Kündigung in der Probezeit

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Gelöschter Nutzer

Kündigung in der Probezeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn man einen Job angenommen hat, weil der Arbeitsmarkt nicht so wirklich günstig ist, aber noch andere Bewerbung "laufen" hat, wie schnell kann man sich als AN aus dem Arbeitsverhältnis in der Probezeit lösen?

Die Frage geht dahin, ob man auch einen Job annehmen sollte, den man nur annimmt, weil man keine Alternativen hat oder ob man sich dann selbst zu lange für den Arbeitsmarkt sperrt?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

du stellst immer fragen.....

wenn man keine alternative hat, aber arbeiten will muss man den job wohl annehmen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

I.d.R. kann ein AV in der Probezeit von beiden Seiten mit einer 2-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden, ohne Angaben von Gründen.

Es kommt darauf an, ob man das so macht, wie Du schilderst oder nicht. Wenn beide Arbeitsstellen in derselben Stadt und in derselben Branche sind, macht man sich so natürlich nicht unbedingt zukünftige Freunde...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ja ist aber so, die stelle die ich lieber hätte ist noch zu ungewiss, aber ich kann doch nicht im vertrauen, die erste stelle ablehnen.
Am Ende stehe ich ganz ohne was da!
Ich finde es legitim, da ich mich ja nicht neu bewerbe, sondern es sich noch um eine Bewerbung von "davor" handelt.

Klar erfreut wird davon mein AG nicht sein, aber das ist das Risiko.

2 Wochen, hört sich gut, ist das irgendwo nachzulesen?
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

§622 BGB ... wenn ich mich nicht irre
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

martindergroße hat geschrieben:ja ist aber so, die stelle die ich lieber hätte ist noch zu ungewiss, aber ich kann doch nicht im vertrauen, die erste stelle ablehnen.
Am Ende stehe ich ganz ohne was da!
Ich finde es legitim, da ich mich ja nicht neu bewerbe, sondern es sich noch um eine Bewerbung von "davor" handelt.

Klar erfreut wird davon mein AG nicht sein, aber das ist das Risiko.

2 Wochen, hört sich gut, ist das irgendwo nachzulesen?
Um was für eine Stelle handelt es sich denn eigentlich? Sag jetzt bitte nicht um eine juristische ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kannst Du die Annahme der anderen Stelle nicht irgendwie rauszögern? Oder dauert das mit der anderen Bewerbung zu lange? Hast Du schon einen Termin zum Vorstellungsgespräch bei der anderen Stelle?
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

wenn martin jura studiert hat ... will ich seinen richtigen namen ... damit ich meinen mandanten ihn im leben nicht empfehle ;)
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe schon einen Termin für ein Vorstellungsgespräch.

Rauszögern ist schwer, da wie du weißt der Arbeitsmarkt hart umkämüft ist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

diese feindseeligkeit in diesem forum ist mehr als erstaunlich, aber das das läßt nur vermuten, wie beschissen das wahre leben von so manchen teilnehmern hier sein muss. #-o
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

martindergroße hat geschrieben:Ich habe schon einen Termin für ein Vorstellungsgespräch.

Rauszögern ist schwer, da wie du weißt der Arbeitsmarkt hart umkämüft ist.
Das stimmt schon, es kommt eben darauf an, wie viele Tage dann dazwischen liegen. Hast Du denn bei der anderen Stelle schon ein Gespräch zur Klärung des Arbeitsvertragsinhaltes, also wird es da schon so konkret?
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

das ist keine feindseeligkeit ... in meinem fall handelt es sich nur um puren sarkasmus bzw. zynismus
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Re: Kündigung in der Probezeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

martindergroße hat geschrieben:Wenn man einen Job angenommen hat, weil der Arbeitsmarkt nicht so wirklich günstig ist, aber noch andere Bewerbung "laufen" hat, wie schnell kann man sich als AN aus dem Arbeitsverhältnis in der Probezeit lösen?
Die Frage kannst nur du selbst beantworten, denn niemand hier im Forum kennt den Wortlaut des von dir geschlossenen Vertrags.

So ein Thread bringt niemandem was. Sorry.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Macht kein Sinn hier weiterzufragen, hatte gehofft jemand war vielleicht mal in derselben Situation, aber scheinbar nicht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ohne die verehrte Leserschaft langweilen zu wollen:












Ein phantastischer Thread.
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