Liebe Leute,
Kann hier jemand aus eigener Erfahrung oder Nahbereichsempirie darüber berichten welche Anforderungen an eine Zulassung für die Kurse an der Hague Academy gestellt werden?
https://www.hagueacademy.nl/programmes/
Macht es hierbei einen Unterschied ob man sich für den Sommer oder Winter bewirbt?
Interesse liegt auf dem public international law Kurs, falls das von Belang ist.
Vielen Dank!
hague academy of international law Noten
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Re: hague academy of international law Noten
Ich habe die Haager Akademie nie besucht, bin aber vom Interessengebiet her Völkerrechtler und daher mit der Reputation dieser Einrichtung ein bisschen vertraut. Meines Wissens ist die Chance, zu den Hauptkursen zugelassen zu werden, nicht so schlecht, wenn man die publizierten formalen Anforderungen erfüllt und Selbstzahler ist. Selektiver wird es, wenn man sich für ein Stipendium für Kursgebühren und Übernachtungskosten bewirbt. Selektiv ist außerdem die Zulassung zu den Zusatzkursen („directed studies“), die man belegen muss, um die Prüfung für das Diplom abzulegen - dieses Diplom ist sehr prestigeträchtig, es wird bereits bei der Zulassung zu den Zusatzkursen und zur Prüfung ausgesiebt.
Das „klassische“ Haager Programm ist der Sommerkurs; der Winterkurs ist erst vor einigen Jahren eingeführt worden. Daher könnte ich mir vorstellen (kann es aber nicht belegen), dass die Hürden dort niedriger sind. Aber wie gesagt, meines Wissens sind sie auch beim Sommerkurs für selbstzahlende Teilnehmer ohne Diplomambitionen nicht unüberwindlich.
Das „klassische“ Haager Programm ist der Sommerkurs; der Winterkurs ist erst vor einigen Jahren eingeführt worden. Daher könnte ich mir vorstellen (kann es aber nicht belegen), dass die Hürden dort niedriger sind. Aber wie gesagt, meines Wissens sind sie auch beim Sommerkurs für selbstzahlende Teilnehmer ohne Diplomambitionen nicht unüberwindlich.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375