Gehaltsvorstellung Großkanzlei

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stilzchenrumpel
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von stilzchenrumpel »

Du könntest deine Liste bzgl. Berlin z.B. noch um Berwin Leighton Paisner und Squire Patton Boggs ergänzen. Kommen deutsche (Groß)kanzleien in Betracht? Beiten Burkhardt hat sicher eines der größten Büros in Berlin (50 Anwälte oder so), CMS ist vmtl fast immer einen Versuch wert, da nicht sooo notenfixiert...
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Zweites2017
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Zweites2017 »

stilzchenrumpel hat geschrieben:Du könntest deine Liste bzgl. Berlin z.B. noch um Berwin Leighton Paisner und Squire Patton Boggs ergänzen. Kommen deutsche (Groß)kanzleien in Betracht? Beiten Burkhardt hat sicher eines der größten Büros in Berlin (50 Anwälte oder so), CMS ist vmtl fast immer einen Versuch wert, da nicht sooo notenfixiert...

Berlin ziehe ich dann als Alternative in Betracht, falls Hamburg nichts wird. Ich hab meinen LLM in den USA gemacht, daher ziehe ich US Kanzleien vor, dann die britischen und nachrangig erst die deutschen Kanzleien. Von CMS habe ich viel Gutes gehört, aber mich bisher nicht getraut, weil ich annahm, dass die ziemlich beliebt sind und ohne 2VB nichts geht.
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Solar
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Solar »

CMS ohne 2xVB ist m.E. kein Problem - kenne viele solche Fälle. Allerdings, wie gesagt, nicht in HH und Berlin, da fehlen mir aber wie beschrieben ganz aktuelle Erfahrungen.

Hogan Lovells kenne ich aus München und Washington und habe dort sehr gute Erfahrungen gemacht. Kann ich grds. nur wärmstens empfehlen. Das Hamburger Büro kenne ich aber nicht, kann natürlich anders sein. Ich weiß nur, dass das Frankfurter Büro eher "schwierig" sein soll.

Für Berlin kann ich noch P+P Pöllath und Partners empfehlen (waren bei mir damals sehr sympathisch) und in HH gibt es noch Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (gerade, wenn du auf US-Kanzleien schielst, wäre das eine gute Alternative). Wieso du ausgerechnet bei DLA Piper feuchte Hände bekommst, ist mir unklar. Das ist unter den genannten doch jetzt nicht gerade das Sahnehäubchen... Größe ist nicht gleich Qualität und du kannst nicht die Bedeutung auf dem US- oder Welt-Markt auf den deutschen Markt übertragen.
Kasimir
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Kasimir »

Parabellum hat geschrieben:
Solar hat geschrieben: Aus meiner Sicht sind das die einzigen Standorte, bei denen Großkanzleien tatsächlich noch auf 2xVB bestehen können, da die Bewerberlage so gut ist.
str.
Es gibt nach meiner Erfahrung genug Bewerber mit Doppel-Prädikat, es sind aber leider viele dabei, die man nicht einstellen möchte, weil sie keine "Anwaltstypen" sind oder aus anderen Gründen nicht überzeugen.

Zum Gehaltsthema: Das Gehalt bekommst du für die Arbeit, die du leistest und nicht für die Noten. Daher würde ich mich nicht so sehr darauf fokussieren, dass nur diejenigen mit den Top-Noten das Top-Gehalt bekommen und diejenigen mit weniger guten Noten ein weniger gutes Gehalt bekommen. Die Note ist die Einstiegshürde, danach werden die Karten neu gemischt. Von dir wird ja auch nicht weniger gute Arbeit oder weniger billables verlangt, als von einem Kandidaten mit einem Doppel-Gut.

Ansonsten kommt es auch auf andere Faktoren an: Z.B.: Von welcher Uni ist der US-LL.M.? Erfahrungen als Ref. und wiss. Mit in GKen ist auf jeden Fall ein Vorteil!
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Zweites2017 »

Solar hat geschrieben:CMS ohne 2xVB ist m.E. kein Problem - kenne viele solche Fälle. Allerdings, wie gesagt, nicht in HH und Berlin, da fehlen mir aber wie beschrieben ganz aktuelle Erfahrungen.

