Steuerrecht Promotion

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Lütti
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Steuerrecht Promotion

Beitrag von Lütti »

Hallo,

ich stehe im Moment nach dem ersten Staatsexamen und überlege mir eine Promotion zu beginnen.

Vor dem ersten Examen (8,5 Punkte, davon allerdings Schwerpunkt [Steuerrecht] über 12 Punkte) habe ich den Titel des Dipl.-Finanzwirtes erhalten. Dazu kommen inzwischen noch 5 Jahre Berufserfahrung in der Finanzverwaltung.

Denkt ihr, dass mit meinem Profil eine Promotion im Steuerrecht möglich ist?
Denkt ihr, dass meine Zusatzqualifikationen meine nicht so tollen Noten etwas ausgleichen können?
Habt ihr Tipps für Lehrstühlen/Profs im Steuerecht, bei denen ich anfragen könnte?

Grüße, Lütti


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Tibor
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von Tibor »

Warum denn nicht promovieren? Mit 8,5 ist das natürlich kein Selbstläufer, aber mit Praxishintergrund dürfte ein spannendes Thema zu finden und zu bearbeiten sein. Ggf fallen aber die ganz großen Lehrstühle aus, in denen eher die wissenschaftlich-dogmatischen Arbeiten geschrieben werden. Aber in der zweiten Reihe gibt es genügend Lehrstühle, die in Frage kommen können.

Damit gleich zur Frage drei: Das kann man so nicht beantworten, denn zunächst müsste man wissen, ob du nur intern oder auch extern promovieren willst. Eine Stelle an einem Lehrstuhl ist immer schwieriger zu erhalten, als nur die Möglichkeit zur Promotion. Dann müsste aber der Lebensunterhalt anderweitig gesichert werden (Job, Stipendium). In der 2. Alternative besteht zudem der Vorteil, dass man nicht auf wohnortnahe Lehrstühle angewiesen ist (je nach Wohnsitz beschränkt man sich faktisch auf eine Uni). Deswegen die Gegenfrage: Wie soll es denn ablaufen? Damit verbunden ist die weitere Frage, in welche Richtung die Forschung gehen soll. Steuerrecht hört sich für Außenstehende zwar schon nach einer Einschränkung an, aber im Kern ist das so genau, wie die Frage, "Wo kann ich im Zivilrecht promovieren?". Du musst - gerade mit einer Note < 9,0 - m.E. schon eine Idee haben, in welcher Richtung du was ausarbeiten willst und wenn es nur die Begrenzung auf eine Steuerart ist. Hier solltest du ggf. gerade deine Vorkenntnisse und praktischen Erfahrungen als Plus ins Spiel bringen, also ggf. ein Thema aussuchen, was kein normaler Student bearbeiten würde, der das Steuerrecht nur aus dem Unilehrbuch und einem Praktikum in der GK kennt.

Du kannst mich auch per PN anschreiben.
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von Vessco »

Promotion und Steuerrecht und Dipl. Finanzwirt = beste Aussichten!

Es gibt wenige, die Im Steuerrecht promovieren - oft Theoretiker, gute Leute die zB bei Seer in Bochum landen. Für die Praxis sind Leute wie Sie, die aus der Finanzverwaltung kommen, interessanter, auch ohne Promotion. Bei uns arbeitet ein solches Exemplar als Anwalt - hoch geschätzt und akzeptiert.
In unserer Kanzlei gibt es auch die wissenschaftliche Mitarbeit neben der Promotion - wird nicht schlechter bezahlt als an der Uni (Ich lehre dort Steuerstrafrecht) und gibt die Möglichkeit, sich neben der Promotion mit der anwaltlichen Praxis zu beschäftigen.
Für einen Praktiker findet sich sicher auch eine Möglichkeit einer Promotionsstelle, zumindest wenn man einige interessante Veröffentlichungen aufweisen kann - daran lässt sich arbeiten.

