vorgesehen ist, etwa Erasmus/Master/LLM Klausuren) von Klausuren, Seminarbetreuung etc.

Für diejenigen die mit einem Stipendium liegäugeln: Über die Bewerbungsfristen und die notwendigen einzureichenden Unterlagen sollte man sich zeitig informieren, Trödler mit unausgereiften Exposés haben es in den Bewerbungsverfahren schwer. Je nach Wohnort könnte die Unterstützung durch das Stipendium auch recht knapp werden und die begrenzte Unterstützungsdauer sollte man auch im Auge behalten, für mich wäre die Stipendiumshöhe für die Dauer des Promotionsverfahrens eher nichts gewesen. ;)
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Ryze hat geschrieben: mag aber auch (strafrechtliche :-w :) ) Themen geben, bei denen das Umschalten einfacher gelingt
Ey! :upsetangry
:(
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Benutzeravatar
Pillendreher
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4183
Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

Auch euch Danke für die Beiträge!

Vom Geld her wird sich da wahrscheinlich nicht so viel tun, außer ich könnte irgendwas mit >800/900 € pro Wochenarbeitstag ergattern.

Die beschriebene Flexibilität an der Uni hört sich ja verlockend an, aber andererseits befürchte ich, dass es da zu einer großen "Vermengung" kommen könnte. Ich arbeite wie gesagt an Arbeiten gerne zuhause und war noch nie ein Uni/Bibmensch (auch wenn sich das gezwungenermaßen für die Diss ändern wird müssen; ich war aber auch für die Examensvorbereitung nie in der Bib). Kriegt man denn da wirklich eine Trennung hin? Oder läuft es dann am Ende darauf hinaus, dass die Arbeit am Lehrstuhl und die Arbeit an der Diss "ineinander übergehen"?

Hab mir jetzt noch einmal die Stellenausschreibung angesehen (Frist endet morgen :D Aber ich bin mit meinem DV so verblieben, dass ich mich jetzt bis zum nächsten Treffen mal weiter um einen Posten kümmern sollte und wir dann auf eine eventuelle Anstellung an der Uni zurückkämen, also dürften dahingehend keine Probleme bestehen) und darin ist explizit von einer Lehrverpflichtung die Rede. Das löst jetzt aufs Erste bei mir das hier aus: :eeeek: ::oops: 8-[

:D
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Pillendreher hat geschrieben: Hab mir jetzt noch einmal die Stellenausschreibung angesehen (Frist endet morgen :D
Ich hatte gerade kurz die Befürchtung, dass du dich auf dieselbe Stelle bewerben willst wie ich - bis mir eingefallen ist, dass du ja in München bist. Ein Glück :D

Aber wenn du es dir momentan nicht vorstellen kannst, könntest du ja auch erstmal in einer GK anfangen und dir anschauen, ob es dir gefällt. Die Verträge für WissMit sind bei denen ja eh auch befristet, sodass man da im Zweifel schnell wieder rauskommt. Finde ich zumindest besser, als "auf Verdacht" an der Uni anzufangen und nach drei Monaten vom DV genervt zu sein, zu kündigen und so vielleicht das Verhältnis zu belasten. Wären so meine Erwägungen dazu.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Benutzeravatar
Pillendreher
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4183
Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

Das gebe ich dann so an meinen DV weiter, der hat mir (kein Scherz) eh angeboten sich zu erkundigen zwecks einer Stelle bei einer Kanzlei. :D
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben: - Knüpfung von Kontakten für Ref und Arbeit möglich
Abgesehen davon, dass das auch an der Uni möglich ist, dürfte das doch nach dem 1. Examen in nur wenigen Fällen von entscheidender Relevanz sein, oder?

Ich meine, daraus, dass jemand in der gleichen Kanzlei als WiMi, Referendar und Anwalt war, kann man ja nicht folgern, dass man ihn nicht als Referendar oder Anwalt genommen hätte, wenn er dort nicht vorher WiMi gewesen wäre.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Tibor »

Naja, ich meinte das eher so: Du gehst mit ordentlichem 1. Examen in eine GKanzlei, beweist 12-18 Monate an 2-3 Tage die Woche, dass du arbeiten kannst, dein Handwerk verstehst, ein netter Mann / nette Frau bist, man dich auf Mandanten loslassen kann, du wirtschaftlich denkst etc pp. Dann gehst du ins Ref und verk***** dein 2. Examen mit 7 Punkten. Normalerweise würde die GK dich nicht nehmen, aber die Partner X und Y halten viel von dir, weil sie dich und deine Arbeit schätzen gelernt haben und stellen dich ein.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von julée »

Dafür kann man aber auch immer noch im Ref sorgen: Man muss eben nur in 3-6 Monaten beweisen, dass man - im worst case - nur ein Opfer eines völlig praxisfernen 2. Examens geworden ist.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Tibor »

Klar, aber die Refs von heute tauchen ja schon 100% ;-)
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von OJ1988 »

Früher war alles besser.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von julée »

Für alle andern bleibt es aber ein gangbarer Weg - und solange das 2. Examen ordentlich ausfällt, ist ja relativ egal, was man vorher gemacht hat. Insofern dürfte das frühzeitige Knüpfen von Kontakten wichtiger für diejenigen sein, die ohne VB im 1. Examen promovieren. Denn auf eine deutliche Verbesserung im 2. Examen (vor allem gegenüber der Note im Staatsteil) kann man ja nicht wirklich setzen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Pillendreher
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4183
Registriert: Sonntag 3. März 2013, 15:01

Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion

Beitrag von Pillendreher »

E-Fellows will mich nicht. Die haben wohl meine jurawelt Beiträge gelesen. Das wird OJ dann auch noch blühen! :D
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
Antworten