Richtiges Zitieren
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Richtiges Zitieren
Wie gehe ich in folgender Situation "richtig" vor?
Angenommen, ich lese ein Werk von Autor A. Autor A formuliert einen Gedanken, der auch schon bei Autor B zu finden war und zitiert Autor B entsprechend.
Wenn ich denselben Gedanken nutzen möchte, zitiere ich dann A (als "Fundort") und B (als "Quelle") oder reicht B aus?
Angenommen, ich lese ein Werk von Autor A. Autor A formuliert einen Gedanken, der auch schon bei Autor B zu finden war und zitiert Autor B entsprechend.
Wenn ich denselben Gedanken nutzen möchte, zitiere ich dann A (als "Fundort") und B (als "Quelle") oder reicht B aus?
- JulezLaw
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Re: Richtiges Zitieren
Ich nutze in solchen Situationen B als Quelle, und schreibe dann ggfs. "so auch: A". Ich weiß aber natürlich nicht, ob die Plagiatsjäger das so richtig finden
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Re: Richtiges Zitieren
Was sagt die Forengemeinde zu "zit. nach..." oder nimmt man das nur für Blindzitate, die man mangels Verfügbarkeit der Urquelle nicht nachprüfen konnte?
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Re: Richtiges Zitieren
Letzteres scheint mir der Fall zu sein.OJ1988 hat geschrieben:Was sagt die Forengemeinde zu "zit. nach..." oder nimmt man das nur für Blindzitate, die man mangels Verfügbarkeit der Urquelle nicht nachprüfen konnte?
Ggf. bietet sich - neben der Lösung von Julez - in deiner Situation auch an: "A... im Anschluss an B..." bzw. "B...; zustimmend A..."
Wahrscheinlich wird da vieles erlaubt sein. Bei mehr oder weniger einhellig beantworteten Fragen oder bei zahlreicher Bearbeitung (wo du also etliche Fundstellen angeben könntest) fände ich es auch noch iO, nur B anzugeben, wenn A wirklich außer dem Verweis sonst gar nichts zur Frage beiträgt. Oder ist das unzulässig?
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Re: Richtiges Zitieren
Wäre es unzulässig, würde es so ziemlich jeder falsch machen. Aus Gründen der wissenschaftlichen Redlichkeit ist es sicher angebracht, einen "Fundort" anzugeben und ggf. sogar eigens auf dessen Bedeutung hinzuweisen, sofern die "Quelle" eher entlegen ist und man andernfalls wohl nicht darauf gestoßen wäre. Aber im Übrigen ist das schon rein praktisch vielfach nicht möglich. Hier hängt es dann ggf. auch nur vom Zufall ab, in welchen Kommentar man geschaut hat. Was man natürlich nicht machen "darf", ist, einfach ganze Fußnoten zu übernehmen (insbesondere auch noch ungeprüft).Brainiac hat geschrieben:Letzteres scheint mir der Fall zu sein.OJ1988 hat geschrieben:Was sagt die Forengemeinde zu "zit. nach..." oder nimmt man das nur für Blindzitate, die man mangels Verfügbarkeit der Urquelle nicht nachprüfen konnte?
Ggf. bietet sich - neben der Lösung von Julez - in deiner Situation auch an: "A... im Anschluss an B..." bzw. "B...; zustimmend A..."
Wahrscheinlich wird da vieles erlaubt sein. Bei mehr oder weniger einhellig beantworteten Fragen oder bei zahlreicher Bearbeitung (wo du also etliche Fundstellen angeben könntest) fände ich es auch noch iO, nur B anzugeben, wenn A wirklich außer dem Verweis sonst gar nichts zur Frage beiträgt. Oder ist das unzulässig?
Im Übrigen Zustimmung zu "zitiert nach". Das sollte Fällen vorbehalten bleiben, in denen man die "Quelle" eben nicht selbst in der Hand hatte.
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Re: Richtiges Zitieren
Gegenfrage: Wenn eine Fußnote recht viele Quellen für einen gängigen Gesichtspunkt nennt, kann es doch aber auch nicht Sinn der Übung sein, nun auf Teufel komm raus dort nicht genannte Quellen zu finden, um auf keinen Fall "die Fußnote zu übernehmen".
- Levi
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Re: AW: Richtiges Zitieren
Das ist auch nicht "Sinn der Übung".OJ1988 hat geschrieben:Gegenfrage: Wenn eine Fußnote recht viele Quellen für einen gängigen Gesichtspunkt nennt, kann es doch aber auch nicht Sinn der Übung sein, nun auf Teufel komm raus dort nicht genannte Quellen zu finden, um auf keinen Fall "die Fußnote zu übernehmen".
In diesem Falle schreibt man in seine Fußnote einfach: Meyer, Musterbuch, S. 100 m. w. N. (= mit weiteren Nachweisen)
Alles andere wäre ein Plagiat - und wissenschaftlich auch noch ohne jeden Erkenntnisgewinn. Die entsprechende Literaturauswertung hat ja schon Meyer vorgenommen. Warum sollte man sich diese Mühe noch einmal machen?
