Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
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Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Bei einer Promotion nach dem 2. StEX liegt dieses bei dem auf die Promotion folgenden Berufseinstieg ja schon einige Zeit zurück. Ich stelle mir vor, dass das durchaus von Nachteil sein kann, gerade, wenn man "nur" promoviert, d.h. nicht nebenbei arbeitet, und deshalb das ganz "normale" Fachwissen ein wenig verkümmert. Hat da jemand entsprechende Erfahrungen gemacht?
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Das bezieht sich aber auch nur auf den Pflichtfachstoff, der nach dem Berufseinstieg aber - abhängig natürlich von der konkreten Tätigkeit, am ehesten noch im Justizdienst - voraussichtlich nicht die zentrale Bedeutung haben wird wie im Examen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Erfahrungen nicht, aber das Problem halte ich für relativ - insbesondere dann, wenn man auf einem Gebiet promoviert, das der späteren Tätigkeit einigermaßen sachnah ist, was ja nicht völlig fernliegt. Zudem benötigt man für die berufliche Tätigkeit einerseits üblicherweise ohnehin nur einen (Bruch-)Teil des Examensstoffes, zum anderen gerät auch durch die und während der berufliche(n) Tätigkeit einiges an Examensstoff aus dem Blick. Das hängt am Ende natürlich auch von der Länge des Promotionszeitraums ab, aber wenn ich mir bspw. eine Tätigkeit in der Justiz vorstelle, bei der man zwei Jahre bei der Staatsanwaltschaft tätig ist und dann ans Gericht wechselt, wo man Zivil- oder Familiensachen macht (oder umgekehrt), wird man das Wissen auch erst einmal wieder aktivieren müssen.OJ1988 hat geschrieben:Bei einer Promotion nach dem 2. StEX liegt dieses bei dem auf die Promotion folgenden Berufseinstieg ja schon einige Zeit zurück. Ich stelle mir vor, dass das durchaus von Nachteil sein kann, gerade, wenn man "nur" promoviert, d.h. nicht nebenbei arbeitet, und deshalb das ganz "normale" Fachwissen ein wenig verkümmert. Hat da jemand entsprechende Erfahrungen gemacht?
Ob man jetzt also 2-3 Jahre eine bestimmte Tätigkeit wahrnimmt und dann wechselt (sei es innerhalb er Justiz, sei es die Praxisgruppe, sei es der Schwerpunkt in der Kanzlei) oder ob man diese 2-3 Jahre promoviert, macht m.E. nicht den entscheidenden Unterschied.
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Ich befinde mich in der genannten Situation und sehe wenig Probleme aus den bereits genannten Gründen. Für mich kam insbesondere die Alternative (Promotion nach dem 1. Examen und dann verkümmert das universitäre Wissen bis zum 2. Examen) niemals in Betracht. Im Übrigen kann ich mich nur anschließen. Nach den Erfahrungen in meinem Freundes-/Bekanntenkreis verlangt der Wechsel zwischen den einzelnen Stationen (Justiz in einigen Bundesländern) selbst direkten Einsteigern so einiges ab.thh hat geschrieben:Erfahrungen nicht, aber das Problem halte ich für relativ - insbesondere dann, wenn man auf einem Gebiet promoviert, das der späteren Tätigkeit einigermaßen sachnah ist, was ja nicht völlig fernliegt.
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Promotion nach dem 1. Examen kam bei mir aus den gleichen Gründen nicht in Betracht.
Um nochmal konkreter nachzuhaken: Bewirbt man sich bspw. bei der Justiz (die 3-Jahres-Regelung in Bayern ist mir bekannt und sei ausgenommen, wer will schon nach Bayern), ist eine Promotionsphase nach dem 2. Examen nicht von Nachteil?
Um nochmal konkreter nachzuhaken: Bewirbt man sich bspw. bei der Justiz (die 3-Jahres-Regelung in Bayern ist mir bekannt und sei ausgenommen, wer will schon nach Bayern), ist eine Promotionsphase nach dem 2. Examen nicht von Nachteil?
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Ich kann mir (Ausnahme: angesprochene Bewerbung in Bayern, s.u.) keine Nachteile vorstellen. Je nach Ausgestaltung (WissMit o.a.) kann man die Zeit der Promotion auch als "Aufwärm"-Phase für den richtigen Berufseinstieg verkaufen. So gesehen möchte ich noch auf einen anderen Punkt hinweisen: Mein 2. Examen ist jetzt schon eine Weile her. Seitdem konnte ich im persönlichen Umfeld ganz gut die ersten Veränderungen beobachten (Wechsel in die Justiz; Wechsel der Kanzlei/Unternehmen) und daraus für mich ganz gute Schlüsse ableiten, wie es besser nicht laufen sollte.OJ1988 hat geschrieben: Um nochmal konkreter nachzuhaken: Bewirbt man sich bspw. bei der Justiz (die 3-Jahres-Regelung in Bayern ist mir bekannt und sei ausgenommen, wer will schon nach Bayern), ist eine Promotionsphase nach dem 2. Examen nicht von Nachteil?
p.s.
Druckt der Freistaat auf die Zeugnisse des 2. Examen eigentlich gleich ein Mindesthaltbarkeitsdatum?
