Das ist kein Widerspruch.Franzie hat geschrieben:Levi hat geschrieben: Allein die Kontrolle der Fußnote berechtigt aber nicht zu ihrer Übernahme! Die wissenschaftliche Arbeit (Literaturauswertung) hat Meyer geleistet, und das ist in der eigenen Arbeit kenntlich zu machen.Levi hat geschrieben: Das kommt jetzt auf den konkreten Fall an: hat Meyer hier Standardurteile zitiert, die sich so in jedem Kommentar finden, dann kann man einfach die Urteile aufzählen und Meyer als beispielshafte Literaturfundstelle ans Ende der Fußnote setzten.
Im zweiten Fall wurde unterstellt, dass (auch) Meyer keine wissenschaftliche Arbeit geleistet hat, sondern nur seinerseits aus den Kommentaren abgeschrieben hat.
Ist das - z. B. aufgrund des Zeitpunkts der Veröffentlichung - ausgeschlossen, gilt selbstverständlich der erste Fall.