Hogan Lovells kenne ich aus München und Washington und habe dort sehr gute Erfahrungen gemacht. Kann ich grds. nur wärmstens empfehlen. Das Hamburger Büro kenne ich aber nicht, kann natürlich anders sein. Ich weiß nur, dass das Frankfurter Büro eher "schwierig" sein soll.

Für Berlin kann ich noch P+P Pöllath und Partners empfehlen (waren bei mir damals sehr sympathisch) und in HH gibt es noch Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (gerade, wenn du auf US-Kanzleien schielst, wäre das eine gute Alternative). Wieso du ausgerechnet bei DLA Piper feuchte Hände bekommst, ist mir unklar. Das ist unter den genannten doch jetzt nicht gerade das Sahnehäubchen... Größe ist nicht gleich Qualität und du kannst nicht die Bedeutung auf dem US- oder Welt-Markt auf den deutschen Markt übertragen.

Na dann versuche ich mal mein Glück bei CMS.

Mit Quinn Emanuel in Hamburg hatte ich leider nicht so gute Erfahrungen. Daher habe ich die bereits aussortiert. Zudem kann ich mir bei denen nicht vorstellen, dass dort jemand unter 2VB hatte, so groß wie deren Egos waren.

Ich war vor einigen Monaten bei einer Veranstaltung von DLA Piper, die war ziemlich spannend! Ein Familienmitglied von mir ist Direktor in einem Unternehmen, das von denen beraten wird. Richtig coole Themen und an sich auch mein Tätigkeitsschwerpunkt. Aber fände es ziemlich peinlich mich mit diesen Vorzeichen zu bewerben (...btw hab Verwandtschaft in der Mandantschaft). ::?
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Kroate
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Kroate »

Zweites2017 hat geschrieben: Zudem kann ich mir bei denen nicht vorstellen, dass dort jemand unter 2VB hatte, so groß wie deren Egos waren.
Darauf würde ich nicht viel geben. Erstens, könnten die zu einer Zeit eingestellt worden sein, als der Markt noch anders aussah als heute und zweitens verhält sich das (nach außen zur Schau gestellte) Ego bei manchen antiproportional zur Examensnote. Ist jetzt nicht speziell auf Quinn gemünzt, hab da keine Insiderinformationen.

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Solar
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Solar »

Kroate hat geschrieben:[...] und zweitens verhält sich das (nach außen zur Schau gestellte) Ego bei manchen antiproportional zur Examensnote.
Wohl wahr!
Gelöschter Nutzer

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kasimir hat geschrieben: Es gibt nach meiner Erfahrung genug Bewerber mit Doppel-Prädikat, es sind aber leider viele dabei, die man nicht einstellen möchte, weil sie keine "Anwaltstypen" sind oder aus anderen Gründen nicht überzeugen.
Woran erkennst du das denn im Vorstellungsgespräch? Keine Frage, dass das z.T. später auffällt, aber hier geht es ja explizit um eine noch ausstehende Einstellung.
Solar hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben:[...] und zweitens verhält sich das (nach außen zur Schau gestellte) Ego bei manchen antiproportional zur Examensnote.
Wohl wahr!
Bei manchen schon, bei anderen (auch hier im Forum) leider nicht.
Gelöschter Nutzer

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Woran erkennst du das denn im Vorstellungsgespräch? Keine Frage, dass das z.T. später auffällt, aber hier geht es ja explizit um eine noch ausstehende Einstellung.
Bei der Einstellung von berufseinsteigenden Associates machen GKs meinem Eindruck nach eigentlich nur "Idiotentests" (Kann der Bewerber auch ein paar Sätze frei reden, ohne wie ein Idiot oder ein Soziopath zu wirken? Möglichst auch einige Sätze ohne Jura-Bezug? Weiß der Bewerber, auf was für eine Stelle er sich bewirbt, was ihn erwartet?), alles Weitere ist dann der Probezeit vorbehalten. Abseits dieser "Idiotentests" fallen mir aber auch durchaus Konstellationen ein, in denen man die Anwaltstauglichkeit bereits nach einem Vorstellungsgespräch in Frage stellen kann - etwa dann, wenn der Bewerber sehr lange im universitären Mikrokosmos gearbeitet hat und auch stark ein wissenschaftliches Denken, nicht aber ein praxisorientiertes oder gar unternehmerisches Denken durchblicken lässt.

