Der Niedergang des Dr. iur.

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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sai
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von sai »

JulezLaw hat geschrieben: Wenn meine Diss brauchbar wird, geht sie aber auch zu einem teureren, aber renommierteren Verlag. Wegen des Geldes bin ich bei Tibor. Und wenn ich ehrlich bin: Bei einer bei Kovac oder Lang veröffentlichten Diss bin ich erstmal skeptischer als bei zB DH. Ich kann mich dem nicht so recht erwehren, auch wenn weder das eine noch das andere zwangsläufig für eine bestimmte Qualität spricht.
Ich möchte dem im Grunde gar nicht widersprechen, war ich auch lange. Mittlerweile bin ich allerdings, wie du im letzten Satz schreibst, der Meinung, dass der Verlag so gut wie gar nichts über die Qualität einer Diss aussagt. Natürlich findet man die wirklich schlechten Arbeiten nur in Verlagen ohne Notenbegrenzung. Aber gerade die Bewertung von Dissertationen ist doch höchst subjektiv und von dem Wohlwollen der Gutachter abhängig (Lieblingsmitarbeiter am Lehrstuhl usw). Es gibt auch bei DH, Nomos und Co genug arbeiten, die dort nach objektiven Standards nichts zu suchen hätten.

Edit: Zwei Kollegen haben bei DH bzw. bei Nomos veröffentlicht. Soweit ich weiß, hatten die übrigens auch kein richtiges Lektorat und mussten auch die gesamte Formatierung selbst an die Verlagsvorgaben anpassen.
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Brainiac »

sai hat geschrieben:Edit: Zwei Kollegen haben bei DH bzw. bei Nomos veröffentlicht. Soweit ich weiß, hatten die übrigens auch kein richtiges Lektorat und mussten auch die gesamte Formatierung selbst an die Verlagsvorgaben anpassen.
Kann ich aus zweiter Hand bestätigen. Lektorat/Formatierung vom Verlag kosten extra.
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Tibor
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Tibor »

sai hat geschrieben:Solange man nicht habilitieren will, ist es doch völlig egal, wo man die Diss veröffentlicht. Insbesondere wenn die Note stimmt.
Ich wollte, dass meine Gedanken in der relevanten Fachwelt ankommen, da spielt die Veröffentlichung in einem Verlag/Schriftenreihe eine wichtige Rolle, wenn die Hrsg. wirklich aussortieren. Wenn man nur für das lange Buchregal in der Unibibliothek schreiben will, dann reicht in der Tat auch Selbstverlag.
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sai
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von sai »

Tibor hat geschrieben:Ich wollte, dass meine Gedanken in der relevanten Fachwelt ankommen
Sowas gab es bei mir nicht :D
Freedom
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Freedom »

Einfach im Fachgebiet des späteren Berufseinstiegs die Diss auf Englisch schreiben. Bin mir diesbezüglich zwar noch nicht sicher, aber die Literatur die ich auszuwerten habe ist ohnehin größtenteils auf Englisch. Wenn das der spätere Arbeitgeber nicht als gleichwertig anerkennt, empfinde ich das jedenfalls als fragwürdig.

„Wenn sich jemand für Luft- und Raumfahrtrecht interessiert und daraus ein LL.M.-Projekt in den USA macht, warum nicht“,
Und das soll dann vom Arbeitgeber mehr wertgeschätzt werden, als ein Kandidat, der sich bereits frühzeitig auf ein Fachgebiet festgelegt, in diesem Fachwissen aufgebaut und sich damit intensiv in der englischen Sprache befasst hat? Das sehe ich äußerst kritisch.

Auch allgemein kann ich nicht nachvollziehen, wieso einem ständig von irgendwelchen Anwälten gesagt wird, man könne in jedem Fachgebiet promovieren, worauf man Lust hat - mag ja sein dass man auch damit das juristische wissenschaftliche Arbeiten erlernt, aber wieso nicht 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen?
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sai
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von sai »

Freedom hat geschrieben:Einfach im Fachgebiet des späteren Berufseinstiegs die Diss auf Englisch schreiben. Bin mir diesbezüglich zwar noch nicht sicher, aber die Literatur die ich auszuwerten habe ist ohnehin größtenteils auf Englisch. Wenn das der spätere Arbeitgeber nicht als gleichwertig anerkennt, empfinde ich das jedenfalls als fragwürdig.

