Moin,
hat irgendwer von euch sich schonmal damit beschäftigt in wie weit arXiv in juristischen Dissertationen zu zitieren ist? Es scheint ja in der Juristerei eine völlig exotische Quelle zu sein und selbst im Bereich der Mathematik und Informatik in Deutschland kaum verbreitet zu sein.
Das Problem ist, dass doch viele englischsprachige Papers insbesondere aus der Informatik, teilweise ausschließlich auf arXiv veröffentlicht wurden. Insbesondere Studien von Google finden sich fast ausschließlich dort.
Die empfohlene Zitierweise von arXiv lautet zB "arXiv:0706.1234 [math.FA]".
Ich bin momentan dann bei "Antezana u.a., arXiv:0706.1234 [math.FA], 2007, 3" in den Fußnoten und im Literaturverzeichnung würde ich
Jorge Antezana, Enrique Pujals, Demetrio Stojanoff - Convergence of iterated Aluthge transform sequence for diagonalizable matrices II: λ-Aluthge transform, arXiv:0706.1234 [math.FA], 2007"
Ich würde es also nicht wie eine Internetquelle zitieren, sondern wie ein normaler Zeitschriftenaufsatz. Auf Seiten kann man mE verzichten, da die arXiv-ID die eindeutige Zuordnung erlaubt.
Meinungen oder gar Erfahrungen?
Danke,
Ara
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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Zitieren von arXiv
DV fragen?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."