Ich würde die Bedeutung von Vorstellungsgesprächen in GKs jedoch nicht zu hoch hängen - zumindest in meiner Nahbereichsempirie ist die Einstellungsquote doch sehr hoch (tatsächlich kenne ich nur eine Person, die nach einem Vorstellungsgespräch in einer GK keine Einstellungszusage bekam - das kann aber auch an den begehrten sperrigen Modalitäten gelegen haben). Die Einstellung erfolgt nach recht formalisierten Gesichtspunkten, die kann man sehr gut vorfiltern, weshalb die Einladung zum Vorstellungsgespräch weit mehr als die halbe Miete ist.
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sicherlich ging es insoweit nicht um eine Festanstellung, aber meine eigenen Erfahrungen bei Großkanzleien und größeren mittelständischen Kanzleien waren in etwa wie folgt (Bewerbungen für Praktika/WissMit-Stellen/Referendarsplätze):


1. Überhaupt kein Vorstellungsgespräch (Praktikum GK).


2. Nur allgemeine freundliche Fragen zur Person ("aha, und weshalb sind sie in Stadt X gegangen? Kennen Sie zufällig...? Das ist ja toll!") sowie zur Stelle ("welche Arbeitszeiten können Sie sich vorstellen? Haben Sie noch Fragen?") (WissMit/Ref)

Solange ich halbwegs geradeaus schauen und flüssig antworten konnte, war alles in Butter.
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jurabilis
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von jurabilis »

Parabellum hat geschrieben:
Solar hat geschrieben: Aus meiner Sicht sind das die einzigen Standorte, bei denen Großkanzleien tatsächlich noch auf 2xVB bestehen können, da die Bewerberlage so gut ist.
str.
Glaube mir, in Düsseldorf ist die Lage noch schlechter :-w
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von jurax »

stilzchenrumpel hat geschrieben:Doppel-VB ist weder für GK (wenn es nicht gleich GL und HL dein sollen) noch Justiz in Berlin zur Zeit (!) erforderlich. CMS läd in Berlin definitiv auch mit einem VB ein, und für etliche GKs in der 2. und 3. Reihe reicht es auch. Hängt wahrscheinlich auch erheblich von der individuellen Größe des Büros ab. Freshfields hat zB schlicht keinen weiteren Platz im Gebäude. Und in der 2. Und 3. Reihe lohnt sich eine Bewerbung mit deinem Profil sicherlich.

Für Justiz gilt aber: 2. Examen ist deutlich wichtiger als 1. Examen und sollte VB sein, reichen dann aber 9,x für die Einladung. Das dürfte ab 2019 wieder anders sein!

Quelle: Marktforschung durch eigene Bewerbungen, letztlich als Richter geendet ;)
Hallo Stilzchenrumpel! Meinst du mit der Prognose für die Justiz, dass ab 2019 wieder 10,x für die erfolgreiche Bewerbung verlangt werden kann? Ich zittere hier ein bißchen rum, weil ich gerne in die Justiz möchte, aber gerade erst das 1. Examen erfolgreich bestanden habe. Mir ist zwar klar, dass hier keiner in Glaskugeln sehen kann, bin aber über jede Einschätzung dankbar, auch wenn sie noch so spekulativ ist. Danke!
halb eins
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von halb eins »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Für Justiz gilt aber: 2. Examen (...) sollte VB sein, (...)!
Naja, "sollte".
I would prefer not to.
Samson
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Samson »

jurax hat geschrieben:
stilzchenrumpel hat geschrieben:Doppel-VB ist weder für GK (wenn es nicht gleich GL und HL dein sollen) noch Justiz in Berlin zur Zeit (!) erforderlich. CMS läd in Berlin definitiv auch mit einem VB ein, und für etliche GKs in der 2. und 3. Reihe reicht es auch. Hängt wahrscheinlich auch erheblich von der individuellen Größe des Büros ab. Freshfields hat zB schlicht keinen weiteren Platz im Gebäude. Und in der 2. Und 3. Reihe lohnt sich eine Bewerbung mit deinem Profil sicherlich.