„Wenn sich jemand für Luft- und Raumfahrtrecht interessiert und daraus ein LL.M.-Projekt in den USA macht, warum nicht“,
Und das soll dann vom Arbeitgeber mehr wertgeschätzt werden, als ein Kandidat, der sich bereits frühzeitig auf ein Fachgebiet festgelegt, in diesem Fachwissen aufgebaut und sich damit intensiv in der englischen Sprache befasst hat? Das sehe ich äußerst kritisch.

Auch allgemein kann ich nicht nachvollziehen, wieso einem ständig von irgendwelchen Anwälten gesagt wird, man könne in jedem Fachgebiet promovieren, worauf man Lust hat - mag ja sein dass man auch damit das juristische wissenschaftliche Arbeiten erlernt, aber wieso nicht 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen?
Dieses Überhöhen des LL.M. ist doch in erster Linie eine clevere Strategie, um durch die Hintertür das Bewerberfeld zu verbreitern.
Für eine Promotion ist nach den meisten Promotionsordnungen mindestens ein Prädikat erforderlich. Einen LL.M. kann ich im Ausland an den meisten Unis (wenn es nicht Oxbridge oder so sein soll) ohne irgendwelche Notenbeschränkungen machen, sofern ich die Studiengebühren bezahlen kann. Wenn man nun den LL.M. so abfeiert, kann man den Mandanten auch Leute mit zwei Mal 7,0 und LL.M. unterjubeln.
Gelöschter Nutzer

Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Für eine Promotion ist nach den meisten Promotionsordnungen mindestens ein Prädikat erforderlich.
Mindestens? Gibt es tatsächliche Promotionsordnungen, in denen die Mindestvoraussetzungen höher sind? Davon unabhängig überzeigt mich dein Eindwand nur bedingt, weil man mit 7,0 Punkten - wenn man örtlich flexibel ist - auch problemlos promovieren kann, und sei es nur über Dispens-Möglichkeiten.

Diss und LL.M sind völlig verschieden, beides hat seinen Mehrwert, ich finde nicht, dass man sagen kann, was sich mehr lohnt, das ist sehr typabhängig. Optimal ist natürlich die Kombination. ;)

@Freedom: Hast Du schon einmal umfangreiche Fachtexte auf Englisch veröffentlicht? Falls nicht, solltest Du das meiner Meinung nach erst einmal tun, bevor Du dich entscheidest, deine Diss auf Englisch anzufertigen - ist ja nicht so, als würde man das in der gleichen Zeit leisten können wie eine Diss auf Deutsch. Du erhöhst aber natürlich so auch die Leser-Reichweite, was bei vielen Themen doch sehr wünschenswert ist.
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Brainiac »

Quantensprung hat geschrieben: Davon unabhängig überzeigt mich dein Eindwand nur bedingt, weil man mit 7,0 Punkten - wenn man örtlich flexibel ist - auch problemlos promovieren kann, und sei es nur über Dispens-Möglichkeiten.

Diss und LL.M sind völlig verschieden, beides hat seinen Mehrwert, ich finde nicht, dass man sagen kann, was sich mehr lohnt, das ist sehr typabhängig. Optimal ist natürlich die Kombination. ;)
Das "problemlos" bezweifle ich, zumindest was den Mehraufwand angeht. I.Ü. kommt man mit 7 Punkten wahrscheinlich in 80%+ der LL.M.-Programme, auf die Doktorandenstellen trifft das bei weitem nicht zu.
Dass der durchschnittliche Dr. deutlich strengere "Eintrittsvoraussetzungen hat als der durchschnittliche LL.M. wird aber wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen.

