Publikation eines Aufsatzes

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

recht_selten
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1055
Registriert: Mittwoch 12. Januar 2011, 19:40

Re: Publikation eines Aufsatzes

Beitrag von recht_selten »

Pillendreher hat geschrieben:Ist solch ein "Initiativ-Schreiben" denn üblich bei Aufsätzen? Ich käme mir jetzt seltsam vor, einfach mal einen Text an eine Zeitschrift zu schicken. Braucht man da nicht jemanden, der einem "die Tür aufstößt"?
Mag auch auf die Zeitschrift ankommen, aber generell würde ich sagen, nein. Dafür ist das Zeitschriftenangebot zu groß. An aktuellen Themen gibt es m.E. prinzipiell schon Interesse. Mit Ablehnungen muss man natürlich auch mal leben.
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Publikation eines Aufsatzes

Beitrag von JulezLaw »

Zunächst mal: Entschuldigt bitte meine sporadischen und späten Rückmeldungen gerade. Ich bräuchte gerade 48-Stunden-Tage, um alles angemessen zu erledigen...

Zunächst mal ist mir der Unterschied zwischen bspw. NStZ und einer Archivzeitung wie GA natürlich bewusst ;) Mir ging es eher um die generelle Frage, wie realistisch das Ganze ist für einen unbekannten Autoren. Darauf hab ich ja jetzt schon einige Antworten erhalten, danke dafür! Da ich ohnehin jetzt noch relativ spontan mit o.g. Freund (dessen erster Beitrag "damals" nach dem 1. Examen übrigens in GA war ;) )an einer Urteilsanmerkung sitze, ist mein Name dann vielleicht immerhin schon mal nicht völlig unbekannt, wenn mein Aufsatz soweit fertig ist.

Ich werde es vermutlich zuerst mit der NStZ, alternativ mit der wistra versuchen. In Betracht kommt auch die NZWiSt. Dann habe ich auch schon an StV gedacht, wobei es ein eher theoretisches Thema ist. Aber ich hoffe auf eine der vorher genannten Zeitschriften - ich hab nämlich wenig Lust, dann meine Fußnoten weitgehend zu ändern, weil man dort vorrangig die Beiträge aus dem eigenen Verlag sehen möchte ;)

Danke nochmal für die ganzen Antworten! :)
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Benutzeravatar
De Owwebacher
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 319
Registriert: Montag 2. Januar 2006, 15:10

Re: Publikation eines Aufsatzes

Beitrag von De Owwebacher »

JulezLaw hat geschrieben:ich hab nämlich wenig Lust, dann meine Fußnoten weitgehend zu ändern, weil man dort vorrangig die Beiträge aus dem eigenen Verlag sehen möchte ;)
Das ist eigentlich weniger das Problem, sondern eher, dass jeder Verlag bzw. manchmal sogar innerhalb eines Verlages jede einzelne Redaktion eigene Wünsche hinsichtlich Formatierungen, Zitierweise etc. hat. Deshalb bleibt es einem oft ohnehin nicht erspart, nach der Veröffentlichungszusage noch einmal ordentlich umzuformatieren.
Ryze
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 127
Registriert: Samstag 14. April 2012, 19:17
Ausbildungslevel: RA

Re: AW: Publikation eines Aufsatzes

Beitrag von Ryze »