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Zur konkreten Frage kann ich nichts sagen.
Wer sich aber bei der Justiz bewerben will, sollte das m.E. jetzt tun, weil gerade (gefühlt sehr) viele Stellen besetzt werden und eine Promotion bei einer späteren Bewerbung, soweit ich sehe, keinen Vorteil bringt.
Wer sich aber bei der Justiz bewerben will, sollte das m.E. jetzt tun, weil gerade (gefühlt sehr) viele Stellen besetzt werden und eine Promotion bei einer späteren Bewerbung, soweit ich sehe, keinen Vorteil bringt.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Das Leben ist mehr als nur eine kühle Abwägung von Vor- und Nachteilen. Man kann eine Sache auch mal um ihrer selbst willen machen.
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Auch in kommenden Jahren werden Stellen durch altersbedingte Abgänge neubesetzt werden müssen.Flash hat geschrieben:Wer sich aber bei der Justiz bewerben will, sollte das m.E. jetzt tun, weil gerade (gefühlt sehr) viele Stellen besetzt werden und eine Promotion bei einer späteren Bewerbung, soweit ich sehe, keinen Vorteil bringt.
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Natürlich wird es immer Stellen zu besetzen geben - nur jetzt sieht es eben besonders gut aus; selbst in Gerichtsbarkeiten, in denen es vorher selbst mit besten Noten sehr eng war. Das zu erwähnen, scheint mir nicht verkehrt, da es die Einstellungschancen schon erheblich beeinflusst.
I.Ü. fallen (rationale) Entscheidungen immer als Ergebnis einer Abwägung der Vor- und Nachteile, was letztlich auch die Ausgangsfrage des Threads zeigt. Wie man innerhalb dieser Abwägung die jetzigen und späteren Einstellungschancen, Lustgewinn durch Anfertigung einer Promotion, Egoboost durch später mögliche Titelhuberei, verbesserte Einstellungs-/Entlohnungschancen durch eine weitere Qualifikation etc. pp. subjektiv bewertet steht auf einem anderen Blatt. Mit heiß oder kalt hat das für mich wenig zu tun...
I.Ü. fallen (rationale) Entscheidungen immer als Ergebnis einer Abwägung der Vor- und Nachteile, was letztlich auch die Ausgangsfrage des Threads zeigt. Wie man innerhalb dieser Abwägung die jetzigen und späteren Einstellungschancen, Lustgewinn durch Anfertigung einer Promotion, Egoboost durch später mögliche Titelhuberei, verbesserte Einstellungs-/Entlohnungschancen durch eine weitere Qualifikation etc. pp. subjektiv bewertet steht auf einem anderen Blatt. Mit heiß oder kalt hat das für mich wenig zu tun...
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Von den Noten her muss ich mir keine Sorgen machen, egal ob gerade Hausse oder Baisse ist. Deswegen überhaupt erst die Ausgangsfrage.
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Irgendwo in die Gerichtsbarkeit wird man immer kommen. Aber ob es eben direkt der Zweig ist, den man eigentlich machen will, und dann auch noch an einem bevorzugten Ort,, dafür gibt es auch mit Doppel-Sehr-Gut keine Garantie, s.o.:
Auf mehr habe ich nicht hingewiesen. Zumal eine Promotion die Einstellungschancen in der Gerichtsbarkeit nicht erhöht.Flash hat geschrieben: [...] selbst mit besten Noten sehr eng war [...]
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Wenn es um die reine Wissensfrage geht: bei mir lag längere Zeit zwischen 1. Examen und Ref - auch die Dinge, mit denen ich mich in der Zwischenzeit nicht beschäftigt habe, waren spätestens nach einer kurzen Auffrischung wieder "da". Insofern würde ich mir da nicht allzu große Gedanken machen.
Wie es am Ende beim Gesprächspartner ankommt, wenn man längere Zeit nur promoviert hat (mit Stipendium?), dürfte ohnehin kaum vorhersehbar sein. Ohne Stipendium und / oder bei sehr langer Promotionsdauer könnte man natürlich auf die Idee kommen, der Betreffende wolle eigentlich gar nicht arbeiten und ihn dementsprechend kritisch unter die Lupe nehmen.
Wie es am Ende beim Gesprächspartner ankommt, wenn man längere Zeit nur promoviert hat (mit Stipendium?), dürfte ohnehin kaum vorhersehbar sein. Ohne Stipendium und / oder bei sehr langer Promotionsdauer könnte man natürlich auf die Idee kommen, der Betreffende wolle eigentlich gar nicht arbeiten und ihn dementsprechend kritisch unter die Lupe nehmen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Habe mir auch diese Frage gestellt, aber im Zweifel macht man später eh nur Spezialzeug. Und die Prozesskosten in Mietstreitigkeiten berechnen, das kann man den anderen Forenusern hier überlassen.
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Re: Promotion nach 2 StEX, späterer Berufseinstieg
Ist es wirklich so abwegig, die Promotion parallel zum Referendariat zu beginnen? Ich spiele durchaus mit dem Gedanken und stelle es mir so vor, während des Referendariats zwanglos Literatur zusammenzutragen und Gedanken zu entwickeln, um die dann nach dessen Ende verhältnismäßig zügig zu Papier zu bringen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17