Der Vergleich ist aber - da stimme ich dir völlig zu - müßig, da die beiden Qualifizierungen in vielfacher Hinsicht zu unterschiedlich sind.
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jurabilis
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von jurabilis »

Tibor hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Solange man nicht habilitieren will, ist es doch völlig egal, wo man die Diss veröffentlicht. Insbesondere wenn die Note stimmt.
Ich wollte, dass meine Gedanken in der relevanten Fachwelt ankommen, da spielt die Veröffentlichung in einem Verlag/Schriftenreihe eine wichtige Rolle, wenn die Hrsg. wirklich aussortieren. Wenn man nur für das lange Buchregal in der Unibibliothek schreiben will, dann reicht in der Tat auch Selbstverlag.
Am besten wäre natürlich eine hybride Veröffentlichung, mein Sohn.

Hast Du denn zB schon einmal nachgefragt, ob der Verlag eine Online-Zweitveröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt billigt? Vernünftigerweise KÖNNEN die nichts gegen diese milde Form von Open Access haben.

Dir wird es nutzen!
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sai
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von sai »

Quantensprung hat geschrieben:
Für eine Promotion ist nach den meisten Promotionsordnungen mindestens ein Prädikat erforderlich.
Mindestens? Gibt es tatsächliche Promotionsordnungen, in denen die Mindestvoraussetzungen höher sind? Davon unabhängig überzeigt mich dein Eindwand nur bedingt, weil man mit 7,0 Punkten - wenn man örtlich flexibel ist - auch problemlos promovieren kann, und sei es nur über Dispens-Möglichkeiten.

Diss und LL.M sind völlig verschieden, beides hat seinen Mehrwert, ich finde nicht, dass man sagen kann, was sich mehr lohnt, das ist sehr typabhängig. Optimal ist natürlich die Kombination. ;)

@Freedom: Hast Du schon einmal umfangreiche Fachtexte auf Englisch veröffentlicht? Falls nicht, solltest Du das meiner Meinung nach erst einmal tun, bevor Du dich entscheidest, deine Diss auf Englisch anzufertigen - ist ja nicht so, als würde man das in der gleichen Zeit leisten können wie eine Diss auf Deutsch. Du erhöhst aber natürlich so auch die Leser-Reichweite, was bei vielen Themen doch sehr wünschenswert ist.
Ich persönlich kenne eine einzige Person, die einen Dispens bekommen hat. Und das auch nur, weil sie lange als Stud HK beim Doktorvater gearbeitet und einen für das Thema relevanten und gut benoteten Schwerpunkt abgelegt hat. Ansonsten habe ich es in 4,5 Jahren als wiss.Mit. an der Uni nicht ein einziges Mal mitbekommen, dass jemand ernsthaft darüber nachgedacht hätte, irgendwem (vor allen Dingen irgendwem unbekannten) einen Dispens zu erteilen.

Dass Diss und LL.M. was unterschiedliches sind sehe ich auch so. Ich bleibe dennoch dabei, dass ein LL.M. viel einfacher zu erlangen ist als eine Diss und die kanzleiseitige Überhöhung des LL.M. nur dazu dient, ein breiteres Bewerberfeld zu öffnen.
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von jurabilis »

Dr. Guttenberg hatte einen Dispens :)
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Justitian »

Herr Guttenberg, bitte. So viel Zeit muss sein
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von thh »

jurabilis hat geschrieben:Dr. Guttenberg hatte einen Dispens :)
Aber nur für die Zulassung zur Promotion, nicht für die Verfassung der Promotionsschrift selbst.
Justitian hat geschrieben:Herr Guttenberg, bitte. So viel Zeit muss sein
Herr Buhl-Freiherr von und zu Guttenberg - es gibt keinen Anlass, den Nachnamen abzukürzen.
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Tibor »

Nun hört doch mal auf. Die Jugend von Heute kennt gar nicht mehr die Leiden von Handscannern, Tif-Dokumenten und Disketten, die nur 3-5 gescannte A4 Seiten speichern konnten. Da kann man mal mausrutschen.
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Schnitte
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Schnitte »

thh hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:Dr. Guttenberg hatte einen Dispens :)
Aber nur für die Zulassung zur Promotion, nicht für die Verfassung der Promotionsschrift selbst.
Das war aber doch das Argument hier - der Dr. sei wertvoller als der LL.M., weil es schwerer sei reinzukommen. Die Frage, welche der beiden Qualifikationen die schwerere sei, wenn man mal in dem PRogramm drin ist, wurde hier noch gar nicht gestellt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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