Kasimir hat geschrieben:Das finde ich sehr lange, aber vielleicht ticken im Oeffentlichen Recht die Uhren auch langsamer. Meine Erfahrungen aus dem Wirtschaftsrecht: Bei der AG, die im Aktienrecht sehr renommiert ist, kommt die Veroeffentlichungszusage der Herausgeber innerhalb einer Woche. Erschienen sind meine Beitraege dann innerhalb von 2 bis 3 Monaten. Die weniger renommierten Zeitschriften (DB, BB) fragen auch aktiv nach Beitraegen, d.h. man schreibt dann quasi auf Bestellung eines der Herausgeber. Das sind dann meist aktuelle Themen oder Entscheidungsanmerkungen. Man verhandelt dann einen Bearbeitungszeitraum und danach wird dann direkt veroeffentlicht. Ein Jahr wuerde ich niemals warten. Dann sind viele Themen ja bereits ueberholt bzw. muessen jedenfalls ueberarbeitet werden.
Die Mühlen ticken im Strafrecht in der Tat etwas langsamer. Die NStZ als Beispiel erscheint ja auch nur monatlich und beinhaltet im Schnitt nur drei Aufsätze. 36 Aufsätze im Jahr sind auf die Gesamtheit der strafrechtlichen Wissenschaftler und Praktiker ja nicht gerade viel im Vergleich zu den genannten zivilrechtlichen Zeitschriften, die teils wöchentlich erscheinen und/oder mehr Aufsätze aufnehmen. Auch überholt sich ein Thema im Strafrecht (einschließlich des Strafprozessrechts) verständlicherweise nicht so schnell.

Entsprechend findet man zumindest in der genannten Zeitschrift weniger regelmäßig als etwa in der NJW studentische Beiträge bzw. Beiträge von WissMits, was natürlich nicht bedeutet, dass das Unterfangen vollkommen hoffnungslos ist; Einsenden würde ich den Beitrag in jedem Fall.
Benutzeravatar
Abschreiber
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 299
Registriert: Freitag 13. Mai 2011, 22:48
Ausbildungslevel: RA

Re: Publikation eines Aufsatzes

Beitrag von Abschreiber »

Aus meiner persönlichen Erfahrung ist es deutlich einfacher, einen Aufsatz zu platzieren, als die meisten denken. Ich habe bisher immer schlichtweg initiativ das grobe Thema des Aufsatzes in einer E-Mail an den entsprechenden Kontakt bei der Zeitschrift angerissen und sodann recht schnell Rückruf zur Konkretisierung erhalten. Das gilt sowohl für Beck-Zeitschriften als auch für kleinere Anbieter - und im Übrigen auch für Urteilsbesprechungen (wobei ich da auch dachte, es gibt einen Fundus, den das jeweilige Magazin anschreibt, nicht umgekehrt).
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Gelöschter Nutzer

Re: Publikation eines Aufsatzes

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo JulezLaw,

ich stand vor einigen Jahren vor der gleichen Frage und habe damals meinen ersten Aufsatz zunächst an die wistra oder StA (ich weiß es nicht mehr genau, glaube aber es war die wistra) geschickt und wurde abgelehnt.

Nachdem ich den Aufsatz etwas gekürzt hatte, schickte ich ihn der NStZ und hörte erst einmal für längere Zeit nichts . Nach zwei, drei Monaten wollte ich mich telefonisch erkundigen, ob der Brief überhaupt eingegangen ist. Ich wurde direkt an den Schriftleiter durchgestellt und nach einem kurzen Umriss des Themas erinnerte er sich und sagte mir zu, den Aufsatz zu veröffentlichen. Ich erhielt relativ zügig die Druckfahnen und ca. ein halbes Jahr nach dem Telefonat erschien er.

Zwischenzeitlich war zwar auch eine Klausurbesprechung, die ich mit einem Professor gemeinsam geschrieben habe, in der JURA veröffentlicht worden, ich glaube aber nicht, dass sich das in irgendeiner Form ausgewirkt hat.

Also probier es ruhig direkt bei der NStZ, achte aber ggf. darauf, ob der Aufsatz von der Länge her zu dem passt, was sich sonst dort findet. Bei mir waren es am Ende drei Druckseiten.

Viel Erfolg!
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Publikation eines Aufsatzes

Beitrag von JulezLaw »

Mal eine kleine Anschlussfrage: Hat zufällig jemand Erfahrungswerte bzgl. der Dauer bis Zu-/Absage bei der ZStW? Die erste Rückmeldung war recht positiv, allerdings ist Platz in der Zeitschrift natürlich hart umkämpft und eine endgültige Zu-/Absage steht noch aus ;)
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Publikation eines Aufsatzes

Beitrag von JulezLaw »

Hat sich erledigt, wurde schon angenommen :drinking:
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Antworten