Nur Mut!

Vessco
Praxiskommentar
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von Praxiskommentar »

Nach meiner Erfahrung ist ein Betreuer eigentlich leichter zu finden, wenn man bereit ist für ihn als WissMit zu arbeiten. Man denkt immer, dass die Leute für eine WissMit-Stelle Schlange stehen aber ich habe schon miterlebt, wie sich auf Ausschreibungen max. 2-3 Kandidaten gemeldet haben und viele davon haben nicht gerade Traumnoten. Ist an einer LMU oder HU vielleicht anders, aber bei den kleineren Unis habe ich das schon öfter gehört und auch direkt miterlebt.
Ich kenne Leute, die mit 7 Punkten im Schriftlichen promoviert haben. Man muss aber die Promotionsordnungen im Blick haben, die oft VB verlangen (aber manchmal auch nur befriedigend). Natürlich gibt es in den meisten Promotionsordnungen von dieser Regel auch Ausnahmebestimmungen.

Wenn du nicht gerade eine Promotion beim Gott des Steuerrechts (wer auch immer das sein mag) anstrebst, sehe ich nicht, was gegen eine Bewerbung spricht.
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von Abschreiber »

Praxiskommentar hat geschrieben:Gott des Steuerrechts (wer auch immer das sein mag)
Dietmar Gosch.
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
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Tibor
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von Tibor »

Abschreiber hat geschrieben:
Praxiskommentar hat geschrieben:Gott des Steuerrechts (wer auch immer das sein mag)
Dietmar Gosch.
Nein, D.G. ist nun wirklich nicht der Gott des Steuerrechts.
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Nein, D.G. ist nun wirklich nicht der Gott des Steuerrechts.
Richtig, denn das ist - wie Google weiß - nicht DG, sondern AO:
Die AO ist der Gott des Steuerrechts
https://azubiblog.kley.eu/vorstellung-theresa-wagner/
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von Abschreiber »

Tibor hat geschrieben:
Abschreiber hat geschrieben:
Praxiskommentar hat geschrieben:Gott des Steuerrechts (wer auch immer das sein mag)
Dietmar Gosch.
Nein, D.G. ist nun wirklich nicht der Gott des Steuerrechts.
Ach, ich halte auch nicht viel von Personenkult, wollte diesen Thread aber auch nicht ohne streitbare These verlassen.
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von Tibor »

Und du bist gottlos?
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von Praxiskommentar »

Diese Diskussion erinnert mich daran, dass mich vor Kurzem eine Person fragte, warum ich denn nicht bei "DER Koryphäe" meines Fachgebietes promoviert hätte - und zwar ihrem eigenen DV, der zu meinem Fachgebiet drei Aufsätze veröffentlicht hat und zwar nur in einem ganz speziellen Randbereich, der streitbar nicht mehr wirklich Teil des Fachgebiets ist.

Wer der Gott eines Fachgebietes ist, ist wohl immer Ansichtssache (außer im Strafrecht AT, in dem der Gott natürlich für alle Zeiten feststeht.*)


*Hoffentlich trete ich damit nicht einem selbsternannten Gott des Strafrechts auf die Füße. ;-)
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von i live in tokyo »

Praxiskommentar hat geschrieben: (außer im Strafrecht AT, in dem der Gott natürlich für alle Zeiten feststeht.*)


*Hoffentlich trete ich damit nicht einem selbsternannten Gott des Strafrechts auf die Füße. ;-)

Wer ist damit gemeint? Roxin? :signquestion: :lurk:
falsus
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von falsus »

Thomas Fischer, auch ohne Vorlesung.
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Re: Steuerrecht Promotion

Beitrag von Praxiskommentar »

Ich würde euch ja das gerne ausdiskutieren lassen, aber da schon Fischer in den Raum geworfen wird, löse ich lieber gleich auf und sage ja, ich meinte Roxin. :eeeek: :-#
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