Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Habe da glücklicherweise längst Zugriff Was war denn die Begründung? Studium vorbei?
- Pillendreher
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Keine Ahnung, war keine dabei. Vielleicht schicke ich es einfach noch einmal ab, wenn die Promotion sicher mit Thema steht.
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- Mr_Black
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Was willst Du nach der Promotion anfangen? Wenn Du Anwalt werden willst, dann solltest Du schon versuchen, neben der Promotion in einer Kanzlei unterzukommen.
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- Pillendreher
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Das kann ich dir bei bestem Willem nicht beantworten. Ich würde sagen es besteht eine gewisse Tendenz hin zum Staatsdienst, aber ich kann mir eigentlich keine wirkliche Antwort erlauben, da ich ja keine der "Richtungen" schon von nahmen gesehen habe. Ich tu mich da wirklich schwer, Dinge auszuschließen, bevor ich überhaupt damit in Berührung gekommen bin.
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Ich stand vor derselben Entscheidung und hab mich letztlich für eine Kombination aus WiMi in Kanzlei und am Lehrstuhl entschieden. Allerdings hatte ich das Ref da schon hinter mir, wollte auch mal GK Luft schnuppern und somit ein bißchen Stallgeruch bekommen.
Ich denke ich würde es wie von julee vorgeschlagen handhaben. Du kannst im Ref - und sei es in der Wahlstation - immer noch in die GK. Das würde dann auch reichen um ein etwaiges schwächeres 2 Examen zu kompensieren. Die Bewerberlage in GK wird derzeit von Jahr zu Jahr schlechter.
Du kannst auch versuchen nicht bei Deinem DV anzuheuern, sondern bei einem anderen Lehrstuhl. Das hab ich auch schon öfter gesehen und vermeidet einige der angesprochenen Probleme. All zu viel Austausch zwischen Dir und Deinem arbeitgebenden Prof über Deine Diss wird wahrscheinlich ohnehin nicht stattfinden.
Als sehr sinnvoll würde ich es erachten, wenn Du Dich mit anderen WiMis über die einzelnen Lehrstuhlinhaber unterhälst (setzt natürlich voraus, dass Du die besser kennst). Mir wurde von einigen Lehrstuhlinhabern explizit abgeraten, weil viel zu wenig Zeit für die Diss bleibt. Ein guter Indikator ist auch eine hohe Fluktuation an dann auch tatsächlich promovierten Ex-WiMis.
Ich denke ich würde es wie von julee vorgeschlagen handhaben. Du kannst im Ref - und sei es in der Wahlstation - immer noch in die GK. Das würde dann auch reichen um ein etwaiges schwächeres 2 Examen zu kompensieren. Die Bewerberlage in GK wird derzeit von Jahr zu Jahr schlechter.
Du kannst auch versuchen nicht bei Deinem DV anzuheuern, sondern bei einem anderen Lehrstuhl. Das hab ich auch schon öfter gesehen und vermeidet einige der angesprochenen Probleme. All zu viel Austausch zwischen Dir und Deinem arbeitgebenden Prof über Deine Diss wird wahrscheinlich ohnehin nicht stattfinden.
Als sehr sinnvoll würde ich es erachten, wenn Du Dich mit anderen WiMis über die einzelnen Lehrstuhlinhaber unterhälst (setzt natürlich voraus, dass Du die besser kennst). Mir wurde von einigen Lehrstuhlinhabern explizit abgeraten, weil viel zu wenig Zeit für die Diss bleibt. Ein guter Indikator ist auch eine hohe Fluktuation an dann auch tatsächlich promovierten Ex-WiMis.
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Ist es auch möglich die Promotion in Vollzeit ohne etwaige Nebentätigkeiten anzugehen? Oder ist das total praxisfremd? Wäre das Zeitersparnis spürbar?
- JulezLaw
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Das würde die Zeit mit Sicherheit verkürzen. Nur wie finanziert man das?
Stipendium oder Darlehen. Und letzteres lohnt sich mE nicht.
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Könnte man mehr oder weniger pauschal eine Zeit von DV über Themenwahl bis Abgabe bei einer Belastung von ca. 40 Std die Woche veranschlagen? Ggf. wären ja auch Schwerpunkt und Promotion mehr oder weniger gleichzeitig möglich (zumindest in den Anfängen).
Habe die Befürchtung das mit Abschluss des zweiten Examens die Motivation für eine Promotion dahinschwindet und der Zug abgefahren ist.
Bzgl. Finanzierung: zinsloses Darlehen der Eltern
Habe die Befürchtung das mit Abschluss des zweiten Examens die Motivation für eine Promotion dahinschwindet und der Zug abgefahren ist.