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Re: Richtiges Zitieren
Leichtes Contra: Egal ob Du die Fussnote übernimmst oder nicht, musst Du ja sowieso die Belege nachschlagen und selbst prüfen. Mit nicht ganz geringer Wahrscheinlichkeit findest Du sie vielleicht doch nicht passend, es ist eine andere Fundseite etc.
Dann ist es m.E. durchaus möglich, nur die passenden Belege zu übernehmen, jedenfalls wäre Meyer m.w.N. insofern dann nicht korrekt, weil Meyer ja gerade nicht m.w.N. hatte.
Dann ist es m.E. durchaus möglich, nur die passenden Belege zu übernehmen, jedenfalls wäre Meyer m.w.N. insofern dann nicht korrekt, weil Meyer ja gerade nicht m.w.N. hatte.
Ara: "Naja an TF sieht man halt, was passiert wenn man Franz Josef Wagner ein Gehirn geben würde.."
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Re: AW: Richtiges Zitieren
So leicht ist es aber nicht immer. Beispiel: Meier behauptet, die Rechtsprechung des BGH sei so und so. Fußnote: 5-10 Urteile. Bei deiner Vorgehensweise würde ich dann einfach Meier zitieren und den Leser so dazu zwingen, nochmal in einem anderen Buch nachzuschauen, wo der BGH das denn genau gesagt hat.Levi hat geschrieben:Das ist auch nicht "Sinn der Übung".OJ1988 hat geschrieben:Gegenfrage: Wenn eine Fußnote recht viele Quellen für einen gängigen Gesichtspunkt nennt, kann es doch aber auch nicht Sinn der Übung sein, nun auf Teufel komm raus dort nicht genannte Quellen zu finden, um auf keinen Fall "die Fußnote zu übernehmen".
In diesem Falle schreibt man in seine Fußnote einfach: Meyer, Musterbuch, S. 100 m. w. N. (= mit weiteren Nachweisen)
Alles andere wäre ein Plagiat - und wissenschaftlich auch noch ohne jeden Erkenntnisgewinn. Die entsprechende Literaturauswertung hat ja schon Meyer vorgenommen. Warum sollte man sich diese Mühe noch einmal machen?
Ich suche da einfach nach einem vertretbaren Weg, diese Urteile zu zitieren und gleichzeitig nicht verschweigen zu müssen, dass ich das von Meier habe.
- Levi
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Re: AW: Richtiges Zitieren
Das ist jetzt aber eine andere Konstellation als die von OJ beschriebene.Franzie hat geschrieben:Leichtes Contra: Egal ob Du die Fussnote übernimmst oder nicht, musst Du ja sowieso die Belege nachschlagen und selbst prüfen. Mit nicht ganz geringer Wahrscheinlichkeit findest Du sie vielleicht doch nicht passend, es ist eine andere Fundseite etc.
Dann ist es m.E. durchaus möglich, nur die passenden Belege zu übernehmen, jedenfalls wäre Meyer m.w.N. insofern dann nicht korrekt, weil Meyer ja gerade nicht m.w.N. hatte.
Ich habe natürlich unterstellt, dass Meyer im Wesentlichen sauber gearbeitet hat und die Nachweise in der Fußnote im Wesentlichen richtig sind. Ist das nicht der Fall, stellt sich das Problem der Fußnotenübernahme und eines "Plagiats" von vornherein überhaupt nicht.
Allein die Kontrolle der Fußnote berechtigt aber nicht zu ihrer Übernahme! Die wissenschaftliche Arbeit (Literaturauswertung) hat Meyer geleistet, und das ist in der eigenen Arbeit kenntlich zu machen.
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Re: Richtiges Zitieren
Zugegeben, im Ergebnis "Meyer hat alles richtig gemacht" erscheint mir auch Meyer m.w.N. nachvollziehbarer (daher auch "leichtes" Contra) - allerdings halte ich die vollständig saubere Arbeit (gerade bei Standardkommentaren) oft nicht in dem Sinne für gegeben.
Aber OJ, in Deinem konkreten Beispiel würde sich doch auch anbieten: "So Meyer mit Verweis auf" oder "mit Belegen für" etc.
Aber OJ, in Deinem konkreten Beispiel würde sich doch auch anbieten: "So Meyer mit Verweis auf" oder "mit Belegen für" etc.
Zuletzt geändert von Franzie am Donnerstag 21. Juli 2016, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
Ara: "Naja an TF sieht man halt, was passiert wenn man Franz Josef Wagner ein Gehirn geben würde.."
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Re: Richtiges Zitieren
Stimmt, danke. Die erste Variante finde ich gut.