Für Justiz gilt aber: 2. Examen ist deutlich wichtiger als 1. Examen und sollte VB sein, reichen dann aber 9,x für die Einladung. Das dürfte ab 2019 wieder anders sein!

Quelle: Marktforschung durch eigene Bewerbungen, letztlich als Richter geendet ;)
Hallo Stilzchenrumpel! Meinst du mit der Prognose für die Justiz, dass ab 2019 wieder 10,x für die erfolgreiche Bewerbung verlangt werden kann? Ich zittere hier ein bißchen rum, weil ich gerne in die Justiz möchte, aber gerade erst das 1. Examen erfolgreich bestanden habe. Mir ist zwar klar, dass hier keiner in Glaskugeln sehen kann, bin aber über jede Einschätzung dankbar, auch wenn sie noch so spekulativ ist. Danke!
Wenn jetzt einer schreibt, dass 9 Punkte reichen, würdest du deine Klausuren so eichen, dass 8 auf jeden Fall über, 10 aber auf jeden Fall unterschritten wird?

9 Punkte brauchst du zumindest mit einer gewissen Grundwahrscheinlichkeit, aber nicht zwingend.

Also sieh "einfach" zu, dass du ein möglichst gutes zweites schreibst.

Ich sehe keine Tatsachengrundlage, die darauf schließen ließe, dass die Notenanforderungen zeitnahe wieder steigen sollten, von einer nicht prognostizierbaren Haushaltssperre abgesehen.

a) Die Anzahl an Juraabsolventen sinkt
b) Die Zahl an Pensionierungen steigt.
Flash
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Flash »

jurax hat geschrieben:
stilzchenrumpel hat geschrieben:Doppel-VB ist weder für GK (wenn es nicht gleich GL und HL dein sollen) noch Justiz in Berlin zur Zeit (!) erforderlich. CMS läd in Berlin definitiv auch mit einem VB ein, und für etliche GKs in der 2. und 3. Reihe reicht es auch. Hängt wahrscheinlich auch erheblich von der individuellen Größe des Büros ab. Freshfields hat zB schlicht keinen weiteren Platz im Gebäude. Und in der 2. Und 3. Reihe lohnt sich eine Bewerbung mit deinem Profil sicherlich.

Für Justiz gilt aber: 2. Examen ist deutlich wichtiger als 1. Examen und sollte VB sein, reichen dann aber 9,x für die Einladung. Das dürfte ab 2019 wieder anders sein!

Quelle: Marktforschung durch eigene Bewerbungen, letztlich als Richter geendet ;)
Hallo Stilzchenrumpel! Meinst du mit der Prognose für die Justiz, dass ab 2019 wieder 10,x für die erfolgreiche Bewerbung verlangt werden kann? Ich zittere hier ein bißchen rum, weil ich gerne in die Justiz möchte, aber gerade erst das 1. Examen erfolgreich bestanden habe. Mir ist zwar klar, dass hier keiner in Glaskugeln sehen kann, bin aber über jede Einschätzung dankbar, auch wenn sie noch so spekulativ ist. Danke!
Von interessierter Seite wird verlautbart, dass in den nächsten 15 Jahren ca. 40% der Richterinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen (so laut beck der Richterbund). Ich kann das nicht beurteilen, aber es deutet jedenfalls auf gute Aussichten für Bewerber hin. Eine Garantie ist es natürlich nicht.
Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein. (BVerfGE 82, 316)
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