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Ich empfehle das aus zwei Gruenden nicht. Zum einen wuerde dir irgendwann die Decke auf den Kopf fallen, wenn du dich nur mit der Diss beschaeftigst. Zum anderen kommt es bei zukuenftigen Bewerbungen nicht gut an, wenn man sich nur mit der Promotion beschaeftigt hat. Ich haette jedenfalls den Verdacht, dass es sich um einen Bewerber handelt, der sich von Mami und Papi hat durchfuettern lassen, statt selbst fuer seinen Lebensunterhalt zu sorgen und unselbstaendige und lebensferne Bewerber sind das Letzte, was man brauchen kann.mea parvitas hat geschrieben:Könnte man mehr oder weniger pauschal eine Zeit von DV über Themenwahl bis Abgabe bei einer Belastung von ca. 40 Std die Woche veranschlagen? Ggf. wären ja auch Schwerpunkt und Promotion mehr oder weniger gleichzeitig möglich (zumindest in den Anfängen).
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Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Ohne Stipendium kann Dich in der Tat der Mami/Papi-Vorwurf treffen. Mir wäre das im Nachhinein sehr recht gewesen, aber manche Themen eignen sich eben nicht für eine durch ein Stipendium geförderte Dissertation. Die Studienstiftung mal Außen vor.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: AW: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotio
Wirtschaftlich gesehen finde ich die Vollzeitpromotion die sinnvollste Lösung. Jahrelang parallel an zwei Baustellen zu arbeiten kann auch belastend sein, insbesondere, wenn der Nebenjob auf einmal mehr Zeit als geplant in Anspruch nimmt. Eine adäquate spätere Anstellung als Anwalt hängt ja auch nicht davon ab, ob ich früher WiMi in der betreffenden Kanzlei war. Falls ich in die Wissenschaft will, sieht es sicher anders aus, aber wenn ich nur das Finanzielle betrachte ist der schnelle Abschluss der Diss. immer vorzuziehen.
Und warum soll ich es jemandem ankreiden, wenn er sich den Lebensunterhalt für eine begrenzte Zeit hat sponsern lassen? Während des Studiums beziehen doch auch Viele Unterhalt.
Und warum soll ich es jemandem ankreiden, wenn er sich den Lebensunterhalt für eine begrenzte Zeit hat sponsern lassen? Während des Studiums beziehen doch auch Viele Unterhalt.
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Re: AW: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotio
Ich würde durchaus einen Unterschied zwischen Studium und Promotion sehen: eine Studienfinanzierung im Wesentlichen mit BaföG / Unterhalt von den Eltern ist allgemein üblich und der Arbeitsaufwand, um den vollen Unterhalt selbst zu erwirtschaften, ist relativ hoch, da in der Regel nur Aushilfsjobs in Betracht kommen. Insofern ist es bewundernswert, wenn Leute es schaffen sich das Studium tatsächlich vollständig selbst durch Arbeit zu finanzieren. Üblich ist hingegen wohl allenfalls eine Nebentätigkeit während des Studiums als Ausdruck eines gewissen Arbeitswillens.scndbesthand hat geschrieben:
Und warum soll ich es jemandem ankreiden, wenn er sich den Lebensunterhalt für eine begrenzte Zeit hat sponsern lassen? Während des Studiums beziehen doch auch Viele Unterhalt.
Mit Bestehen des 1. Examens ändern sich hingegen die Verdienstmöglichkeiten grundlegend, selbst eine 40-50 %-Stelle reicht ja meist zur Deckung des Lebensunterhalts aus. Und dann mit Mitte / Ende zwanzig mit ein oder gar zwei Examina noch den Eltern auf der Tasche zu liegen, dürfte den Verdacht einer gewissen Arbeitsscheu wecken, insbesondere wenn es keine anderen Hinweise darauf gibt, dass der Betreffende früher schon mal in nennenswertem Umfang gearbeitet hat. Und dem leisen Verdacht, aus unerfindlichen Gründen keinen Job gefunden zu haben, möchte man vielleicht auch nicht unbedingt ausgesetzt sein.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
- Pillendreher
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Re: AW: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotio
Hah, dann kann ich ja mit Anfang 20 meinen Opa um Geld fragen!julée hat geschrieben:Und dann mit Mitte / Ende zwanzig mit ein oder gar zwei Examina noch den Eltern auf der Tasche zu liegen, dürfte den Verdacht einer gewissen Arbeitsscheu wecken, insbesondere wenn es keine anderen Hinweise darauf gibt, dass der Betreffende früher schon mal in nennenswertem Umfang gearbeitet hat. Und dem leisen Verdacht, aus unerfindlichen Gründen keinen Job gefunden zu haben, möchte man vielleicht auch nicht unbedingt ausgesetzt sein.
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Nichts da. Du hast ein 1. Examen, also kannst Du auch arbeiten.
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- JulezLaw
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Re: Bestreiten des Lebensunterhalts während der Promotion
Das klingt wie "Wer feiern kann, kann auch früh aufstehen!"
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