Die meisten Verlage wollen aber Tibors Vorgabe. Am besten macht man es so. Wegstreichen kann man immer, falls die Formatierungsvorgaben des Verlags Euer Modell wollen.JulezLaw hat geschrieben:Ebenfalls +1. Tibors Vorgehen ist aber genauso möglich und m.E. Geschmacksache.juraklasse hat geschrieben:NJW 2001, 328.Ingerenz hat geschrieben:Weil ich hierfür kein eigenes Thema erstellen will, möchte ich mich mit einer kurzen Nachfrage zum richtigen Zitieren hier einordnen: Gibt es eine h.M., wie Fundstellen auf der ersten Seite eines Zeitschriftenartikels zitiert werden sollen?
Also NJW 2001, 328, 328.
oder einfach nur – was ich als unvollständig empfinde: NJW 2001, 328.
Querverweise: Seitenzahl oder Gliederungsebene?
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Re: Querverweise: Seitenzahl oder Gliederungsebene?
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Querverweise: Seitenzahl oder Gliederungsebene?
Örks.falsus hat geschrieben:Der Hinweis oben bezog sich auf den durch die Druckerei veränderten Satz, der eine Anpassung der Paginierung nach sich zieht. Offenbar schaffen die Verlage es nicht, die automatischen Verweise beizubehalten, so dass sie nach dem Satz nochmal aktualisiert werden können.
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