- Tibor
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Re: Richtiges Zitieren
Also ich kenne es mit "zitiert nach" auch nur mit unerreichbaren Quellen, wenn man bspw. in einem Buch von 1920 nun Hinweise auf Bücher von 1850 hat und diese nicht mit vertretbarem Aufwand zu greifen sind. Wenn ein Autor auf verschiedene Fundstellen hinweist, die greifbar sind, muss man mE danach unterscheiden, ob er aus diesen Fundstellen etwas ableitet (dann zitiert man nur den Finder und seine Auffassung) oder ob es in der Aufstellung gerade um eine Darstellung eines Streitstands ging (dann sollte man das so klar machen).
Bsp. Im Lehrbuch X wird der Streitstand zur alic dargestellt;
a) es geht nur um die Darstellung, dann bspw "vgl. zum Streitstand Müller in: xxx, S. xxx" oder
b) Müller vertritt bspw. eine andere Auffassung unter Berufung auf Schmidt, dann eben "a.A. Müller in: xxx, S. xxx unter Berufung auf Schmidt, xxxx".
Ansonsten bieten sich Fn wunderbar dafür an, das auch zu konkretisieren. Es gibt ja nicht nur vgl. sh. aA. hM. Je nach Geschmack kann die Fn auch mit einem Halbsatz eingeführt werden, bspw. "Mit der hier nicht weiter zu vertiefenden Frage, ob ... hat sich vertieft beschäftigt Schmidt ... m.w.N.".
Bsp. Im Lehrbuch X wird der Streitstand zur alic dargestellt;
a) es geht nur um die Darstellung, dann bspw "vgl. zum Streitstand Müller in: xxx, S. xxx" oder
b) Müller vertritt bspw. eine andere Auffassung unter Berufung auf Schmidt, dann eben "a.A. Müller in: xxx, S. xxx unter Berufung auf Schmidt, xxxx".
Ansonsten bieten sich Fn wunderbar dafür an, das auch zu konkretisieren. Es gibt ja nicht nur vgl. sh. aA. hM. Je nach Geschmack kann die Fn auch mit einem Halbsatz eingeführt werden, bspw. "Mit der hier nicht weiter zu vertiefenden Frage, ob ... hat sich vertieft beschäftigt Schmidt ... m.w.N.".
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- Levi
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Re: AW: Richtiges Zitieren
Das kommt jetzt auf den konkreten Fall an: hat Meyer hier Standardurteile zitiert, die sich so in jedem Kommentar finden, dann kann man einfach die Urteile aufzählen und Meyer als beispielshafte Literaturfundstelle ans Ende der Fußnote setzten.OJ1988 hat geschrieben:So leicht ist es aber nicht immer. Beispiel: Meier behauptet, die Rechtsprechung des BGH sei so und so. Fußnote: 5-10 Urteile. Bei deiner Vorgehensweise würde ich dann einfach Meier zitieren und den Leser so dazu zwingen, nochmal in einem anderen Buch nachzuschauen, wo der BGH das denn genau gesagt hat.Levi hat geschrieben:Das ist auch nicht "Sinn der Übung".OJ1988 hat geschrieben:Gegenfrage: Wenn eine Fußnote recht viele Quellen für einen gängigen Gesichtspunkt nennt, kann es doch aber auch nicht Sinn der Übung sein, nun auf Teufel komm raus dort nicht genannte Quellen zu finden, um auf keinen Fall "die Fußnote zu übernehmen".
In diesem Falle schreibt man in seine Fußnote einfach: Meyer, Musterbuch, S. 100 m. w. N. (= mit weiteren Nachweisen)
Alles andere wäre ein Plagiat - und wissenschaftlich auch noch ohne jeden Erkenntnisgewinn. Die entsprechende Literaturauswertung hat ja schon Meyer vorgenommen. Warum sollte man sich diese Mühe noch einmal machen?
Ich suche da einfach nach einem vertretbaren Weg, diese Urteile zu zitieren und gleichzeitig nicht verschweigen zu müssen, dass ich das von Meier habe.
Hat Meyer jedoch etwas Originelles aus der Rechtsprechung destilliert, muss man ausführlicher formulieren, z. B.:
"Wie Meyer (Fn.) gezeigt hat, bestand hinsichtlich der Frage ... eine langjährige Konstanz in der Rechtsprechung des BGH, die erst durch die Entscheidung vom ... eine behutsame Weiterentwicklung gefunden hat (Fn. mit Rechtsprechung)."
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Re: Richtiges Zitieren
Levi hat geschrieben: Allein die Kontrolle der Fußnote berechtigt aber nicht zu ihrer Übernahme! Die wissenschaftliche Arbeit (Literaturauswertung) hat Meyer geleistet, und das ist in der eigenen Arbeit kenntlich zu machen.
Levi hat geschrieben: Das kommt jetzt auf den konkreten Fall an: hat Meyer hier Standardurteile zitiert, die sich so in jedem Kommentar finden, dann kann man einfach die Urteile aufzählen und Meyer als beispielshafte Literaturfundstelle ans Ende der Fußnote setzten.
Ara: "Naja an TF sieht man halt, was passiert wenn man Franz Josef Wagner ein Gehirn geben würde.."